„EXPERTENTIPP – Polizei“ heißt meine Kolumne auf der Ratgeberseite der Volksstimme und seit 2024 auch in der Mitteldeutschen Zeitung, in der ich alle 14 Tage über aktuelle Fälle aus Sachsen-Anhalt informiere und Tipps zur Kriminalitätsvorbeugung gebe.

Cartoons von Sven Kirchner

 

174. Trickdiebe an Tankstellen

Sie haben es wieder getan, die Trickdiebe, die EC-Karten entwenden und dann Bargeld vom Konto abheben. Die Opfer berichteten alle davon, dass sie in einer Tankstelle mit EC-Karte bezahlten und anschließend, noch auf dem Gelände der Tankstelle von ein oder mehreren Personen und in ein Gespräch verwickelt wurden. Das hatte einen durchaus freundlichen Charakter und man kam sich dabei so nah, dass den Betroffenen schon mal der Arm um die Schulter gelegt wurde und eine überschwängliche Verabschiedung mit Umarmung stattfand. Dass dabei das Portemonnaie und manchmal sogar nur die EC-Karte gestohlen wurde, bemerkten die Personen erst später.

Die Masche begann schon im Kassenbereich der Tankstelle. Da stellten sich die Täter so hin, dass Sie sehen konnten, wie Sie die PIN eingeben. Das ist nicht sehr schwer, denn die Tastatur des EC-Kartengerätes ist oft frei zu sehen. Manchmal wird auch nur ein kleines Handgerät auf dem Ladentisch herübergeschoben, Sie legen die Karte auf und tippen dann gut sichtbar die PIN ein.

An Geldautomaten sind viele sensibilisiert und verdecken mit der Hand oder mit dem Portemonnaie die Tastatur, so dass keiner sieht, was sie eintippe aber an Ladenkassen und speziell in Tankstellen wird das oft unterlassen. Das macht es potenziellen Dieben einfach.

Solche Täter arbeiten im Team, der eine späht die PIN aus und der andere entwendet später die Karte. Also die Hand über die Tastatur, damit keiner die PIN lesen kann.

Auf dem Parkplatz sollten Sie keinen näher als eine ausgestreckte Armlänge an sich heranlassen. Wenn die Personen es trotzdem versuchen, lautstark sagen und eindeutig zeigen, dass sie Abstand halten sollen. Wenn dadurch andere auf den Vorfall aufmerksam werden, ist das gewollt und gut so. Welcher Täter lässt sich schon gern beim Stehlen beobachten.

173. Das Konto des Verstorbenen

Wenn man durch einen Todesfall seinen Ehepartner verloren hat, ist das eine tragische Sache. Wenn dann aber noch Betrüger daraus Profit schlagen und die trauernden Hinterbliebenen abzocken, tut es doppelt weh. Das musste unlängst eine 80-jährige Witwe erfahren. Sie bekam einen Anruf von einer Frau, die behauptete, Mitarbeiterin eines Geldinstitutes zu sein. Die frohe Botschaft: Ihr verstorbener Mann habe angeblich ein Konto mit einer größeren Geldsumme bei der Bank, auf das sie als Witwe jetzt einen Anspruch habe.

Nun kann man böse sein ob der heimlichen Kontoeröffnung des Ehegatten, sich aber andererseits über die reichliche finanzielle Entschädigung mit dem dort angesammelten Geld freuen. Offensichtlich war bei der Witwe die Freude größer als die Enttäuschung über den Vertrauensbruch ihres verstorbenen Mannes.

Zum „Freigeben“ des Kontos sollte die Frau 200€ auf das Konto des Verstorbenen überweisen. Die Kontodaten bekam sie per Messenger Dienst auf ihr Handy geschickt. Die Frau überwies das Geld und das war’s dann auch. Die ominöse Bankangestellte meldete sich nie wieder und das versprochene Geld vom Konto ihres Ehemannes tauchte auch nicht auf ihrem Konto auf. Erst nach Tagen sprach sie mit Angehörigen darüber und dann war schnell klar, dass sie auf einen Betrug hereingefallen ist.

Sie sollten sich vom Anrufer, auch wenn es nach einer frohen Botschaft klingt, nicht unter Druck setzen lassen. Bitten Sie um Bedenkzeit und kündigen Sie ruhig an, dass Sie darüber erst einmal mit dem Sohn, der Tochter oder Freunden sprechen möchten. Meist hat sich damit alles schon erledigt. Sollten Sie sich auf ein längeres Gespräch eingelassen haben, sprechen Sie, bevor Sie etwas überweisen, unbedingt mit einem Mitarbeiter Ihrer Bank, dann ersparen Sie sich den finanziellen Schaden. Eine Anzeige bei der Polizei sollten Sie aber trotzdem erstatten.

172. Langfinger im Winterurlaub

Wer sich für den klassischen Winterurlaub entscheidet, der steuert in Sachsen-Anhalt häufig den Harz an. Die gute Nachricht: Diebstähle von Portemonnaies, Gepäckstücken oder sogar Sachen aus den Hotelzimmern sind da eher selten. Ein viel größeres Problem sind die Wintersportgebiete in den Alpenregionen in Bayer, in Österreich, der Schweiz und Italien. Natürlich haben die Diebe zu dieser Zeit und in diesen Regionen besonders Skier, Snowboards und sogar Schlitten im Visier.

Wenn man sich entspannt in der Hütte bei einem Tee aufwärmt hat man nicht unbedingt einen Blick auf die Skier, die neben vielen anderen vor der Hütte stehen. Und genau dort aber auch vor Skiliften, schlagen Diebe zu.

Meine Empfehlung:

Wenn möglich die Ski im Auge behalten und nicht paarweise, sondern getrennt voneinander abstellen. Diebe nehmen sich nicht die Zeit, die passenden Ski Paare zu suchen. Sie nutzen das ständige Kommen und Gehen und greifen einfach zu, wie jeder andere der mit seinen Skiern den Ort verlässt.

 In den Unterkünften sollte man Ski und Snowboards im Skikeller lagern. Diese Räume sind speziell dafür gedacht und abschließbar. In den Räumen gibt es häufig verschließbare Skiständer. Viele bringen auch ihr eigenes Stahlkabel oder gutes Fahrradschloss mit, um die Sportgeräte an Wandösen oder Geländern zu befestigen.

 Sichern Sie Ski und Snowboards auch im Auto. Am besten eignet sich eine abschließbare Dachbox.

 Neben den klassischen Diebstählen kann es auch leicht zu Verwechslungen kommen und man greift versehentlich zu einem ähnlich aussehenden fremden Sportgerät. Deshalb ist es wichtig, individuelle Kennzeichen anzubringen, die ein schnelles Wiedererkennen möglich machen.

 Unbedingt eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Das gilt auch im Ausland. Von der Polizei bekommen Sie einen Nachweis über den angezeigten Sachverhalt und den benötigen Sie, wenn Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung melden wollen.

 

171. Kellereinbrüche

 

Sie sind nicht spektakulär, werden von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen finden aber das ganze Jahr über statt und sind dennoch für die Betroffenen mehr als nur ärgerlich: die Einbrüche in Keller von Mehrfamilienhäusern.

Täter suchen sich gern Objekte aus, in die sie leicht einbrechen können und die Kellerräume von Mehrfamilienhäusern stehen da ganz weit vorn. Die Qualität dieser Kellerverschläge ist unterschiedlich. Das geht von Kellerräumen, die feste Trennmauern haben und mit einer ordentlichen Tür gesichert sind, bis hin zu Lattenrostverschlägen, an deren Lattentüren nur ein kleines Vorhängeschloss angebracht ist.

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass in Ihren Keller eingebrochen wird, können Sie mit einfachen Mitteln herabsetzen.

Verhindern Sie die Sicht in den Keller. Bei Gitterrostverschlägen durch innen angebrachte Sperrholzplatten o.ä.

Bei Türen mit langen Scharnieren muss eine Sperre angebracht werden, die das Ausheben der Tür an der Scharnierseite verhindert.

Sind die Türen mit einem Vorhängeschloss gesichert, sollte an der Tür eine Panzer-Überfalle sein, die nicht abgeschraubt werden kann.

Beim Vorhängeschloss sollten Sie nicht mit dem Geld sparen. Meine Empfehlung sind Diskus- oder Blockschlösser, die man nicht mit einem Bolzenschneider abtrennen kann.

Eine Schwachstelle ist der freie Raum zwischen Lattenrost und Decke. Da sollte eine feste Blende montiert werden, damit Einbrecher nicht einfach darüber klettern können.

Bei den Kellerfenstern reicht es häufig, wenn innen zwei Metallstäbe, die rechts und links in der Mauerlaibung eingelassen sind, angebracht werden.

Wenn Sie jetzt noch die Hauseingangstür geschlossen halten, auf gute Nachbarschaft setzen, Fremde ansprechen, die sich im Haus oder sogar im Keller aufhalten, dann haben Sie schon viel dafür getan, dass Ihr Keller vor ungebetenen Gästen sicher ist.

170. Knallerei zum Jahreswechsel

Die Feuerwehr hat erhöhte Einsatzbereitschaft, Polizisten machen verstärkten Dienst, die Notaufnahmen in den Krankenhäusern haben jede Menge zu tun und das alles, weil in überschwänglicher Festtagslaune leichtsinnig mit Feuerwerkskörpern umgegangen wird.

 Was in der Silvesternacht seinen Höhepunkt findet, kündigt sich mit lautem Krachen meist schon eine Woche vorher an. Der Verkauf der Feuerwerkskörper ist klar geregelt. Es gibt sie vom 28. bis 31.12.2015. Verkauft werden sie nur in dafür zugelassenen Geschäften. Wer sich mit Feuerwerkskörpern eindecken will sollte darauf achten, dass er nur in Deutschland zugelassene Produkte erwirbt. Diese sind mit dem Aufdruck CE und „BAM-FI-…“ oder BAM-FII-…“ mit dazugehöriger vierstelliger Nummer, versehen. Bei der Klasse I handelt es sich um Feuerwerksspielwaren (z.B. Tischfeuerwerke), die ganzjährig ohne Altersbegrenzung verkauft und benutzt werden dürfen. Kleinfeuerwerke der Klasse II dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben und auch nur von ihnen benutzt werden. Werden Personen unter 18 Jahren mit Feuerwerkskörper angetroffen, können diese sichergestellt und eingezogen werden. Verwenden darf man Pyrotechnik der Klasse II nur in der Zeit vom 31.12.2023, 00.00 Uhr bis zum 01.01.2024, 24.00 Uhr. Aber selbst in dieser Zeit ist es untersagt, Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- oder Altenheimen zu entzünden. Knallt jemand vor der Zeit oder am verkehrten Ort, kann das mit einem Bußgeld, in schweren Fällen bis zu 10000 €, geahndet werden.

 Warnen möchte ich vor dem Kauf ausländischer pyrotechnischer Erzeugnisse, die nicht zugelassen sind. Ungenügende Verzögerungszeiten oder große Splitterwirkung führen leicht zu gefährlichen Verletzungen. Noch größer sind die Gefahren bei selbstgebauten Knallkörpern. Wer das tut, kommt mit dem Sprengstoffgesetz in Konflikt und kann mit empfindlichen Strafen, bis hin zur Freiheitsstrafe rechnen.

Kriminell wird es auch, wenn andere Personen durch Feuerwerkskörper verletzt werden. Das kann, je nach Begleitumständen von einer fahrlässigen bis zu einer gefährlichen, schweren Körperverletzung gehen und da warten neben der Strafe auch noch erhebliche zivilrechtliche Forderungen auf den Verursacher.

Balkone sind keine Abschussrampen für Raketen. Nutzen Sie dafür Flaschen, die einen festen Stand haben. Beachten Sie auch die Windverhältnisse. Wenn sie jetzt noch in der Silvesternacht Ihre Fenster geschlossen halten und Knallkörper nicht in der Hosentasche transportieren, dann kann eigentlich einem fröhlichen Rutsch ins neue Jahr nichts mehr im Wege stehen.

 

169. Trickdiebe auf dem Weihnachtsmarkt

 

Wussten Sie schon, dass Trickdiebe meist im Team arbeiten. Professionelle Banden sind gut aufgestellt. Sie haben einen „Blocker“, der bleibt schnell mal am Ende einer Rolltreppe stehen, so dass sein Opfer aufläuft, dann gibt es den „Zieher“, der schnell das Portemonnaie aus der Gesäßtasche oder aus der Umhängetasche zieht. Der gibt es blitzschnell weiter an den „Transporteur“, der mit dem Diebesgut verschwindet. Damit das von anderen Passanten nicht beobachtet werden kann steht häufig der sogenannter „Abdecker“ dicht beim Geschehen, so dass Unbeteiligten der Blick verstellt wird. Und manche haben noch den „Gegenobservanten“, der sich das Treiben aus einiger Entfernung anschaut und ein Warnsignal gibt, sollte die Security oder die Polizei auftauchen. Einen 100%igen Schutz erreichen Sie nie aber es gibt viele Möglichkeiten, die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Trickdiebstahls zu werden, herab zu setzen.

Bewahren Sie Geld, Kreditkarten oder Papiere möglichst in verschlossenen Innentaschen Ihrer Kleidung auf.

Bargeld und EC- oder Kreditkarten sollten getrennt aufbewahrt werden.

Brustbeutel oder Gürtel eignen sich besonders gut, weil die Taschendiebe dort keinen direkten Zugriff haben.

Achten Sie auch darauf, dass Ihre Handtasche stets geschlossen ist und klemmen Sie sie möglichst unter den Arm und bei Umhängetaschen gehört der Riemen quer über die Brust und die Tasche vor den Körper.

Sie sollten auch nie die Handtasche oder Geldbörse neben sich ablegen legen.

Ein Wort zur Schadensbegrenzung: Bitte nur so viel Bargeld mit sich führen, wie man voraussichtlich benötigt und nie die PIN auf einem Zettel notiert bei sich führen.

 

168. Betrügerische Spendensammler

 

 

Deutschland zählt um die 600.000 Vereine und rund 22.000 Stiftungen. Sie alle profitieren von der Bereitschaft der Menschen zu spenden. Über das ganze Jahr werden wohltätige Gaben gesammelt. Aber jetzt, in der Vorweihnachtszeit gibt es, was die Sammelaktionen auf der Straße betrifft, geradezu einen Boom.

Gut von Böse zu unterscheiden, ist da nicht immer einfach. Spendensammlungen dürfen in Sachsen-Anhalt ohne behördliche Genehmigung durchgeführt werden.

Mit einer gesunden Portion Misstrauen können Sie aber die schwarzen Schafe in dieser Branche erkennen. Falsche Spendensammler sind unlängst in Möckern aufgetaucht. Sie sollten sich vor denen hüten, die da mit einer Klemmmappe unterwegs sind, auf der ein Blatt Papier mit den Logos unterschiedlicher Hilfsorganisationen zu sehen ist. In einer Liste, in der Sie sich eintragen können, stehen meist schon Namen anderer vermeintlicher Spender und Summen ab 5€ und mehr. Das soll eigentlich nur suggerieren, dass Sie beim Spenden möglichst nicht darunterbleiben. Oft sind die Namen und Geldsummen von den Sammlern selbst eingetragen worden. Diese Spendensammler sind meist junge Menschen, die vorgeben taubstumm zu sein, was wiederum ans Mitleid der Spender appellieren soll. Außerdem ist das für die Sammler sehr praktisch. Die brauchen dann einfach keine unbequemen Fragen zu beantworten.

Skeptisch sollten Sie auch werden, wenn die Mitleidsmasche überstrapaziert wird und die Sammler Sie mit extremen Fotos von Katastrophenopfern, Gewalt gegen Kinder, Tieren in Not und ähnlichen Bildern, die das Herz erweichen sollen, konfrontieren.

Diese unseriösen Spendensammler sind meist sehr aufdringlich. Sie laufen den Passanten hinterher und appellieren an deren Hilfsbereitschaft, was letztendlich dazu führt, dass einige Geld geben, nur um die Sammler loszuwerden.

Sehen Sie solche fragwürdigen Spendensammler, dann rufen Sie die Polizei über die 110 an. Auf Weihnachtsmärkten sind häufig Polizeistreifen, die schnell reagieren können, die Sammler kontrollieren und die Bösewichte unter ihnen aus dem Verkehr ziehen.

 

167. Falsche Gewinnversprechen

 

 

Wenn man mitgeteilt bekommt, dass ein großer Gewinn nur darauf wartet, ausgezahlt zu werden, ist das eigentlich ein Grund zur Freude. Offensichtlich scheint aber gerade in der Zeit vor Weihnachten, eine spezielle Art von Gewinnbetrug im Trend zu liegen. Um den Gewinn von bis zu 40.000 € zu erhalten, muss vorher eine Gebühr von rund 1000 € in Form von Guthabenkarten eingezahlt werden. Früher haben sich die Täter oft Geld auf ein extra dafür eingerichtetes Konto überweisen lassen oder bestanden auf einen Geldtransfer per Western Union. Das war für manche Opfer zu kompliziert und für die Betrüger nicht von Erfolg gekrönt. Die Zahlung mit Gutscheinkarten ist da unkomplizierter. Weil viele glauben, diese Methode sei bei Gewinnauszahlungen durchaus üblich, kaufen die vermeintlichen Gewinner solche Karten. Es gibt sie von Apple, Google, Amazon und vielen anderen Anbietern. Sie sind nichts anderes als ein „virtuelles Zahlungsmittel“. Wer solch eine Karte kauft, kann mit dem Code im Internet, für den Wert der Karte einkaufen. Auf keinen Fall kann man damit die Überweisung eines Geldgewinnes ermöglichen. Mit den telefonisch an die Betrüger durchgegebenen Codes, kaufen diese im Internet ein. Dass diese Codes durch einen dreisten Betrug erlangt wurden, kann nicht nachvollzogen werden.

Meine Empfehlung: Wenn da jemand sagt Sie haben Geld gewonnen, ohne dass sie an einem Gewinnspiel teilgenommen haben, legen sie sofort auf. Nun kann es aber sein, dass sie in irgendeinem Einkaufzentrum einmal eine Gewinnkarte ausgefüllt haben und jetzt vielleicht doch etwas auf sie wartet, dann gehen Sie das vorsichtig an. Spätestens wenn Sie für einen Gewinn etwas zahlen sollen und erst recht, wenn das mit Gutscheinkarten erfolgen soll, legen Sie auf. Sprechen Sie mit einem vertrauten Menschen darüber, der sieht das mit Abstand und kann oft rationaler entscheiden. Das erspart Ihnen Geld und die Anzeige bei der Polizei.

 

166. Panikmache durch Fake-News

 

 

Seit einigen Wochen kursieren Meldungen auf Facebook, WhatsApp und anderen Messenger Diensten, die von einer angeblich vergifteten CD warnen. In Kombination mit einem Foto von einem Briefkuvert lautet die immer gleiche Warnmeldung:

„Es werden Umschläge in Briefkästen verteilt. Der Inhalt ist eine CD mit Liedern und Aussagen aus dem Koran. Die CD ist mit chemischen Substanzen bearbeitet, die die Atemwege lähmen. Bitte nicht öffnen und sofort die Polizei informieren.“

Dann gibt es noch eine Information darüber, dass Betroffene schon in Krankenhäuser eingeliefert werden mussten. Das passt genau zur momentanen explosiven Situation in Nahost. Der A5-große braune Brief ist mit dem Logo der Stiftung „Menschen für Menschen“ Karlheinz Böhm Äthiopienhilfe versehen. Auf ihm ist eine weihnachtliche CD-Hülle abgebildet und es steht der Hinweis „Klassische Weihnachtsmusik mit einer Geschichte“.

Diese Briefe gab es schon 2016. Und genau zu dieser Zeit tauchten erste Fake-Meldungen über den angeblich gefährlichen Inhalt des Briefes auf. Tatsächlich waren die Briefe mit der Weihnachts-CD als Dankeschön von der Stiftung an ihre Spender versandt worden. Was einmal Unruhe gestiftet hat, scheint jetzt in der Vorweihnachtszeit wieder zu funktionieren.

Eine hundertprozentige Sicherheit, echte von falschen Meldungen zu unterscheiden, gibt es nicht. Meist hilft eine gesunde Portion Misstrauen. Man sollte sich hinterfragen, ob so etwas tatsächlich möglich ist und im Internet recherchieren. Dazu einen Begriff aus dem Text, verbunden mit dem Stichwort Faktencheck, Fake o.ä. eingeben. Meist tauchen dann mehrere Berichte auf, die die Falschmeldung entlarven.

Die meisten Privatpersonen verbreiten solche Nachrichten nicht böswillig, sondern weil sich die Menschen Sorgen machen. Tatsächlich helfen sie damit niemandem, schüren aber in der Regel Verunsicherung oder verbreiten Panik. Und deshalb meine Bitte. Löschen Sie solche Meldungen und schicken Sie sie nicht weiter. Schon gar nicht mit dem Hinweis “Bitte teilen!“

 

165. Die Energiepreisbrense

 

 

Immer, wenn sich irgendwo eine Krise anbahnt, finden sich Gauner, die das ausnutzen und daraus ihre ganz persönlichen Vorteile schlagen. Aktuell gibt es Meldungen von Betroffenen, denen an der Haustür ein unseriöser Antragsservice für die „Energiepreisbremse“ angeboten wird. Vermeintliche Energieberater bieten ahnungslosen Verbrauchern an, gemeinsam mit ihnen einen Antrag zum Erhalt der Energiepreisbremse auszufüllen.

 

Diese Herrschaften bedienen die Ängste von Verbrauchern vor zu hohen Energiekosten und präsentieren sich als gute Ritter, die helfen, Geld zu sparen. Die Besucher verwickeln die Betroffenen in lange Gespräche, gaukeln Sachverstand vor und erfragen geschickt persönliche Daten wie Namen, Geburtsdatum, Adresse aber auch die Zählernummer und den Zählerstand. Mit solchen Angaben ist es ihnen leicht möglich, einen Wechsel zu einem anderen Energieanbieter zu initiieren. So einen Wechsel vorzunehmen ist durchaus eine mögliche Alternative – aber bitte schön, das möchte ich doch gern selbst entscheiden und nicht durch die Hintertür aufs Auge gedrückt bekommen.

Die Energiesparbremse gibt es tatsächlich. Das geschieht automatisch durch die Energieversorger. Die versenden an ihre Kunden Informationen über die konkrete Entlastung.

Wenn es an der Haustür klingelt, sollte immer ein Ritual ablaufen:

  • Schauen Sie durch den Türspion oder das Fenster, wer da vor der Tür steht
  • Legen Sie die Sperrkette vor und erfragen Sie den Grund des Besuches
  • Lassen Sie sich den Betriebsausweis odeer die Visitenkarte zeigen und vergleichen Sie die Personalien mit dem Führerschein oder BPA des Besuchers
  • Notieren Sie sich den Namen oder machen Sie ein Foto vom Dokument
  • Für ein Gespräch in der Wohnung bitten Sie Verwandte oder Nachbarn hinzu
  • Unterschreiben Sie nichts, lassen Sie sich das Schriftstück aushändigen und schlafen Sie eine Nacht darüber

Aber am besten ist es, wenn Sie ein ungewünschtes Verkaufsgespräch gleich am Anfang konsequent beenden und auf keinen Fall persönliche Daten herausgeben.

 

164. Nominiert für den Wirtschaftspreis

 

 

Na, das ist ja eine Überraschung! Ich bin nominiert für den Deutschen Wirtschaftspreis 2023. Ok, eigentlich bin ich ja Rentner und habe gar kein Unternehmen, aber trotzdem bekam ich eine Mail, von einer vermeintlich offiziellen Stelle aus den Niederlanden, die sich „EU-Business News“ nennt. Anlass für die Nominierung gab die von mir betriebene Internetseite www.klietz-am-see.de. Ich sag’s mal so: Eine interessante Seite über meinen Heimatort und die Menschen, die dort leben. Aber dafür den Deutschen Wirtschaftspreis in Aussicht zu stellen ist wohl nicht angemessen. Und deshalb habe ich in der Mail auch den Button „Nominierung annehmen“ nicht angeklickt. Der öffnet nämlich ein Trickformular, welches unterschrieben zurückgesendet werden soll und dann erhebliche Kosten nach sich zieht. Es geht darum, sich in einem „EU-Business-Register“ erfassen zu lassen. Ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass die Aktualisierung des Eintrages kostenlos ist. Der Vertrag, den man abschließt, geht allerding richtig ins Geld. 2.985€ für eine Laufzeit von 3 Jahren, die sich automatisch verlängert, wenn man nicht kündigt. Das alles findet man ziemlich versteckt in einem langen, verwirrenden Text. Die Rechnungslegung, in Höhe von 995€ für das erste Vertragsjahr, folgt umgehend. Zahlt man nicht, gibt es einen Mahnbescheid, in dem mit rechtlichen Konsequenzen und dem Einsatz eines Inkassobüros gedroht wird. Sie sollten auf keinen Fall vorschnell zahlen. Da das Unternehme im Ausland sitzt, wird es für die Abzocker schwierig sein, die Zahlung rechtlich einzuklagen. Wenn Sie in die Falle getappt sind, holen Sie sich zu Ihrem konkreten Fall Rechtsauskunft in der Verbraucherzentrale oder bei einem Rechtsanwalt. Am besten ist es aber, wenn Sie der Versuchung widerstehen und nicht auf irgendwelche Links in E-Mails klicken, deren Absender Sie nicht kennen.

 

163. Kontobetrug per Lastschrift

 

 

Haben Sie das schon einmal erlebt? – Sie schauen auf Ihren Kontoauszug und stelle fest, dass da hinter einer Abbuchung ein Firmenname steht, der Ihnen absolut nichts sagt.

In letzter Zeit bekamen aber deutschlandweit unzählige Kontoinhaber Abbuchungen von genau 13,47 EURO. Abbucher war eine Firma Zin-Service Limited mit Sitz in England. Auf die unterschiedlichste Weise kam dieses Unternehmen an die Namen, die Bankleitzahlen und die Kontonummern der Betroffenen und nahm dann ganz einfach die Abbuchung besagter Summe vor. Der Betrag wurde bewusst so klein gehalten, weil viele Kontoinhaber über solche Beträge nicht stolpern und so nichts gegen die Abbuchung unternehmen. Das ergibt einen satten Gewinn für dieses und andere dubiose Unternehmen, die mit der gleichen Masche agieren.

Sie sollten besonders beim Surfen im Internet nicht leichtfertig für Zugangsberechtigungen zu bestimmten Seiten oder fragwürdige Serviceleistungen Ihre Bankdaten angeben. Die werden von unseriösen Webseitenbetreibern weiterverkauft und landen so u.a. bei der Zin-Service Limited. Wenn Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben, können unrechtmäßige Abbuchung bis 13 Monate nach der Abbuchung zurückgebucht werden. Das aber auch nur, wenn das Konto noch existiert. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Passieren kann das immer wieder, denn Firmen können generell von anderen Konten abbuchen, wenn sie vorgeben, eine Einzugsermächtigung zu haben, ohne dass die Bank nachprüft, ob sie tatsächlich vorliegt. Eine böse Falle – aber Sie wissen jetzt Bescheid und können sich darauf einstellen.

 

162. Ein iPhone von WEB.DE

 

 

Ich verrate es Ihnen einfach: Mein iPhone ist schon in die Jahre gekommen und der Akku spielt nicht mehr so mit, wie ich es gern hätte. Ich war schon dabei, mir neue Modelle anzuschauen, als von meinem Internetportal WEB.DE die freudige Nachricht kam, dass ich, wegen meiner langjährigen Zugehörigkeit und der angesammelten 40,259 Treuepunkte, ein iPhone X – Space BLACK bekomme. Und das, ohne einen Cent bezahlen zu müssen oder ein windiges Abo für irgendein Produkt einzugehen. Einzige Bedingung: Ich muss per Klick zustimmen, dass mein WEB-Konto mit 35.154 Punkten belastet wird. Liest sich doch gut. Da bleiben sogar noch ein paar Treuepunkte übrig. Und trotzdem habe ich nicht in das gelbe Feld, der mit dem WEB.DE-Logo versehenen Nachricht, geklickt.

Solche und ähnliche E-Mails mit Gewinnversprechend, die auch mit Logos anderer Internetportale versehen sein können, führen Sie zu Datensammlern oder in eine Kostenfalle. In Extremfällen wird Schadsoftware installiert und Zugriff auf Ihre sensiblen Daten ermöglicht. Wenn Sie sich darauf einlassen Ihre Kontoverbindungsdaten nebst TAN einzugeben, ist den Betrügern Tür und Tor geöffnet.

Lassen Sie sich nicht durch Ankündigungen, dass Ihre Treuepunkte gelöscht werden oder gar das Konto gesperrt wird, wenn Sie nicht reagieren, unter Druck setzen. Egal wie verlockend das Angebot auch sein sollte, gehen Sie immer erst auf die Originalseite Ihres Internetportals und recherchieren Sie dort nach Warnmeldungen über Fake-Mails. Klicken Sie nie einen Link in einer unaufgefordert zugesandten E-Mail an. Häufig finden sich in derartigen E-Mails Grammatik- oder Rechtschreibfehler. Wenn Sie mit dem Cursor auf die Absenderadresse gehen, taucht meist eine E-Mail-Adresse auf, die nichts mit dem tatsächlichen Internetportal zu tun hat. Ich empfehle Ihnen eine Fake-Mail in den Spam-Ordner zu legen und dann zu löschen.

 

161. Der Stadtplantrick

 

 

Er gehört zu den Klassikern, der Stadtplantrick. Trotzdem fallen immer wieder Touristen auf die Masche herein. Erwischt hat es ein Staßfurter Ehepaar bei ihrem Kurzurlaub in Rom. Neben dem intensiven Sightseeing gehören die entspannten Minuten in einem Straßencafé́ oft zu den schönsten Momenten. Die Staßfurter genossen die Zeit bei einem guten Cappuccino und schauten sich den Trubel vor dem Trevi-Brunnen an. Als sie dem Kellner mit dem Portemonnaie in der Hand schon gezeigt hatten, dass sie zahlen wollen, sprach sie ein junges Pärchen auf englisch an. Sie wollten zum Kolosseum, hatten einen Stadtplan in der Hand und fragten höflich nach dem Weg. Der Mann orientierte sich schnell auf dem über den Tisch ausgebreiteten Plan und konnte rasch erklären, wo es langgeht. „Thank you“ – ein Lächeln, das Pärchen war weg und ein gutes Gefühl, netten Menschen geholfen zu haben, blieb zurück. Das hielt aber nur so lange an, bis der Kellner kam. Mit einem Mal stellte der Staßfurter fest, dass sein Portemonnaie, das eben noch auf dem Tisch lag, verschwunden war.

Ein übler Trick, mit dem Diebe auf der ganzen Welt unterwegs sind. Sie suchen bewusst nach Handys oder Portemonnaies, die leicht zugänglich abgelegt sind, und schlagen blitzartig zu. Handys auf dem Tisch sind Statussymbole, die Sie nicht unbedingt zeigen sollten. Portemonnaies behalten Sie am besten in der Hand oder in der Tasche, bis Sie bezahlen. Und – meine Herren – das Portemonnaie dann bitte nicht in die unverschlossene Gesäßtasche, sondern in die Hosentasche vorn. Wenn Ihnen dort einer ans Geld will, merken Sie es sofort.

 

160. Leergeräumter Hoteltresor

 

 

Das Hotelzimmer kann wie eine Wohlfühloase sein. Aber wenn man es für einen Strandbummel verlässt, stellt sich doch manchmal ein mulmiges Gefühl ein, denkt man an die vielen Wertsachen, die man im Zimmer zurücklässt. Oft brauchen Diebe sich nicht einmal die Mühe zu machen und einbrechen. Die Zimmerschlüssel hängen griffbereit an Schlüsselbrettern in oft nicht besetzten Rezeptionen. Gut, wenn man für solche Fälle seine Wertsachen und Papiere sicher im Tresor auf dem Zimmer untergebracht hat.

Aber sind sie dort auch sicher? Ganoven, die sich auf das Ausräumen von Hoteltresore spezialisiert haben, sind vor allem in großen Urlauberzentren im Ausland unterwegs. Ihre bevorzugten Tatorte sind riesige Hotelkomplexe, in denen weitgehend Anonymität besteht und keiner auf den Nachbarn achtet. Sie beobachten, wann die Besucher am Morgen – meist nach dem Frühstück – ihr Zimmer verlassen. Das garantiert ihnen für einige Zeit Handlungsspielraum. Jetzt warten sie ab, bis die Reinigungskraft ihre Arbeit beginnt. Durch die offene Tür wird das Zimmer betreten und dann, scheinbar überrascht, gesagt: „Oh, Sie sind noch nicht fertig … Ist kein Problem. Machen sie ruhig weiter, ich rauche auf dem Balkon solange eine Zigarette.“ Hat der Zimmerservice nach getaner Arbeit den Raum verlassen, ruft der Eindringling vom Zimmertelefon aus die Rezeption an und bittet um Hilfe, weil sich sein Tresor angeblich nicht öffnen lässt. Ein Hotelangestellter kommt und öffnet den Tresor, der vermeintliche Gast bedankt sich, bedient sich an allem, was im Tresor liegt und verschwindet. Sie können nichts dagegen tun. Die Aufsichtspflicht liegt allein beim Hotelpersonal und das ist bei großem Andrang oft hoffnungslos überfordert.

Trotz dieser Horrorgeschichte sollten Sie den Safe im Zimmer nutzen, auch wenn geringe Gebühren anfallen. Die Wahrscheinlichkeit, dass so ein „Spezialist“ seine Nummer gerade in Ihrem Hotelzimmer abzieht, ist relativ gering.

 

159. Urlaubsreise mit der Bahn

 

 

Sie ist da, die Urlaubszeit und mit Beginn der Ferien fahren immer mehr Familien mit der Bahn an den Urlaubsort oder zum Flugplatz. Aber überall, wo viele Menschen auf engem Raum zusammen sind, finden sich auch Trickdiebe ein, die dort meist leichte Beute machen. Wer in letzter Minute erscheint, nach dem richtigen Bahnsteig suchen und dann noch nach den Kindern schauen muss, hat kaum ein Auge auf sein Gepäck. Also genügend Zeit mitbringen und in der Familie die Aufgaben verteilen. Jeder ist für ein bestimmtes Gepäckstück verantwortlich und alle achten darauf, dass man sich nicht aus den Augen verliert.

Drängeln Sie sich nicht gleich mit den Ersten in den Zug. Etwas warten, bis die Traube vor der Tür nicht mehr so groß ist und dann einsteigen. Nehmen Sie so wenig wie möglich Gepäckstücke mit. Auf wenige Gepäckstücke kann man einfach besser achten. Ein kleiner Rucksack, in dem oft das Portemonnaie und die Reisepapiere sind, sollte nicht auf dem Rücken, sondern vor der Brust getragen werden. Portemonnaie und Papiere gehören im Rucksack nicht in die Außentasche, sondern in eine mit Reißverschluss gesicherte Innentasche, die dann auch noch an der dem Körper zugewandten Seite ist. Vor den Körper gehören auch die bei Damen so beliebten Umhängetaschen. Ganz einfach merken:  Außenliegende Reisverschlüsse werden von Trickdieben schnell geöffnet, ohne dass Sie das mitbekommen. Bitten Sie die Personen in Ihrem Umfeld darum kurz auf Ihre Sachen zu achten, wenn Sie zur Toilette gehen. Ruhig mit dem Hinweis auf die konkreten Gepäckstücke. Sprechen Sie laut und richten Sie die Bitte, mit kurzem Blickkontakt, an zwei, drei verschiedene Personen neben Ihnen. Ein Dieb wird nicht mit Ihrem Rucksack verschwinden, wenn er weiß, dass andere darüber informiert sind, dass der nicht ihm gehört.

 

158. Ticketfälscher im Internet

 

 

Es boomt wieder, das Kulturleben. Bundesweit finden große Events statt und über die verschiedensten Internetplattformen werden Karten angeboten. Wem die Karten vom Direktanbieter zu teuer sind, der schaut schon einmal nach einem Schnäppchen auf anderen Seiten. Die Gefahr, dabei auf einen Fake-Ticket-Verkäufer hereinzufallen ist ziemlich groß, deshalb sollten sie vorher einige Dinge überprüfen. Googlen Sie den Namen des Verkäufers, verbunden mit dem Stichwort „Betrug“. Finden Sie dort Beschwerden, dann lassen Sie die Finger von einem Kauf. Schauen Sie auf Ungereimtheiten bei der Webadresse. Wenn nach der bekannten Adresse eine weitere Domainendung wie „de.com“ steht, wo eigentlich nur „de“ hingehört, dann stimmt da was nicht. Gibt es keine oder kaum Angaben zur Erreichbarkeit und ist kein Impressum vorhanden, dann sind das auch Warnsignale. Sich auf Kundenbewertungen innerhalb eines Shops zu verlassen, kann auch hinten losgehen. Die sind oft gefälscht. Achten Sie auch auf den angegebenen Grund für den Ticketverkauf. Finden Sie den gleichen stereotypen Text unter anderen Ticketangeboten, dann deutet das auf professionellen Betrug hin. Ganz wichtig: Wenn der Verkaufspreis weit unter dem Wert oder Originalverkaufspreis liegt, ist immer Vorsicht geboten. Sollte ein Verkäufer nur auf Vorkasse per Direktüberweisung auf sein Konto bestehen, dann lassen Sie es einfach sein. Zahlen Sie möglichst per PayPal oder bar, wenn Sie die Karten vom Verkäufer abholen. Aber Vorsicht auch, wenn der Verkäufer die PayPal-Option „Geld an gute Freunde versenden“ verlangt. Machen Sie das, greift der Käuferschutz nicht und sie bekommen im Betrugsfall nichts erstattet.

Sollten Sie auf einen Ticketfälscher hereingefallen sein, dann schicken Sie eine Meldung mit Schilderung der genauen Umstände an das Portal und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

 

157. Abzocke mit CO2-Ausgleich

 

 

Gestiegene Energiekosten verursachen bei so manch einem Mieter und Eigenheimbesitzer ein unangenehmes Bauchgrummeln. Um so erfreulicher, wenn ein vermeintlich offizielles Schreiben einer „Energieverwaltung – Beitragsservice Deutschland“ eine wesentlich geringere Summe als erwartet, abverlangt. „Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass aufgrund Ihres umsichtigen Energieverbrauches lediglich ein CO2-Ausgleich von 79,84 € (inkl. Energiesteuer) für das Jahr 2022 fällig wird“, heißt es in der Zahlungsaufforderung der angeblichen „Energieverwaltung Kuzniarski“. Die IBAN des Empfängerkontos steht im Brief. Hier wird bewusst auf den sparsamen Verbrauch von Energie eingegangen und die Summe von 79,84€ als „Belohnung“ für das 2022 eingesparte Öl oder Gas deklariert. „Na prima!“ – haben sich da offensichtlich so einige Empfänger der tausendfach verschickten Schreiben gesagt und das Geld überwiesen.

Es gibt ihn tatsächlich, den zu zahlenden CO2-Ausgleich. Dieser ist aber Bestandteil des Gas- und Ölpreises und wird üblicherweise auf der Rechnung vom jeweiligen Energieversorger aufgeführt. Kommt eine gesonderte Rechnung über den CO2-Ausgleich, dann ist das schlicht und einfach Betrug. Sollten Sie solch ein Schreiben bekommen haben, dann entsorgen Sie es in Ihrem Papierkorb. Wenn sie allerdings schon bezahlt haben, dann erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

 

156. Die Millionenerbschaft

 

 

Wäre das nicht toll, fast 25 Millionen Dollar von einer Bank aus China zu bekommen? Völlig legal und ohne jegliche rechtlichen Konsequenzen. So verspricht es jedenfalls ein Herr Shou-Yeh Wong, Vorsitzender und Exekutivmitglied der Dah Sing Bank Limited in Honkong. Seine Nachricht hat er per Post an einen Herrn Vogel, wohnhaft in Sachsen-Anhalt, geschickt. In dem ausführlichen Schreiben teilt er mit, dass er auf der Suche nach einem Erben für einen in China verstorbenen Kunden seiner Bank sei, der ebenfalls Vogel heiße. Da alle Bemühungen fehlgeschlagen sind tatsächliche Angehörige zu finden, unterbreitete er Herrn Vogel den Vorschlag, die Auszahlung der Erbschaft als ein „entfernter Verwandter“, zu beantragen. Sollte er dies nicht tun, würden die Millionen vom Chinesischen Staat konfisziert werden. Das findet Herr Wong überaus ungerecht, weil nach seinen Erkenntnissen oberste Finanzbeamte mit egoistischen Motiven sich davon hohe Summen in die eigene Tasche stecken. Für den Fall einer Zustimmung würde Herr Vogel von den rund 62 Millionen 40% erhalten, 55% würden für Herrn Wong von der Dah Sing Bank abfallen und – jetzt sieht man welch guter Kern in dem Exekutivmitglied steckt – 5% für gemeinnützige Zwecke abfallen. Herr Vogel aus Sachsen-Anhalt hat auf die Millionen verzichtet und nicht geantwortet. Gut so! Wer sich auf eine Kommunikation einlässt, von dem werden Bankdaten mit Zugangscodes für die Überweisung abgefragt, Zahlungen von mehreren zehntausend Euro als Bestechung von Mitwissern im Bankvorstand verlangt, die Begleichung von Zollgebühren für den Geldtransfer eingefordert oder die Finanzierung des Fluges eines Securitymanns, der das Geld im Koffer persönlich vorbeibringt, vorausgesetzt. Ich merke schon: Sie hätten auch großzügig auf den Geldsegen verzichtet aber glauben Sie mir, es gibt immer noch Menschen, die erst aufwachen, wenn ihr mühsam Erspartes verschwunden ist.

 

155. Phishing-Mail von WEB.DE

 

 

Phishing-Mail tauchen mit unterschiedlichen Absendern auf, suggerieren Ihnen, dass etwas mit Ihren Abos, Ihren Sicherheitseinstellungen oder Ihrer Erreichbarkeit nicht stimmt, verfolgen aber nur einen Zweck: an Ihre Daten zu kommen und so Zugriff auf Ihr Bankkonto, Ihren Mail-Account, Ihren Zugang bei Zahldienstleistern oder Ihre Internetseite zu erreichen. Die Legenden sind vielfältig aber allen ist eins gemein: Vom Absender wird Druck aufgebaut, z.B. dass Ihr Konto geschlossen wird, wenn Sie nicht den Anweisungen in der Mail folgen. Im konkreten Fall handelt es sich um eine Mail mit der Überschrift „Letzte Mitteilung: Vertragsaktualisierung“. Im Schreiben, das den echten Usernamen des Empfängers enthält, wird darauf hingewiesen, dass der Vertrag abgelaufen ist und das eingehende Mail blockiert werden, wenn keine Aktualisierung erfolgt. Wer dies nicht tut, dem droht angeblich Datenverlust. Da kann man schon in Panik geraten und auf den Button „Vertrag aktualisieren“ klicken. Das sollten Sie aber nicht tun, weil Sie in der Folge auf einer gefälschten Seite landen und mit der Eingabe Ihrer Zugangsdaten den Betrügern Tür und Tor öffnen.

Gehen Sie mit dem Cursor (Mauszeiger) auf die Absenderadresse – in meinem Beispiel: Verwaltungsabteilung@web.de – wenn Sie einen Moment darauf verweilen, taucht die echte Absenderadresse auf, die hier agape-Schrozberg@web.delautet und mit dem WEB.DE-Unternehmen nichts zu tun hat. Meist finden Sie in den Texten Rechtschreibfehler. Die Täter verfassen aber immer häufiger professionell gefertigte Schreiben, die unten oft eine E-Mail-Adresse des vermeintlichen Servicedienstes oder eine kostenlose Hotline-Festnetznummer anbieten. Nutzen Sie dies, landen Sie bei den Betrügern und die bestätigen Ihnen die vermeintliche Echtheit der gefälschten Mail. Bei Zweifeln sollte Sie mit entsprechenden Stichworten – hier z.B. „WEB.DE Betrugsmail“ in einer Suchmaschine recherchieren oder über Ihr E-Mail-Konto direkt mit dem Ihrem Mail-Service Kontakt aufnehmen.

 

154. Vorsicht bei Verrechnungsschecks

 

 

Im Frühling und Sommer wird unser Bundesland interessant für Urlauber aus Nachbar- oder ferneren Ländern. Fremdländische Währung sind wir gewohnt, aber außergewöhnliche Zahlungsmethoden machen stutzig.

Der Vermieter einer Ferienwohnung erhielt per Mail eine Buchungsanfrage aus Großbritannien. Als Vorauskasse für drei Wochen Urlaub bekam er einen Scheck im Wert von 9.000 Euro geschickt. Ein Versehen, wie der Absender per E-Mail mitteilte, verbunden mit der Bitte, den überschüssigen Betrag zurückzuüberweisen. Ein Trick, auf den der Vermieter nicht reinfiel. Andere hatten weniger Glück.

Die Varianten, mit denen diese spezielle Betrugsmasche mit dem „überzeichneten Verrechnungsscheck“ abläuft, sind vielfältig. Letztlich läuft es darauf hinaus, dass von einem ausländischen Kunden Interesse an einem Gegenstand oder einer Dienstleistung bekundet und als Bezahlung ein Verrechnungsscheck übersandt wird. Auf diesem Verrechnungsscheck ist immer eine höhere Summe eingetragen, als vereinbart. Per E-Mail informiert der vermeintliche Kunde zeitnah darüber, dass die Überzeichnung versehentlich passiert ist, und bittet darum, den überzähligen Betrag per Western Union an ihn zurück zu transferieren. Eine andere Legende läuft darauf hinaus, dass der überzeichnete Betrag auf das Konto eines Dritten als Aufwandsentschädigung überwiesen werden soll, weil dieser den Gegenstand, zum Beispiel ein Auto, abholen soll. Die Schecks werden von der Bank angenommen, das Geld gutgeschrieben (man ist aber noch nicht verfügungsberechtigt), nach einigen Tagen bekommt man die Nachricht, dass der Scheck gefälscht oder nicht gedeckt sei, und die Gutschrift wird zurückgenommen. Zwischenzeitlich erfolgte der Transfer des überzeichneten Betrages per Western Union … und das Geld ist weg.

Mein Tipp: Lassen Sie sich nicht auf eine Zahlung per Verrechnungsscheck ein. Bestehen Sie auf Anzahlung per Überweisung auf Ihr Konto. So erkennen Sie schnell, welche Gäste ehrliches Interesse an Ihrem Objekt haben und welche Sie nur um Ihr Geld bringen wollen.

 

153. Buch-Betrüger

 

 

Anfang März erstattete eine Frau aus dem Salzlandkreis Anzeige wegen einer üblen Betrugsmasche. Ein Mann, der angeblich Kontakt zu einem Schweizer Auktionshaus habe, gab vor, die Bertelsmann-Lexikothek der Frau für bis zu 600.000€ verkaufen zu können. Dazu vereinbarte er mit ihr einen zweiten Termin, bei dem zwei weitere Männer zuvor ein Wertgutachten der vorhandenen Enzyklopädie, das 38.500€ kosten würde, erstellen sollten. Den großen Gewinn im Auge, zahlte sie das Geld bar aus. Ihre Bücher wurden jedoch nie verkauft. In anderen Fällen boten Betrüger Besitzern von Lexika den Kauf eines vermeintlich wertvollen Ergänzungsexemplars an, welches den Gesamtwert der Sammlung angeblich um ein Vielfaches erhöhen würde. Die angebotenen Bücher kosteten zwischen 5.000€ und 16.000€. War nicht genügend Geld vorhanden, wurde ein Finanzierungsplan angeboten, was dazu führte, das über lange Zeit oft mehr als 100€ monatlich vom Bankkonto floss. Den Bertelsmann-Verlag gibt es schon seit langem nicht mehr und sein Nachfolger, InmediaOne hat sich auch vom Markt verabschiedet. Was aber noch da ist, sind die Kundendaten, die zwielichtige Gestalten nutzen, um ehemalige Kunden abzuzocken.

Um nicht auf solche Betrüger hereinzufallen, sollten Sie Unbekannte nie in Ihre Wohnung lassen, wenn Sie allein sind. Betrachten Sie vermeintlich gewinnbringende Angebote immer mit einer gesunden Portion Misstrauen und lassen Sie die Finger von Geschäften mit handelsunüblichen Preisen. Geht es darum einen Vertrag abzuschließen, dann lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, bestehen Sie darauf, dass Sie das Angebot eine Nacht „überschlafen“ und sprechen Sie mit Freunden oder Verwandten über das Geschäft. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie vorher die Verbraucherzentrale konsultieren. Noch etwas: Wenn Sie bei solch einem Geschäft tatsächlich eine halbe Million verdient haben, geben Sie mir einen Tipp, ich habe auch noch eine Enzyklopädie zuhause.

 

152. Betrug bei eBay-Kleinanzeigen

 

 

Vergangene Woche erzählte mir ein ehemaliger Kollege von einem Betrugsversuch. Er wollte über eBay-Kleinanzeigen einen PKW-Kindersitz verkaufen und bekam relativ schnell über WhatsApp eine Nachricht eines Kaufinteressenten. Der teilte mit, dass er das Geld überweisen und die Abholung über ein Transportunternehmen veranlassen würde. Dazu sollte der Verkäufer einen Link anklicken und die geforderten Daten ausfüllen. Auf der Internetseite, die sich öffnete, wurde aber nicht nach der IBAN gefragt, sondern nach der Kreditkartennummer und der Prüfzahl. Zusätzlich sollte noch der aktuelle Kontostand angegeben werden. An dieser Stelle brach mein Kollege die Transaktion ab und fragte, wie der vermeintliche Käufer mit diesen Kreditkartendaten die Bezahlung vornehmen wolle. Richtig gemacht! Hätte er die Daten verschickt, wäre der Interessent in der Lage gewesen, im Internet einzukaufen, bis das Konto leer ist. Betrüger nutzen die Unerfahrenheit von gelegentlichen Nutzern der Verkaufsplattform aus und täuscht einen scheinbar üblichen Bezahlweg vor. Wer auf diese Masche hereingefallen ist, sollte schnell seine Karte über die bundesweite Sperrnummer +49 116 116 oder die auf der Kreditkarte aufgeführte Nummer sperren lassen. Unabhängig davon sollten Sie Ihr Kreditinstitut verständigen.

Das Besondere an eBay-Kleinanzeigen ist, dass Produkte nur in der Region angeboten werden. Da ist es am sichersten, wenn man den Artikel durch den Käufer abholen und bar bezahlen lässt. Schickt der Käufer eine andere Person zum Abholen der Ware, dann notieren Sie deren Personalien vom Personalausweis oder dem Führerschein. Lassen Sie sich die Übergabe der Ware quittieren. Bei dem sogenannten „Abholtrick“ schickt der Käufer einen Vertreter und reklamiert später, die Ware nicht erhalten zu haben. Wurde über PayPal bezahlt, kann er das Geld dann zurückfordern.

 

151. Fahrraddiebstahl

 

 

Die Zahl gestohlener Fahrräder in Sachsen-Anhalt geht jährlich in die Tausende. Dort wo viele Räder stehen, werden auch viele gestohlen. Das ist an Bahnhöfen, Endstellen von Straßenbahnen, vor Universitäten, wo viele Studenten Ihr Rad abstellen aber auch vor Kinos, Cafès und Restaurants. Für Täter, die meist mit einem kleinen Bolzenschneider, manchmal aber auch nur mit einem Seitenschneider im Taschenformat ausgerüstet sind, ist es dort am einfachsten, weil ständig Räder abgestellt und abgeholt werden. Schlechte Sicherungen begünstigen den Diebstahl. Wenn es dabei um ein Elektrorad geht, lohnt sich die Beute besonders. In der Regel sind Fahrraddiebstähle über die Haushaltversicherung abgedeckt. Ärger und Lauferei gibt es aber trotzdem. Sie sollten Ihr Fahrrad selbst bei kurzer Abwesenheit stets mit einem Schloss anschließen. Bitte legen Sie Kette oder Riegel nicht nur um das Vorderrad, sondern um den Rahmen und dann z.B. an den Fahrradständer einen Zaun oder die Straßenlaterne. Stellen Sie es nicht an einsamen dunklen Plätzen ab und lassen Sie es nachts, wenn möglich, nicht draußen. Je hochwertiger das Schloss, desto besser ist der Diebstahlschutz. Setzen Sie auf zertifizierte Bügelschlösser, Faltschlösser, Kettenschlösser oder Panzerkabelschlösser. Mit einem extragroßen Bolzenschneider kann man viele von denen auch knacken aber Fahrraddiebe sind meist mit kleinerem Werkzeug unterwegs. Völlig ungeeignet sind Schlösser, die lediglich Räder blockieren. Ein so gesichertes Rad lässt sich mühelos wegtragen. Dünne Ketten, Spiral-Kabelschlösser und dünne Bügelschlösser lassen sich leicht durchtrennen. Ich empfehle Ihnen, einen Fahrradpass auszufüllen, in dem die individuelle Fahrradnummer sowie die Marke und der Fahrradtyp erfasst sind. So einen Pass finden Sie zum Ausdrucken im Internet, es gibt ihn aber auch digital für Ihr Handy. Wenn Sie es noch besser machen wollen, dann lassen Sie Ihr Rad codieren. Codierungen nehmen viele Fahrradhändler, der ADFC, der ADAC und manchmal auch die örtliche Polizei vor.

 

150. Dreiste Erpressung

 

 

Sie häufen sich, die Nachrichten über Cyberangriffe mit Erpressungssoftware. Eine mittler dreistellige Zahl von Firmen und Einrichtungen in Deutschland hat es bereits getroffen. Die Hacker dringen in die Systeme ein, übernehmen die Kontrolle und sperren die Opfer aus. In der Regel werden die Daten verschlüsselt und erst nach einer Lösegeldzahlung wieder freigeschaltet.

Jetzt sind Trittbrettfahrer unterwegs, die privaten Betreibern von Webseiten dreiste Erpressermail schicken. „Your Site Has Been Hacked“, so steht es auch in der in englischer Sprache verfassten Mail, die ich bekommen habe. Die Verfasser beziehen sich auf meine Internetseite www.gauner-und-ganoven.de , verkünden, dass sie meine Daten extrahiert haben und Stück für Stück Schritte einleiten werden, die meinen Ruf schädigen. Dazu wollen Sie meine Datenbank an den Höchstbietenden verkaufen, Kundendaten preisgeben, alle Links, die in Suchmaschinen auf meine Seite führen auf den Index setzen, rufschädigende Informationen verbreiten und so meinem „Unternehmen“ erheblichen Schaden zufügen. Da kann man schon mal Gänsehaut bekommen. Aber wie es sich für Erpresser gehört, bieten sie für eine Zahlung von 3000 Dollar (zu zahlen in Bicoins) an, den Schaden abzuwenden. Großzügig wird eine Zeit von 72 Stunden für die Zahlung eingeräumt, bevor der Angriff beginnt. Sollten Sie auch eine Mail dieses Inhalts bekommen haben, dann legen Sie sich entspannt zurück, es wird kein Angriff erfolgen. Die Erpresser setzen auf Einschüchterung und hoffen, dass die Adressaten zahlen. Das sollten Sie auf keinen Fall tun. Sie wurden nicht gehackt. Sichern Sie aber die Mail und alle eventuell auftauchenden Folgemail in Ihrem E-Mail-Briefkasten. Wenn Sie bedenken haben, lassen Sie Ihre Webseite durch einen Spezialisten auf Sicherheitslücken untersuchen. Sollten Sie bereits gezahlt haben, dann erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und übermitteln Sie den gespeicherten E-Mail-Verkehr.

 

149. Die Schulden des Verstorbenen

 

 

Was für ein Schreck für Herrn B ., als eines Tages ein Schreiben des Deutschen-BW-Inkassodienstes bei ihm eintrudelte, in dem eine saftige Geldforderung gestellt wurde. Angeblich sei der Vater des Herrn B. verstorben und der Inkassodienst nun beauftragt, im Namen der Firma „CA Money Transfer“ vom Erben des Verstorbenen Forderungen in Höhe von runden 2.900 Euro einzutreiben. Herr B. war in doppelter Hinsicht verdutzt, weil a) sein 80jähriger Vater am Vorabend noch bei bester Gesundheit mit ihm telefoniert hatte und b) Geschäfte mit so hohen Summen gar nicht das Ding des Senioren waren.

Bekommen Sie solch ein Schreiben, sollten Sie Ruhe bewahren und richtig reagieren. Es gibt sie, die unseriösen Inkasso-Unternehmen, die dreiste Geldforderungen aufstellen, Druck ausüben und dann hoffen, von labilen Ansprechpartnern abkassieren zu können. Dazu wird oft die Kopie der ersten Seite eines Amtsgerichtsurteils beigefügt, das die Rechtmäßigkeit der Forderung untermauern soll. Es kann aber auch sein, dass ein seriöses Inkasso-Unternehmen von einem windigen Subunternehmer eine Schuld gekauft oder den Auftrag zum Eintreiben der Schuld übernommen hat.

Wenn Sie der Meinung sind, dass die gestellten Forderungen nicht berechtigt sind, dann fechten Sie den vermeintlich geschlossenen Vertrag an und fordern Sie einen Nachweis dafür, dass Sie tatsächlich eine Vertragsbindung eingegangen sind. Helfen kann Ihnen dabei ein Musterbrief, den Sie von der Verbraucherzentrale erhalten können. Antworten Sie auf Folgeschreiben nicht aber heben Sie diese Schreiben auf. Erst wenn Sie einen Bescheid direkt vom Amtsgericht bekommen, müssen Sie ausführlich darauf reagieren. Aber Sie können mir glauben, diese unseriösen Inkassounternehmen werden sich hüten, das Gericht zu bemühen, denn Richter sollen besonders empfindlich reagieren, wenn man Ihre Schreiben für dubiose Machenschaften missbraucht.

 

148. Diebstahl aus PKW

 

 

Frau K. fuhr vergangene Woche mit dem PKW und ihrem dreijährigen Sohn am frühen Morgen zum Kindergarten, lieferte den Stammhalter bei der Kindergärtnerin ab, war fünf Minuten später wieder bei ihrem Auto und sah dann das Malheur. Die Seitenscheibe war eingeschlagen und vom Beifahrersitz fehlte die Handtasche mit allen Papieren und dem Portemonnaie. Diebe wissen, dass Eltern es am frühen Morgen sehr eilig haben und nicht wenige von Ihnen den Nachwuchs schnell in den Kindergarten bringen, ihre Handtasche oder den Aktenkoffer aber im Fahrzeug liegen lassen. Eine kleine Bequemlichkeit mit unbequemen Folgen. Die Täter brauchen keine 30 Sekunden, um die Scheibe einzuschlagen, das Diebesgut zu schnappen und unerkannt zu verschwinden. Für Sie aber fängt die Rennerei an: Anzeige erstatten, neue Papiere beantragen, das Geld ist futsch und zudem macht Ihnen Ihre Versicherung noch den berechtigten Vorwurf, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben, was so viel bedeuten kann wie: Es gibt nichts erstattet.

Ähnliches hat sich im Herbst und Winter in vielen Fällen in Burg abgespielt. Auf Parkplätzen vor Supermärkten aber auch vor Wohnhäusern haben Täter die Seitenscheiben von PKW eingeschlagen und Gegenstände, die sichtbar abgelegt waren, entwendet. Die Palette ging dabei von Portemonnaies über Handys bis hin zu Hand- und Aktentaschen. Die einfachste Methode solche Diebstähle zu verhindern ist: nichts im Fahrzeug liegen lassen! Auch bei kurzer Abwesenheit. Zum Standard einer PKW-Sicherung gehört häufig einer Alarmanlage. Die springt meist nur an, wenn eine Fahrzeugtür geöffnet wird. Da die Täter häufig nur durch die eingeschlagene Scheibe greifen, ist diese Alarmanlage wirkungslos. Sie sollten Ihr Fahrzeug zusätzlich mit einer Ultraschall-Innenraumüberwachung ausstatten. Die löst den Alarm bereits beim Einschlagen der Scheibe aus.

 

147. Zu geizig für Telefonsex-Gebühren

 

 

Frau B. war eine von sechs Frauen, die einen Anruf von einem angeblichen Kriminalbeamten erhielt, der erklärte, dass die Polizei bei einer Hausdurchsuchung Listen mit Namen und Telefonnummern von Frauen gefunden habe, auf der auch ihre Nummer stehe. Es wird vermutet, sagte  der Anrufer, dass ein bislang unbekannter Sextäter die Frauen bereits angerufen habe oder es noch tun würde. Für den Fall eines Anrufes durch besagten ominösen Verdächtigen sollte Frau Bergholz auf alle Fragen des Täters eingehen und sie beantworten. Die Polizei könne auf diese Weise die Herkunft des Anrufs feststellen und dem bösen Treiben ein Ende setzen. Weil Frau B. das Gefühl hatte, einen wertvollen Beitrag zu leisten, um Sextäter dingfest zu machen und potenziellen Opfern viel Leid zu ersparen, sagte sie zu.

Der angekündigte Anruf kam auch prompt. Der Mann am Telefon stellte die intimsten Fragen zum Sexleben von Frau B., die brav, nach den Anweisungen des vermeintlichen Kriminalbeamten, beantwortet wurden. Auf diese Art kam der Anrufer zu dem sexuellen Erlebnis, das er suchte, ohne eine teure Sex-Hotline bemühen zu müssen.

Ein ganz schön starker Tobak, diese Art des Kriminalbeamten-Tricks, der die Intimsphäre der angerufenen Frauen extrem verletzte. Sollte sich bei Ihnen einmal ein Herr von der Kripo telefonisch melden, lassen Sie sich seinen Namen und die Telefonnummer geben, bevor Sie sich auf seine Forderungen einlassen. Die Nummer natürlich nur pro forma. Am besten ist es, die Polizei unverzüglich über eine Ihnen bekannte Telefonnummer anzurufen, den Sachverhalt zu schildern und den Handlungsempfehlungen der Polizeibeamten zu folgen.

 

 

Im nachfolgenden Bereich finden Sie eine Auflistung der Artikel vergangener Jahre und gelangen über den darunter befindlichen Button zu den einzelnen Beiträgen.

 

Artikel 2022

 

125 Der betrügerische Untermieter

126 Vorgetäuschte Liebe

127 Einfach mal so abgeschleppt

128 Der Deponiertrick

129 Negative Einflüsse

130 Kennzeichenklau

131 Euro in Schweizer Franken

132 Die Falle auf der Autobahn

133 Urlaubsreise gewonnen

134 US-Dollar im Leinenbeutel

135 Überzeichneter Verrechnungsscheck

136 Der Schock im Schuhladen

137 Täuschung bei Onlinebanking

138 Vorsich falsche Tickets!

139 Falschgeld

140 Abzocke durch Microsoft

141 Love-Scamming

142 Love-Scamming Teil II

143 Betrug mit Brennholz und Pellets

144 Betrug mit Zollgebühren

145 Betrügerische Spendensammler

146 K.O.-Tropfen

 

Artikel 2021

 

124. Unberechtigte Zahlungsforderungen

123 Der Lottogewinn aus Spanien

122. Vorsicht beim Geldverleihen

121. Gewinnversprechen

120. Der Internet-Auktionsbetrüger

119. Per Pishing-Mail an Ihr Konto

118. Der Internet-Auktionsbetrüger

117. Adressentausch im Urlaub

116. Helfer an der Raststätte

115. Betrug mit Google Play Karten

114. Wenn Gier das Gehirn vernebelt

113. Statt Enkeltrick – Schockanruf

112. Abzocke durch „Handwerker“

111. Unreine Diamanten

110. Der Trick mit dem PKW-Schlüssel

109. Wertsachen kennzeichnen

108. Betrügerische Fahrzeuganbieter

107. Feuer im Treppenhaus

106. Der „Sozialtelefonanschluss“

105. Panikmache um präparierte Visitenkarten

 

Artikel 2020

 

104. Neue Autos gestohlen

103. Betrügerische Spendensammler

102. Betrugsversuch am Telefon

101. Die russische Brautmasche

100. Manipuliert Geldautomaten

99. Astrale Versuchungen

98. Kellereinbrüche in Mehrfamilienhäuser

97. Die Wechselgeldfalle

96. Unbestellte Weinsendung

95. Auto vor dem Hotel ausgeräumt

94. Kaution für verhafteten Sohn

93. Abzocke von Trauernden

92. Abbuchung trotz Kontosperrung

91. Der betrügerische Radwanderer

90. Falsche Warnmeldungen – CORONA

89. Nicht leichtfertig Geld verleihen

88. Falsche Mitarbeiter des DRK

86. Kredithaie auf Husbesuch

85. Millionen für den guten Zweck

 

Artikel 2019

 

84. Wanderhandwerker zocken ab

83. Das Zentrum für Scheckbuchungen

63 Trickdiebe in weißen Kitteln

82. Die Kette für die Geburtstagstorte

81. Dreiecksbetrug aud eBay

80. Betrug mit Arbeitsvermittlung

79. Falsche Bußgeldbescheide

78. Betrüger schröpfen Ärzte

77. Der Münzen-Trick

76. Gestohlenes Auto gerkauft

75. Schnäppchenfalle im Internet

74. Paket für den Nachbarn

73. Der richtige Schließzylinder

72. Sexartikel für den Verstorbenen

71. Vorsicht beim Parkscheinlösen

 

Artikel 2018

 

 

70. Kontaktbörse mit bösen Folgen

69. Trickdiebe auf Supermarktparkplätzen

68. Zur Geheimhaltung verpflichtet

67. Gefahr an der Wohnungstür

66. Betrugsmail von Online Pay

65. Mit Funk-Kreditkarte eingekauft

64. Erpressung per Mail

63 Trickdiebe in weißen Kitteln

62. Nepp mit Messern und Topfsets

61. Die Gewinnmitteilung aus Australien

60. Unverhofftes Lottoglück

59. Vorsicht Falschgeld

58. Vorsicht bei Lock- und Pinganrufen

57. Schlüsselcode gehackt

56. Falsche Spendensammler

55. Ihr Aktfoto online

54. Diebische Handwerker

53. Der richtige Fenstergriff

52. Der Feststellungs-Bescheid

51. Post von der Hellseherin

 

Artikel 2017

 

 

50. Manipulierte Geldautomaten

49. Betrugsmasche am Telefon

48. Das Konto für den Nebenjob

47. Vorsicht Handy-Nepp

46. Diebe im Fitnesstudio

45. Undercover-Agent

44. Der Anruf von der Telekom

43. Der große Lottogewinn

42. Trickdiebe auf der Autobahn

41. Betrügerische Wanderarbeiter

40. Der Staubsaugervertreter

39. Unverhofftes Lottoglück

38. Der Geldvermehrer

37 Der Geldwechseltrick

36. E-Mail über Steuerrückerstattung

35. Homejacking

34. Überzeichneter Verrechnungsscheck

33. Betrügerische Teppichhändler

32. Die Mail vom BKA

31. Die Masche mit der PIN

30. Betrug mit der Liebe im Netz

 

Artikel 2016

 

 

28. Taschendiebe in Aktion

27. Abzocke mit Behindertenware

26. Kleine Läden im Visier

25. Schlagen Sie Alarm

24. Und plötzlich war das Auto weg

23. Das Paket für den Nachbarn

22. Dachdeckerkolonnen zocken ab

21. Tatort Friedhof

20. Falschgeld im Umlauf

19. So sichern Sie Ihr Navi

18. Falsche Polizisten

17. Einschleichdiebe

16. Falscher Polizist am Telefon

15. Der Job als Verkaufsmanager

14. Der Trick mit dem Zentralen Gewerberegister

13. Betrügereien über falsche Onlineshops

12. Trickdiebe in der Wohnung

11. Kleine Spende großer Schaden

10. Diebstahl aus Einkaufswagen

9. Lautlos durch die Terrassentür

8. Abzocke über DHL-Packstationen

7. Einbrüche in Gartenlauben

6. Knallerei zum Jahreswechsel

5. Die Spendenfalle

4. Langfinger auf dem Weihnachtsmarkt

3. Kennzeichenklau

2. Verhängnisvolle Anrufe

1. Betrügerische Fahrzeuganbieter