„EXPERTENTIPP – Polizei“ heißt meine Kolumne auf der Ratgeberseite der Volksstimme, in der ich alle 14 Tage über aktuelle Fälle aus Sachsen-Anhalt informiere und Tipps zur Kriminalitätsvorbeugung gebe.
Cartoons von Sven Kirchner
158. Ticketfälscher im Internet
Es boomt wieder, das Kulturleben. Bundesweit finden große Events statt und über die verschiedensten Internetplattformen werden Karten angeboten. Wem die Karten vom Direktanbieter zu teuer sind, der schaut schon einmal nach einem Schnäppchen auf anderen Seiten. Die Gefahr, dabei auf einen Fake-Ticket-Verkäufer hereinzufallen ist ziemlich groß, deshalb sollten sie vorher einige Dinge überprüfen. Googlen Sie den Namen des Verkäufers, verbunden mit dem Stichwort „Betrug“. Finden Sie dort Beschwerden, dann lassen Sie die Finger von einem Kauf. Schauen Sie auf Ungereimtheiten bei der Webadresse. Wenn nach der bekannten Adresse eine weitere Domainendung wie „de.com“ steht, wo eigentlich nur „de“ hingehört, dann stimmt da was nicht. Gibt es keine oder kaum Angaben zur Erreichbarkeit und ist kein Impressum vorhanden, dann sind das auch Warnsignale. Sich auf Kundenbewertungen innerhalb eines Shops zu verlassen, kann auch hinten losgehen. Die sind oft gefälscht. Achten Sie auch auf den angegebenen Grund für den Ticketverkauf. Finden Sie den gleichen stereotypen Text unter anderen Ticketangeboten, dann deutet das auf professionellen Betrug hin. Ganz wichtig: Wenn der Verkaufspreis weit unter dem Wert oder Originalverkaufspreis liegt, ist immer Vorsicht geboten. Sollte ein Verkäufer nur auf Vorkasse per Direktüberweisung auf sein Konto bestehen, dann lassen Sie es einfach sein. Zahlen Sie möglichst per PayPal oder bar, wenn Sie die Karten vom Verkäufer abholen. Aber Vorsicht auch, wenn der Verkäufer die PayPal-Option „Geld an gute Freunde versenden“ verlangt. Machen Sie das, greift der Käuferschutz nicht und sie bekommen im Betrugsfall nichts erstattet.
Sollten Sie auf einen Ticketfälscher hereingefallen sein, dann schicken Sie eine Meldung mit Schilderung der genauen Umstände an das Portal und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.


157. Abzocke mit CO2-Ausgleich
Gestiegene Energiekosten verursachen bei so manch einem Mieter und Eigenheimbesitzer ein unangenehmes Bauchgrummeln. Um so erfreulicher, wenn ein vermeintlich offizielles Schreiben einer „Energieverwaltung – Beitragsservice Deutschland“ eine wesentlich geringere Summe als erwartet, abverlangt. „Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass aufgrund Ihres umsichtigen Energieverbrauches lediglich ein CO2-Ausgleich von 79,84 € (inkl. Energiesteuer) für das Jahr 2022 fällig wird“, heißt es in der Zahlungsaufforderung der angeblichen „Energieverwaltung Kuzniarski“. Die IBAN des Empfängerkontos steht im Brief. Hier wird bewusst auf den sparsamen Verbrauch von Energie eingegangen und die Summe von 79,84€ als „Belohnung“ für das 2022 eingesparte Öl oder Gas deklariert. „Na prima!“ – haben sich da offensichtlich so einige Empfänger der tausendfach verschickten Schreiben gesagt und das Geld überwiesen.
Es gibt ihn tatsächlich, den zu zahlenden CO2-Ausgleich. Dieser ist aber Bestandteil des Gas- und Ölpreises und wird üblicherweise auf der Rechnung vom jeweiligen Energieversorger aufgeführt. Kommt eine gesonderte Rechnung über den CO2-Ausgleich, dann ist das schlicht und einfach Betrug. Sollten Sie solch ein Schreiben bekommen haben, dann entsorgen Sie es in Ihrem Papierkorb. Wenn sie allerdings schon bezahlt haben, dann erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
156. Die Millionenerbschaft
Wäre das nicht toll, fast 25 Millionen Dollar von einer Bank aus China zu bekommen? Völlig legal und ohne jegliche rechtlichen Konsequenzen. So verspricht es jedenfalls ein Herr Shou-Yeh Wong, Vorsitzender und Exekutivmitglied der Dah Sing Bank Limited in Honkong. Seine Nachricht hat er per Post an einen Herrn Vogel, wohnhaft in Sachsen-Anhalt, geschickt. In dem ausführlichen Schreiben teilt er mit, dass er auf der Suche nach einem Erben für einen in China verstorbenen Kunden seiner Bank sei, der ebenfalls Vogel heiße. Da alle Bemühungen fehlgeschlagen sind tatsächliche Angehörige zu finden, unterbreitete er Herrn Vogel den Vorschlag, die Auszahlung der Erbschaft als ein „entfernter Verwandter“, zu beantragen. Sollte er dies nicht tun, würden die Millionen vom Chinesischen Staat konfisziert werden. Das findet Herr Wong überaus ungerecht, weil nach seinen Erkenntnissen oberste Finanzbeamte mit egoistischen Motiven sich davon hohe Summen in die eigene Tasche stecken. Für den Fall einer Zustimmung würde Herr Vogel von den rund 62 Millionen 40% erhalten, 55% würden für Herrn Wong von der Dah Sing Bank abfallen und – jetzt sieht man welch guter Kern in dem Exekutivmitglied steckt – 5% für gemeinnützige Zwecke abfallen. Herr Vogel aus Sachsen-Anhalt hat auf die Millionen verzichtet und nicht geantwortet. Gut so! Wer sich auf eine Kommunikation einlässt, von dem werden Bankdaten mit Zugangscodes für die Überweisung abgefragt, Zahlungen von mehreren zehntausend Euro als Bestechung von Mitwissern im Bankvorstand verlangt, die Begleichung von Zollgebühren für den Geldtransfer eingefordert oder die Finanzierung des Fluges eines Securitymanns, der das Geld im Koffer persönlich vorbeibringt, vorausgesetzt. Ich merke schon: Sie hätten auch großzügig auf den Geldsegen verzichtet aber glauben Sie mir, es gibt immer noch Menschen, die erst aufwachen, wenn ihr mühsam Erspartes verschwunden ist.


155. Phishing-Mail von WEB.DE
Phishing-Mail tauchen mit unterschiedlichen Absendern auf, suggerieren Ihnen, dass etwas mit Ihren Abos, Ihren Sicherheitseinstellungen oder Ihrer Erreichbarkeit nicht stimmt, verfolgen aber nur einen Zweck: an Ihre Daten zu kommen und so Zugriff auf Ihr Bankkonto, Ihren Mail-Account, Ihren Zugang bei Zahldienstleistern oder Ihre Internetseite zu erreichen. Die Legenden sind vielfältig aber allen ist eins gemein: Vom Absender wird Druck aufgebaut, z.B. dass Ihr Konto geschlossen wird, wenn Sie nicht den Anweisungen in der Mail folgen. Im konkreten Fall handelt es sich um eine Mail mit der Überschrift „Letzte Mitteilung: Vertragsaktualisierung“. Im Schreiben, das den echten Usernamen des Empfängers enthält, wird darauf hingewiesen, dass der Vertrag abgelaufen ist und das eingehende Mail blockiert werden, wenn keine Aktualisierung erfolgt. Wer dies nicht tut, dem droht angeblich Datenverlust. Da kann man schon in Panik geraten und auf den Button „Vertrag aktualisieren“ klicken. Das sollten Sie aber nicht tun, weil Sie in der Folge auf einer gefälschten Seite landen und mit der Eingabe Ihrer Zugangsdaten den Betrügern Tür und Tor öffnen.
Gehen Sie mit dem Cursor (Mauszeiger) auf die Absenderadresse – in meinem Beispiel: Verwaltungsabteilung@web.de – wenn Sie einen Moment darauf verweilen, taucht die echte Absenderadresse auf, die hier agape-Schrozberg@web.delautet und mit dem WEB.DE-Unternehmen nichts zu tun hat. Meist finden Sie in den Texten Rechtschreibfehler. Die Täter verfassen aber immer häufiger professionell gefertigte Schreiben, die unten oft eine E-Mail-Adresse des vermeintlichen Servicedienstes oder eine kostenlose Hotline-Festnetznummer anbieten. Nutzen Sie dies, landen Sie bei den Betrügern und die bestätigen Ihnen die vermeintliche Echtheit der gefälschten Mail. Bei Zweifeln sollte Sie mit entsprechenden Stichworten – hier z.B. „WEB.DE Betrugsmail“ in einer Suchmaschine recherchieren oder über Ihr E-Mail-Konto direkt mit dem Ihrem Mail-Service Kontakt aufnehmen.
154. Vorsicht bei Verrechnungsschecks
Im Frühling und Sommer wird unser Bundesland interessant für Urlauber aus Nachbar- oder ferneren Ländern. Fremdländische Währung sind wir gewohnt, aber außergewöhnliche Zahlungsmethoden machen stutzig.
Der Vermieter einer Ferienwohnung erhielt per Mail eine Buchungsanfrage aus Großbritannien. Als Vorauskasse für drei Wochen Urlaub bekam er einen Scheck im Wert von 9.000 Euro geschickt. Ein Versehen, wie der Absender per E-Mail mitteilte, verbunden mit der Bitte, den überschüssigen Betrag zurückzuüberweisen. Ein Trick, auf den der Vermieter nicht reinfiel. Andere hatten weniger Glück.
Die Varianten, mit denen diese spezielle Betrugsmasche mit dem „überzeichneten Verrechnungsscheck“ abläuft, sind vielfältig. Letztlich läuft es darauf hinaus, dass von einem ausländischen Kunden Interesse an einem Gegenstand oder einer Dienstleistung bekundet und als Bezahlung ein Verrechnungsscheck übersandt wird. Auf diesem Verrechnungsscheck ist immer eine höhere Summe eingetragen, als vereinbart. Per E-Mail informiert der vermeintliche Kunde zeitnah darüber, dass die Überzeichnung versehentlich passiert ist, und bittet darum, den überzähligen Betrag per Western Union an ihn zurück zu transferieren. Eine andere Legende läuft darauf hinaus, dass der überzeichnete Betrag auf das Konto eines Dritten als Aufwandsentschädigung überwiesen werden soll, weil dieser den Gegenstand, zum Beispiel ein Auto, abholen soll. Die Schecks werden von der Bank angenommen, das Geld gutgeschrieben (man ist aber noch nicht verfügungsberechtigt), nach einigen Tagen bekommt man die Nachricht, dass der Scheck gefälscht oder nicht gedeckt sei, und die Gutschrift wird zurückgenommen. Zwischenzeitlich erfolgte der Transfer des überzeichneten Betrages per Western Union … und das Geld ist weg.
Mein Tipp: Lassen Sie sich nicht auf eine Zahlung per Verrechnungsscheck ein. Bestehen Sie auf Anzahlung per Überweisung auf Ihr Konto. So erkennen Sie schnell, welche Gäste ehrliches Interesse an Ihrem Objekt haben und welche Sie nur um Ihr Geld bringen wollen.


153. Buch-Betrüger
Anfang März erstattete eine Frau aus dem Salzlandkreis Anzeige wegen einer üblen Betrugsmasche. Ein Mann, der angeblich Kontakt zu einem Schweizer Auktionshaus habe, gab vor, die Bertelsmann-Lexikothek der Frau für bis zu 600.000€ verkaufen zu können. Dazu vereinbarte er mit ihr einen zweiten Termin, bei dem zwei weitere Männer zuvor ein Wertgutachten der vorhandenen Enzyklopädie, das 38.500€ kosten würde, erstellen sollten. Den großen Gewinn im Auge, zahlte sie das Geld bar aus. Ihre Bücher wurden jedoch nie verkauft. In anderen Fällen boten Betrüger Besitzern von Lexika den Kauf eines vermeintlich wertvollen Ergänzungsexemplars an, welches den Gesamtwert der Sammlung angeblich um ein Vielfaches erhöhen würde. Die angebotenen Bücher kosteten zwischen 5.000€ und 16.000€. War nicht genügend Geld vorhanden, wurde ein Finanzierungsplan angeboten, was dazu führte, das über lange Zeit oft mehr als 100€ monatlich vom Bankkonto floss. Den Bertelsmann-Verlag gibt es schon seit langem nicht mehr und sein Nachfolger, InmediaOne hat sich auch vom Markt verabschiedet. Was aber noch da ist, sind die Kundendaten, die zwielichtige Gestalten nutzen, um ehemalige Kunden abzuzocken.
Um nicht auf solche Betrüger hereinzufallen, sollten Sie Unbekannte nie in Ihre Wohnung lassen, wenn Sie allein sind. Betrachten Sie vermeintlich gewinnbringende Angebote immer mit einer gesunden Portion Misstrauen und lassen Sie die Finger von Geschäften mit handelsunüblichen Preisen. Geht es darum einen Vertrag abzuschließen, dann lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, bestehen Sie darauf, dass Sie das Angebot eine Nacht „überschlafen“ und sprechen Sie mit Freunden oder Verwandten über das Geschäft. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie vorher die Verbraucherzentrale konsultieren. Noch etwas: Wenn Sie bei solch einem Geschäft tatsächlich eine halbe Million verdient haben, geben Sie mir einen Tipp, ich habe auch noch eine Enzyklopädie zuhause.
152. Betrug bei eBay-Kleinanzeigen
Vergangene Woche erzählte mir ein ehemaliger Kollege von einem Betrugsversuch. Er wollte über eBay-Kleinanzeigen einen PKW-Kindersitz verkaufen und bekam relativ schnell über WhatsApp eine Nachricht eines Kaufinteressenten. Der teilte mit, dass er das Geld überweisen und die Abholung über ein Transportunternehmen veranlassen würde. Dazu sollte der Verkäufer einen Link anklicken und die geforderten Daten ausfüllen. Auf der Internetseite, die sich öffnete, wurde aber nicht nach der IBAN gefragt, sondern nach der Kreditkartennummer und der Prüfzahl. Zusätzlich sollte noch der aktuelle Kontostand angegeben werden. An dieser Stelle brach mein Kollege die Transaktion ab und fragte, wie der vermeintliche Käufer mit diesen Kreditkartendaten die Bezahlung vornehmen wolle. Richtig gemacht! Hätte er die Daten verschickt, wäre der Interessent in der Lage gewesen, im Internet einzukaufen, bis das Konto leer ist. Betrüger nutzen die Unerfahrenheit von gelegentlichen Nutzern der Verkaufsplattform aus und täuscht einen scheinbar üblichen Bezahlweg vor. Wer auf diese Masche hereingefallen ist, sollte schnell seine Karte über die bundesweite Sperrnummer +49 116 116 oder die auf der Kreditkarte aufgeführte Nummer sperren lassen. Unabhängig davon sollten Sie Ihr Kreditinstitut verständigen.
Das Besondere an eBay-Kleinanzeigen ist, dass Produkte nur in der Region angeboten werden. Da ist es am sichersten, wenn man den Artikel durch den Käufer abholen und bar bezahlen lässt. Schickt der Käufer eine andere Person zum Abholen der Ware, dann notieren Sie deren Personalien vom Personalausweis oder dem Führerschein. Lassen Sie sich die Übergabe der Ware quittieren. Bei dem sogenannten „Abholtrick“ schickt der Käufer einen Vertreter und reklamiert später, die Ware nicht erhalten zu haben. Wurde über PayPal bezahlt, kann er das Geld dann zurückfordern.


151. Fahrraddiebstahl
Die Zahl gestohlener Fahrräder in Sachsen-Anhalt geht jährlich in die Tausende. Dort wo viele Räder stehen, werden auch viele gestohlen. Das ist an Bahnhöfen, Endstellen von Straßenbahnen, vor Universitäten, wo viele Studenten Ihr Rad abstellen aber auch vor Kinos, Cafès und Restaurants. Für Täter, die meist mit einem kleinen Bolzenschneider, manchmal aber auch nur mit einem Seitenschneider im Taschenformat ausgerüstet sind, ist es dort am einfachsten, weil ständig Räder abgestellt und abgeholt werden. Schlechte Sicherungen begünstigen den Diebstahl. Wenn es dabei um ein Elektrorad geht, lohnt sich die Beute besonders. In der Regel sind Fahrraddiebstähle über die Haushaltversicherung abgedeckt. Ärger und Lauferei gibt es aber trotzdem. Sie sollten Ihr Fahrrad selbst bei kurzer Abwesenheit stets mit einem Schloss anschließen. Bitte legen Sie Kette oder Riegel nicht nur um das Vorderrad, sondern um den Rahmen und dann z.B. an den Fahrradständer einen Zaun oder die Straßenlaterne. Stellen Sie es nicht an einsamen dunklen Plätzen ab und lassen Sie es nachts, wenn möglich, nicht draußen. Je hochwertiger das Schloss, desto besser ist der Diebstahlschutz. Setzen Sie auf zertifizierte Bügelschlösser, Faltschlösser, Kettenschlösser oder Panzerkabelschlösser. Mit einem extragroßen Bolzenschneider kann man viele von denen auch knacken aber Fahrraddiebe sind meist mit kleinerem Werkzeug unterwegs. Völlig ungeeignet sind Schlösser, die lediglich Räder blockieren. Ein so gesichertes Rad lässt sich mühelos wegtragen. Dünne Ketten, Spiral-Kabelschlösser und dünne Bügelschlösser lassen sich leicht durchtrennen. Ich empfehle Ihnen, einen Fahrradpass auszufüllen, in dem die individuelle Fahrradnummer sowie die Marke und der Fahrradtyp erfasst sind. So einen Pass finden Sie zum Ausdrucken im Internet, es gibt ihn aber auch digital für Ihr Handy. Wenn Sie es noch besser machen wollen, dann lassen Sie Ihr Rad codieren. Codierungen nehmen viele Fahrradhändler, der ADFC, der ADAC und manchmal auch die örtliche Polizei vor.
150. Dreiste Erpressung
Sie häufen sich, die Nachrichten über Cyberangriffe mit Erpressungssoftware. Eine mittler dreistellige Zahl von Firmen und Einrichtungen in Deutschland hat es bereits getroffen. Die Hacker dringen in die Systeme ein, übernehmen die Kontrolle und sperren die Opfer aus. In der Regel werden die Daten verschlüsselt und erst nach einer Lösegeldzahlung wieder freigeschaltet.
Jetzt sind Trittbrettfahrer unterwegs, die privaten Betreibern von Webseiten dreiste Erpressermail schicken. „Your Site Has Been Hacked“, so steht es auch in der in englischer Sprache verfassten Mail, die ich bekommen habe. Die Verfasser beziehen sich auf meine Internetseite www.gauner-und-ganoven.de , verkünden, dass sie meine Daten extrahiert haben und Stück für Stück Schritte einleiten werden, die meinen Ruf schädigen. Dazu wollen Sie meine Datenbank an den Höchstbietenden verkaufen, Kundendaten preisgeben, alle Links, die in Suchmaschinen auf meine Seite führen auf den Index setzen, rufschädigende Informationen verbreiten und so meinem „Unternehmen“ erheblichen Schaden zufügen. Da kann man schon mal Gänsehaut bekommen. Aber wie es sich für Erpresser gehört, bieten sie für eine Zahlung von 3000 Dollar (zu zahlen in Bicoins) an, den Schaden abzuwenden. Großzügig wird eine Zeit von 72 Stunden für die Zahlung eingeräumt, bevor der Angriff beginnt. Sollten Sie auch eine Mail dieses Inhalts bekommen haben, dann legen Sie sich entspannt zurück, es wird kein Angriff erfolgen. Die Erpresser setzen auf Einschüchterung und hoffen, dass die Adressaten zahlen. Das sollten Sie auf keinen Fall tun. Sie wurden nicht gehackt. Sichern Sie aber die Mail und alle eventuell auftauchenden Folgemail in Ihrem E-Mail-Briefkasten. Wenn Sie bedenken haben, lassen Sie Ihre Webseite durch einen Spezialisten auf Sicherheitslücken untersuchen. Sollten Sie bereits gezahlt haben, dann erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und übermitteln Sie den gespeicherten E-Mail-Verkehr.


149. Die Schulden des Verstorbenen
Was für ein Schreck für Herrn B ., als eines Tages ein Schreiben des Deutschen-BW-Inkassodienstes bei ihm eintrudelte, in dem eine saftige Geldforderung gestellt wurde. Angeblich sei der Vater des Herrn B. verstorben und der Inkassodienst nun beauftragt, im Namen der Firma „CA Money Transfer“ vom Erben des Verstorbenen Forderungen in Höhe von runden 2.900 Euro einzutreiben. Herr B. war in doppelter Hinsicht verdutzt, weil a) sein 80jähriger Vater am Vorabend noch bei bester Gesundheit mit ihm telefoniert hatte und b) Geschäfte mit so hohen Summen gar nicht das Ding des Senioren waren.
Bekommen Sie solch ein Schreiben, sollten Sie Ruhe bewahren und richtig reagieren. Es gibt sie, die unseriösen Inkasso-Unternehmen, die dreiste Geldforderungen aufstellen, Druck ausüben und dann hoffen, von labilen Ansprechpartnern abkassieren zu können. Dazu wird oft die Kopie der ersten Seite eines Amtsgerichtsurteils beigefügt, das die Rechtmäßigkeit der Forderung untermauern soll. Es kann aber auch sein, dass ein seriöses Inkasso-Unternehmen von einem windigen Subunternehmer eine Schuld gekauft oder den Auftrag zum Eintreiben der Schuld übernommen hat.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die gestellten Forderungen nicht berechtigt sind, dann fechten Sie den vermeintlich geschlossenen Vertrag an und fordern Sie einen Nachweis dafür, dass Sie tatsächlich eine Vertragsbindung eingegangen sind. Helfen kann Ihnen dabei ein Musterbrief, den Sie von der Verbraucherzentrale erhalten können. Antworten Sie auf Folgeschreiben nicht aber heben Sie diese Schreiben auf. Erst wenn Sie einen Bescheid direkt vom Amtsgericht bekommen, müssen Sie ausführlich darauf reagieren. Aber Sie können mir glauben, diese unseriösen Inkassounternehmen werden sich hüten, das Gericht zu bemühen, denn Richter sollen besonders empfindlich reagieren, wenn man Ihre Schreiben für dubiose Machenschaften missbraucht.
148. Diebstahl aus PKW
Frau K. fuhr vergangene Woche mit dem PKW und ihrem dreijährigen Sohn am frühen Morgen zum Kindergarten, lieferte den Stammhalter bei der Kindergärtnerin ab, war fünf Minuten später wieder bei ihrem Auto und sah dann das Malheur. Die Seitenscheibe war eingeschlagen und vom Beifahrersitz fehlte die Handtasche mit allen Papieren und dem Portemonnaie. Diebe wissen, dass Eltern es am frühen Morgen sehr eilig haben und nicht wenige von Ihnen den Nachwuchs schnell in den Kindergarten bringen, ihre Handtasche oder den Aktenkoffer aber im Fahrzeug liegen lassen. Eine kleine Bequemlichkeit mit unbequemen Folgen. Die Täter brauchen keine 30 Sekunden, um die Scheibe einzuschlagen, das Diebesgut zu schnappen und unerkannt zu verschwinden. Für Sie aber fängt die Rennerei an: Anzeige erstatten, neue Papiere beantragen, das Geld ist futsch und zudem macht Ihnen Ihre Versicherung noch den berechtigten Vorwurf, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben, was so viel bedeuten kann wie: Es gibt nichts erstattet.
Ähnliches hat sich im Herbst und Winter in vielen Fällen in Burg abgespielt. Auf Parkplätzen vor Supermärkten aber auch vor Wohnhäusern haben Täter die Seitenscheiben von PKW eingeschlagen und Gegenstände, die sichtbar abgelegt waren, entwendet. Die Palette ging dabei von Portemonnaies über Handys bis hin zu Hand- und Aktentaschen. Die einfachste Methode solche Diebstähle zu verhindern ist: nichts im Fahrzeug liegen lassen! Auch bei kurzer Abwesenheit. Zum Standard einer PKW-Sicherung gehört häufig einer Alarmanlage. Die springt meist nur an, wenn eine Fahrzeugtür geöffnet wird. Da die Täter häufig nur durch die eingeschlagene Scheibe greifen, ist diese Alarmanlage wirkungslos. Sie sollten Ihr Fahrzeug zusätzlich mit einer Ultraschall-Innenraumüberwachung ausstatten. Die löst den Alarm bereits beim Einschlagen der Scheibe aus.


147. Zu geizig für Telefonsex-Gebühren
Frau B. war eine von sechs Frauen, die einen Anruf von einem angeblichen Kriminalbeamten erhielt, der erklärte, dass die Polizei bei einer Hausdurchsuchung Listen mit Namen und Telefonnummern von Frauen gefunden habe, auf der auch ihre Nummer stehe. Es wird vermutet, sagte der Anrufer, dass ein bislang unbekannter Sextäter die Frauen bereits angerufen habe oder es noch tun würde. Für den Fall eines Anrufes durch besagten ominösen Verdächtigen sollte Frau Bergholz auf alle Fragen des Täters eingehen und sie beantworten. Die Polizei könne auf diese Weise die Herkunft des Anrufs feststellen und dem bösen Treiben ein Ende setzen. Weil Frau B. das Gefühl hatte, einen wertvollen Beitrag zu leisten, um Sextäter dingfest zu machen und potenziellen Opfern viel Leid zu ersparen, sagte sie zu.
Der angekündigte Anruf kam auch prompt. Der Mann am Telefon stellte die intimsten Fragen zum Sexleben von Frau B., die brav, nach den Anweisungen des vermeintlichen Kriminalbeamten, beantwortet wurden. Auf diese Art kam der Anrufer zu dem sexuellen Erlebnis, das er suchte, ohne eine teure Sex-Hotline bemühen zu müssen.
Ein ganz schön starker Tobak, diese Art des Kriminalbeamten-Tricks, der die Intimsphäre der angerufenen Frauen extrem verletzte. Sollte sich bei Ihnen einmal ein Herr von der Kripo telefonisch melden, lassen Sie sich seinen Namen und die Telefonnummer geben, bevor Sie sich auf seine Forderungen einlassen. Die Nummer natürlich nur pro forma. Am besten ist es, die Polizei unverzüglich über eine Ihnen bekannte Telefonnummer anzurufen, den Sachverhalt zu schildern und den Handlungsempfehlungen der Polizeibeamten zu folgen.
Im nachfolgenden Bereich finden Sie eine Auflistung der Artikel vergangener Jahre und gelangen über den darunter befindlichen Button zu den einzelnen Beiträgen.
Artikel 2022
125 Der betrügerische Untermieter
126 Vorgetäuschte Liebe
127 Einfach mal so abgeschleppt
128 Der Deponiertrick
129 Negative Einflüsse
130 Kennzeichenklau
131 Euro in Schweizer Franken
132 Die Falle auf der Autobahn
133 Urlaubsreise gewonnen
134 US-Dollar im Leinenbeutel
135 Überzeichneter Verrechnungsscheck
136 Der Schock im Schuhladen
137 Täuschung bei Onlinebanking
138 Vorsich falsche Tickets!
139 Falschgeld
140 Abzocke durch Microsoft
141 Love-Scamming
142 Love-Scamming Teil II
143 Betrug mit Brennholz und Pellets
144 Betrug mit Zollgebühren
145 Betrügerische Spendensammler
146 K.O.-Tropfen
Artikel 2021
124. Unberechtigte Zahlungsforderungen
123 Der Lottogewinn aus Spanien
122. Vorsicht beim Geldverleihen
121. Gewinnversprechen
120. Der Internet-Auktionsbetrüger
119. Per Pishing-Mail an Ihr Konto
118. Der Internet-Auktionsbetrüger
117. Adressentausch im Urlaub
116. Helfer an der Raststätte
115. Betrug mit Google Play Karten
114. Wenn Gier das Gehirn vernebelt
113. Statt Enkeltrick – Schockanruf
112. Abzocke durch „Handwerker“
111. Unreine Diamanten
110. Der Trick mit dem PKW-Schlüssel
109. Wertsachen kennzeichnen
108. Betrügerische Fahrzeuganbieter
107. Feuer im Treppenhaus
106. Der „Sozialtelefonanschluss“
105. Panikmache um präparierte Visitenkarten
Artikel 2020
104. Neue Autos gestohlen
103. Betrügerische Spendensammler
102. Betrugsversuch am Telefon
101. Die russische Brautmasche
100. Manipuliert Geldautomaten
99. Astrale Versuchungen
98. Kellereinbrüche in Mehrfamilienhäuser
97. Die Wechselgeldfalle
96. Unbestellte Weinsendung
95. Auto vor dem Hotel ausgeräumt
94. Kaution für verhafteten Sohn
93. Abzocke von Trauernden
92. Abbuchung trotz Kontosperrung
91. Der betrügerische Radwanderer
90. Falsche Warnmeldungen – CORONA
89. Nicht leichtfertig Geld verleihen
88. Falsche Mitarbeiter des DRK
86. Kredithaie auf Husbesuch
85. Millionen für den guten Zweck
Artikel 2019
84. Wanderhandwerker zocken ab
83. Das Zentrum für Scheckbuchungen
63 Trickdiebe in weißen Kitteln
82. Die Kette für die Geburtstagstorte
81. Dreiecksbetrug aud eBay
80. Betrug mit Arbeitsvermittlung
79. Falsche Bußgeldbescheide
78. Betrüger schröpfen Ärzte
77. Der Münzen-Trick
76. Gestohlenes Auto gerkauft
75. Schnäppchenfalle im Internet
74. Paket für den Nachbarn
73. Der richtige Schließzylinder
72. Sexartikel für den Verstorbenen
71. Vorsicht beim Parkscheinlösen
Artikel 2018
70. Kontaktbörse mit bösen Folgen
69. Trickdiebe auf Supermarktparkplätzen
68. Zur Geheimhaltung verpflichtet
67. Gefahr an der Wohnungstür
66. Betrugsmail von Online Pay
65. Mit Funk-Kreditkarte eingekauft
64. Erpressung per Mail
63 Trickdiebe in weißen Kitteln
62. Nepp mit Messern und Topfsets
61. Die Gewinnmitteilung aus Australien
60. Unverhofftes Lottoglück
59. Vorsicht Falschgeld
58. Vorsicht bei Lock- und Pinganrufen
57. Schlüsselcode gehackt
56. Falsche Spendensammler
55. Ihr Aktfoto online
54. Diebische Handwerker
53. Der richtige Fenstergriff
52. Der Feststellungs-Bescheid
51. Post von der Hellseherin
Artikel 2017
50. Manipulierte Geldautomaten
49. Betrugsmasche am Telefon
48. Das Konto für den Nebenjob
47. Vorsicht Handy-Nepp
46. Diebe im Fitnesstudio
45. Undercover-Agent
44. Der Anruf von der Telekom
43. Der große Lottogewinn
42. Trickdiebe auf der Autobahn
41. Betrügerische Wanderarbeiter
40. Der Staubsaugervertreter
39. Unverhofftes Lottoglück
38. Der Geldvermehrer
37 Der Geldwechseltrick
36. E-Mail über Steuerrückerstattung
35. Homejacking
34. Überzeichneter Verrechnungsscheck
33. Betrügerische Teppichhändler
32. Die Mail vom BKA
31. Die Masche mit der PIN
30. Betrug mit der Liebe im Netz
Artikel 2016
28. Taschendiebe in Aktion
27. Abzocke mit Behindertenware
26. Kleine Läden im Visier
25. Schlagen Sie Alarm
24. Und plötzlich war das Auto weg
23. Das Paket für den Nachbarn
22. Dachdeckerkolonnen zocken ab
21. Tatort Friedhof
20. Falschgeld im Umlauf
19. So sichern Sie Ihr Navi
18. Falsche Polizisten
17. Einschleichdiebe
16. Falscher Polizist am Telefon
15. Der Job als Verkaufsmanager
14. Der Trick mit dem Zentralen Gewerberegister
13. Betrügereien über falsche Onlineshops
12. Trickdiebe in der Wohnung
11. Kleine Spende großer Schaden
10. Diebstahl aus Einkaufswagen
9. Lautlos durch die Terrassentür
8. Abzocke über DHL-Packstationen
7. Einbrüche in Gartenlauben
6. Knallerei zum Jahreswechsel
5. Die Spendenfalle
4. Langfinger auf dem Weihnachtsmarkt
3. Kennzeichenklau
2. Verhängnisvolle Anrufe
1. Betrügerische Fahrzeuganbieter