„EXPERTENTIPP – Polizei“ heißt meine Kolumne auf der Ratgeberseite der Volksstimme und seit 2024 auch in der Mitteldeutschen Zeitung, in der ich alle 14 Tage über aktuelle Fälle aus Sachsen-Anhalt informiere und Tipps zur Kriminalitätsvorbeugung gebe.
Cartoons von Sven Kirchner – Fotos mit KI generiert
192. Gefahrlos ins neue Hahr
Die Feuerwehr hat erhöhte Einsatzbereitschaft, Polizisten machen verstärkten Dienst, die Notaufnahmen in den Krankenhäusern haben jede Menge zu tun und das alles, weil in überschwänglicher Festtagslaune zu Silvester leichtsinnig mit Feuerwerkskörpern umgegangen wird. Eigentlich dürfte nichts Schlimmes passieren, wenn sich jeder an die Regeln hält aber die Praxis sieht anders aus. Wer Böllern will, muss sich erst einmal Feuerwerkskörper kaufen. Der Verkauf von F2-Feuerwerk ist nur an den letzten drei Tagen des Jahres erlaubt und startet in der Regel am 29. Dezember. Da der 29.12. in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, startet der Verkauf diesmal bereits am Sonnabend, also dem 28. Dezember.
Hinweise und Tipps für ein sicheres Silvester
- Nur Feuerwerkskörper mit einer Zulassungsnummer der BAM benutzen.
- Kaufen Sie keine ungeprüfte „Schwarzmarkt-Ware“.
- Lesen und beachten Sie die Gebrauchsanweisung.
- Lagern Sie Knallkörper und Raketen kühl.
- Verwenden Sie beim Einsatz von Raketen Starthilfen und halten Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Menschen ein.
- Unterlassen Sie das Bündeln von Raketen.
- Brennen Sie Feuerwerkskörper nur im Freien ab.
- Zünden Sie sogenannte Blindgänger nicht nach, sondern übergießen Sie diese mit Wasser.
- Werfen Sie Feuerwerkskörper nicht unachtsam weg und zielen Sie niemals auf Menschen.
- Lassen Sie Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel abbrennen!
- Verschließen Sie Fenster, insbesondere Dachfenster und Balkontüren.
- Räumen sie brennbare Materialien von Ihrem Balkon, da Raketen dort oftmals landen und Brände verursachen können.
- Achten Sie auf Ihre Tiere. Sie reagieren oft unberechenbar bei lauten Knallgeräuschen.
Alarmieren Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr unter der Rufnummer 112!


191. Einbrüche in Gartenlauben
Wer einen Kleingarten sein Eigen nennt, der weiß, dass es jetzt, in der kalten Jahreszeit heißt, alles winterfest zu machen. Das gilt für die Pflanzen aber auch in besonderem Maße für die Lauben und Bungalows.
Die Polizei registrierte in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr (2023) 1.361Einbrüche in Gartenanlagen. Den Gartenbesitzern entstand dadurch ein Schaden von 404.429 Euro.
Von November bis März wird am häufigsten eingebrochen. Einen absoluten Einbruchschutz gibt es nie. Man kann aber eine ganze Menge dafür tun, um es den Tätern schwer zu machen. In Sachsen-Anhalt blieben im vergangenen Jahr immerhin 39 Prozent der registrierten Diebstahlsdelikte in Kleingärten, Lauben und Bungalows im Versuch stecken. Die Sicherheit fängt schon vor der Laube an. Ein stabiler, hoher Gartenzaun, der schwer zu überklettern ist, bringt die Täter schon mal dazu, es lieber beim Nachbarn mit dem niedrigen Zaun zu versuchen. Wenn das Gartentor mit einem guten Schloss versehen ist, dann ziehen Einbrecher schob einmal weiter.
Es gibt bei Laubenbesitzern unterschiedliche Philosophien. Manche sagen: „Ich schließe lieber gar nicht ab, dann wird der Sachschaden durch das Aufbrechen nicht so groß“. Davor kann ich nur dringend abraten. Täter streifen durch die Gartenanlagen und suchen bewusst nach leicht zugänglichen Lauben, um darin zu übernachten oder Party zu feiern. Was die hinterlassen, ist oft ein Totalschaden. Wer eine gute komplette Sicherung in einem Stück finanziell nicht stemmen kann, der sollte es auf alle Fälle etappenweise tun.
Zur Grundsicherung gehört, dass die Tür mit einem hochwertigen Zylinderschloss und stabilem Schließblech gesichert wird. Für die Winterzeit empfehle ich, alle Fenster von außen mit einer Schichtholz- oder Vollholzplatte komplett abzudecken. Diese Platten sollten mit einer durchgehenden Gewinde-Rundkopfschraube, die durch den Fensterrahmen führt und von innen verschraubt wird, befestigt werden.
Wer sich ausführlich informieren will, dem empfehle ich bei den zuständigen Polizeirevieren oder direkt bei ihrem Regionalbereichsbeamten nachzufragen. Die Polizei hat Broschüren, die speziell zu diesem Thema richtig gute Informationen geben.
190. Falsche DRK-Mitarbeiterin
Wir haben uns daran gewöhnt, dass fließendes Wasser, eine funktionierende Heizung, Strom zu jeder Tageszeit und Telefonieren und Fernsehen rund um die Uhr in unserem Haus oder in unserer Wohnung eine Selbstverständlichkeit ist. Technik muss aber auch gewartet werden, deshalb wundert sich niemand, wenn Kontrollen oder Wartungsarbeiten angekündigt werden und Mitarbeiter der unterschiedlichsten Gewerke vor der Tür stehen und ihre Arbeit erledigen wollen. Einer Seniorin wurde unlängst eine eher ungewöhnliche Dienstleistung angeboten. An ihrer Tür klingelte eine Frau, die angab vom DRK zu kommen. Sie bot eine kostenlose Massage. Beeindruckt von dem großzügigen Service ließ sie die Unbekannte in die Wohnung und begab sich mit ihr zum Massieren ins Bad. Bei geschlossener Badtür wurde dort einige Minuten die Schulterpartie massiert, bis plötzlich das Telefon der Massörin klingelte, sie sich kurz entschuldigte und das Bad verließ … sie kam allerdings nicht wieder zurück. Als die Seniorin nach einigen Minuten nachschaute, war die vermeintlichen DRK-Mitarbeiterin verschwunden und mit ihr runde 2.100 EURO aus einer Geldkassette und ihrem Portemonnaie. Als die Massörin in die Wohnung gebeten wurde hat sie mit großer Wahrscheinlichkeit hinter sich die Tür zum Treppenhaus nur angelehnt. hörbar eingeklinkt, dann aber unbemerkt einen kleinen Spalt geöffnet. So konnte ihr Komplize unbemerkt in die Wohnung gelangen, sich umschauen und mit dem Geld verschwinden.
Meldet sich jemand bei Ihnen unangekündigt, lassen Sie ihn vor der verschlossenen Tür stehen, bis Sie sich telefonisch von der Richtigkeit des Besuches bei der Hausverwaltung oder dem entsprechenden Unternehmen erkundigt haben. Sie können sich auch den Betriebsausweis oder die Visitenkarte zeigen lassen und den Namen mit dem Personalausweis oder Führerschein des Besuchers abgleichen. Stimmt beides überein, dann den Namen notieren, bevor sie ihn einlassen. Verweigert er den Datenabgleich, dann stimmt dort meist etwas nicht und Sie können getrost die 110 anrufen.


187. Erpressung mit Nacktfotos
Es geschieht immer wieder, dass harmlos beginnende Chats in einer mittleren Katastrophe enden. Das musste unlängst ein Teenager erfahren, der in den Sozialen Medien eine Followeranfrage von einer jungen Frau bekam. Es dauerte nicht lange, bis der Chat einen sehr intimen und erotischen Charakter bekam. In dieser Situation überzeugte die Chatpartnerin den Teenager davon, Ihr intime Fotos von ihm zu schicken. Bei dem vertraulichen Hin und Her hat sich der Teenager wohl mehr als eine digitale Bekanntschaft erhofft und deshalb auch seine Telefonnummer preisgegeben. Die Stimme am Telefon, die er kurz darauf hörte, war dann aber die eines Mannes und der hatte ganz anderes im Sinn als erotische Verbindungen zu knüpfen. Er kündigte an, die Nacktfotos des Teenagers in den Sozialen Netzwerken zu verbreiten, wenn dieser nicht bereit ist, dafür zu zahlen. Mit der Situation völlig überfordert, zahlte der junge Mann einen niedrigen dreistelligen Betrag an den Erpresser.
Die Bezahlung erfolgte mit Gutscheincodes von Paysafecards. Diese Bezahlmethode wird gern gefordert, weil Paysafecards oder Gutschein-Codes von Amazon, Apple, Google u.a. in jedem Supermarkt erhältlich sind und man nicht nachvollziehen kann, wer die Codes einlöst. Auf diese Masche sind schon Menschen aller Altersklassen hereingefallen – Männer genauso wie Frauen. Als vermeintlicher „Vertrauensbeweis“ wird oft ein Aktfoto der angeblichen Chatpartnerin geschickt. Diese Fotos sind in der Regel aus dem Internet und haben nichts mit der vermeintlichen Absenderin zu tun.
Ich kann Ihnen nur empfehlen: lassen Sie das mit den intimen Fotos. Das Internet vergisst nichts und was erst einmal im Netz ist, kann veröffentlicht werden, ohne dass Sie es beeinflussen können. Mit einer Zahlung beenden Sie das Problem nicht. Wer Menschen erpresst, der kommt meist mit erneuten Geldforderungen. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
188. Gewalt auf der Straße
Stellen Sie sich vor, ausgerechnet in dem schmalen Gässchen, durch das Sie müssen steht eine Gruppe angetrunkener, laut grölender Männer, in der Straßenbahn kommt ein Mann zu ihnen, spricht Sie aggressiv an und versucht Sie unsittlich zu berühren oder Sie werden von einem fremden Mann von hinten am Arm gepackt. Wie verhalten Sie sich? Um diese Frage uzu8 beantworten, könnte man ein ganzes Buch schreiben. Was man tun sollte, ist immer situationsbeding. Ich möchte Ihnen heute ein paar Grundlegende Regeln mitteilen.
- Nehmen Sie Ihre Umgebung aufmerksam wahr,
Dazu gehört, dass man möglichst nur in beleuchteten, belebten Straßen gehen sollte. Bei Anwesenheit anderer Personen greifen Täter häufig nicht an. Meiden Sie ihnen bekannte Problembereiche.
- Halten Sie Abstand und entfernen Sie sich so früh wie möglich von bedrohlichen Situationen
- Wenn Sie unterwegs sind, gehen Sie selbstbewusst und sicher. Die Körperhaltung verrät dem Täter oft, ob Sie ein leichtes Opfer sind oder ob er mit Widerstand rechnen kann und schon allein deshalb von der Tat ablässt.
- Wenn es zur direkten Konfrontation kommt, beginnt diese häufig mit verbalen Attacken. Siezen Sie die provozierende Person und lassen Sie sich nicht auf sein Sprachniveau fallen.
- Ducken Sie sich nicht weg, bleiben Sie bestimmt, sachlich und ruhig. Das ist garantiert nicht einfach aber selbst wenn Sie erhebliche Angst haben, versuchen Sie durch Ihre körperliche Haltung, das dem Täter nicht zu zeigen.
- Verlassen Sie, wenn möglich den Ort – da ist das Wegrennen nicht ein Zeichen von Feigheit, sondern einfach nur vernünftig – und lassen Sie gegebenenfalls auch dem Täter einen Weg zum Rückzug. – also nicht den Helden spielen und versuchen, den Angreifer festzuhalten
- Verständigen Sie bei Angriffen schnellstmöglich die Polizei.


187. Erpressung mit Nacktfotos
Es geschieht immer wieder, dass harmlos beginnende Chats in einer mittleren Katastrophe enden. Das musste unlängst ein Teenager erfahren, der in den Sozialen Medien eine Followeranfrage von einer jungen Frau bekam. Es dauerte nicht lange, bis der Chat einen sehr intimen und erotischen Charakter bekam. In dieser Situation überzeugte die Chatpartnerin den Teenager davon, Ihr intime Fotos von ihm zu schicken. Bei dem vertraulichen Hin und Her hat sich der Teenager wohl mehr als eine digitale Bekanntschaft erhofft und deshalb auch seine Telefonnummer preisgegeben. Die Stimme am Telefon, die er kurz darauf hörte, war dann aber die eines Mannes und der hatte ganz anderes im Sinn als erotische Verbindungen zu knüpfen. Er kündigte an, die Nacktfotos des Teenagers in den Sozialen Netzwerken zu verbreiten, wenn dieser nicht bereit ist, dafür zu zahlen. Mit der Situation völlig überfordert, zahlte der junge Mann einen niedrigen dreistelligen Betrag an den Erpresser.
Die Bezahlung erfolgte mit Gutscheincodes von Paysafecards. Diese Bezahlmethode wird gern gefordert, weil Paysafecards oder Gutschein-Codes von Amazon, Apple, Google u.a. in jedem Supermarkt erhältlich sind und man nicht nachvollziehen kann, wer die Codes einlöst. Auf diese Masche sind schon Menschen aller Altersklassen hereingefallen – Männer genauso wie Frauen. Als vermeintlicher „Vertrauensbeweis“ wird oft ein Aktfoto der angeblichen Chatpartnerin geschickt. Diese Fotos sind in der Regel aus dem Internet und haben nichts mit der vermeintlichen Absenderin zu tun.
Ich kann Ihnen nur empfehlen: lassen Sie das mit den intimen Fotos. Das Internet vergisst nichts und was erst einmal im Netz ist, kann veröffentlicht werden, ohne dass Sie es beeinflussen können. Mit einer Zahlung beenden Sie das Problem nicht. Wer Menschen erpresst, der kommt meist mit erneuten Geldforderungen. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
186. Betrug mit Bezahlkarten
Meist sind es einzelne Personen, die Opfer von Bezahlkartenbetrug werden. Manchmal versuchen es Betrüger aber auch zielgerichtet bei Firmen, wie zum Beispiel den Supermärkten. So kam es, dass ein Mitarbeiter eines Geschäfts in einer Stadt bei Geschäftsschluss 1.150€ los war und eine Mitarbeiterin eines Marktes um 600€ betrogen wurde.
Was da geschah, ist eine üble Variante des Bezahlkartenbetruges. Diese Bezahl- oder Geschenkkarten, die es von Google, Apple und anderen Anbietern gibt, sind ein „virtuelles Zahlungsmittel“ und so gesehen bares Geld wert. In Märkten hängen sie meist in der Nähe der Kasse und es gibt sie in unterschiedlichen Preislagen. Wer so eine Karte kauft, kann mit dem Code im Internet bei den entsprechenden Unternehmen für den Wert der Karte einkaufen. Die Legenden, mit denen Betrüger ihre Opfer dazu bringen Geschenkkarten zu kaufen und die Codes durchzugeben, sind ganz unterschiedlich. Meist rufen sie bei Einzelpersonen an, geben vor, dass wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat Geld in Form von Codes dieser Karten gezahlt werden oder ein vermeintlicher Internetservice mit diesen Codes honoriert werden soll. Dass Täter direkt dort anrufen, wo die Karten verkauft werden, ist eher seltener. Der Anrufer gab an, Mitarbeiter eines Unternehmens zu sein, das Wartungsarbeiten an einem Aktivportal für Bezahlkarten durchführen müsse. Zu diesem Zweck fragte er mehrere Codes dieser Karten ab, um sie angeblich mit den im System gespeicherten Daten zu vergleichen. Der Verkäufer gab Codes im Wert von 1.500€ durch. Im zweiten Geschäft waren es Codes für 600€.
Bezahlvorgänge, bei denen die Codes von Wertkarten telefonisch abgefragt werden, sind immer mit Vorsicht zu genießen. Da gibt es eine Faustregel: Wenn jemand für irgendetwas Geschenkkarten als Bezahlung verlangt, sofort auflegen oder die Mail oder Messenger-Nachricht löschen. Sprechen Sie mit einem vertrauten Menschen darüber oder rufen Sie bei der Polizei an.


185. Quishing – Betrug mit QR-Codes
Und wieder gibt es ein neues Wort für eine Masche, die Betrüger seit kurzem in ganz Deutschland und eben auch in Sachsen-Anhalt anwenden. Die Polizei warnt vor dem sogenannten „Quishing“ – was sich so kompliziert – und zugegeben auch etwas konstruiert und unverständlich anhört – ist die Kombination von dem Begriff „QR-Code“ und das hinlänglich bekannte „Phishing“ also das Fischen von Daten im Internet.
Beim Phishing, dem Datenklau über das Internet, werden potenzielle Opfer aufgefordert, Links in Mails anzuklicken, die sie dann zu Fakeseiten führen. Die können z.B. so aussehen wie die Seite Ihrer Bank oder Sparkasse. In dem Glauben auf einer seriösen Seite zu sein, wird man dann aufgefordert Kontodaten, und Transaktionsnummern also die TAN einzugeben. Mit diesen Daten können sich die Betrüger bei Ihrem Konto bedienen.
Das „Quishing“ funktioniert über manipulierte QR-Codes, die immer häufiger in allen Branchen benutzt werden und einen einfacheren Zugang zu den gewünschten Internetseiten ermöglichen. Sie haben es sicherlich selbst schon probiert – Handy mit Fotofunktion vor den QR-Code halten und schon öffnet sich die gewünschte Seite.
Diese QR-Codes, die Sie auf die Internetseite der Betrüger führen, können sich in Briefen von angeblichen Kreditinstituten befinden, sind aber auch schon an Ladesäulen für Elektroautos gemeldet worden. Sogar auf vermeintlichen Strafzetteln, die Verkehrssündern an die Frontscheibe ihres PKW geklemmt wurden, sind sie aufgetaucht. Aber auch im Zusammenhang mit Inseraten im Internet, auf Online-Verkaufsplattformen, kommt diese neue Art des Betruges vor.
Sie sollten nur einen QR-Code scannen, wenn Sie sich sicher sind, dass er seriös ist. Inzwischen erkennen viele Smartphones einen QR-Code über die Kamera-App. Die sollten Sie aber nur nutzen, wenn die Infos des Codes (z.B. Internet-Adresse) zunächst angezeigt und nicht direkt geöffnet werden. Sehen Sie sich die Adresse genau an und lassen Sie die Internetseite nur dann öffnen, wenn Sie sicher sind, dass sie dem echten Anbieter gehört
184. Falsche Kriminalbeamte
In Halle haben falsche Kriminalbeamte einer Frau suggeriert, dass bei ihr eingebrochen wurde. Nach einer gemeinsamen Besichtigung ihrer Wohnung verschwanden die „Beamten“ und mit ihnen 10.000€. Unter ähnlicher Legende verschafften sich angebliche Kriminalisten Zutritt bei einer Rentnerin in Weißenfels. Vermeintlich um die Sicherheit der Seniorin besorgt, fragten sie nach höheren Geldbeträgen im Haus, die Anreiz für Einbrecher sind. Da die Rentnerin so etwas nicht zuhause hatte, griff einer der Täter nach der Geldbörse der Frau und beide verschwanden mit mehreren Einhundert EURO.
Egal wer da vor der Tür steht, sie sollten sich diesen Menschen, bevor Sie öffnen, durch den Türspion, ein Fenster, über einer Kamera oder der spaltbreit geöffneten Tür bei vorgelegter Sperrkette anschauen und dann nach seinem Anliegen fragen. Polizeibeamte müssen sich mit Namen und Amtsbezeichnung vorstellen. Sind es Kriminalisten, müssen sie sich unaufgefordert ausweisen. Das muss mit dem Dienstausweis passieren. Den sollten Sie sich genau anschauen, das Foto mit dem Besucher vergleichen und den Namen merken. Wenn es mit den Augen nicht mehr so gut funktioniert, holen Sie ruhig erst einmal ihre Brille – das aber bitte bei vorgelegter Türkette, damit Ihnen ihr Besuch nicht beim Brille suchen in der Wohnung helfen kann. Fragen Sie den Beamten von welcher Dienststelle er kommt und verkünden Sie, dass sie jetzt erst einmal bei der Polizei anrufen und nachfragen, ob das hier alles rechtens ist. Dazu können Sie gern die Telefonnummer Ihres örtlichen Polizeireviers anwählen. Eine andere, recht effektive Methode ist: Bitten Sie den Besucher, dass er Ihnen seinen Personalausweis oder Führerschein zeigt. Stimmen die Namen mit dem Dienstausweis überein, wird er echt sein. Weigert er sich, dann können Sie davon ausgehen, dass ein Betrüger vor Ihnen steht und ein Anruf über die 110 schnell Hilfe bringt.


183. Betrugsmasche bei PayPal
Das Betrüger sich Zugang zu Paypal-Konten verschaffen und illegal Geld abheben, passiert immer wieder. Das aber plötzlich mehr Geld auf dem Konto landet als vorgesehen, erlebte eine Frau aus Dessau-Rosslau. Sie hatte auf einem Verkaufsportal im Internet ein Kleidungsstück zum Verkauf angeboten. Auf das Angebot meldete sich ein vermeintlicher Käufer, der den vereinbarten Verkaufspreis von knapp 20 Euro über den Online-Bezahldienst PayPal überweisen sollte. Kurze Zeit später stellte die Geschädigte fest, dass der Unbekannte statt der 20 EURO insgesamt 800 Euro überwiesen hatte. Bei der Kontaktaufnahme einigten sich Käufer und Verkäuferin, dass der zu viel gezahlte Betrag von mehr als 750 Euro per „Familie und Freunde“ zurücküberwiesen wird, was die Frau tat. Einige Tage später stellte sie fest, dass von Paypal die 800€ die angeblich „versehentlich“ überwiesen wurden, ebenfalls abgebucht wurden. Der Täter hatte bei Paypal den angeblichen Kauf reklamiert und über den „Käuferschutz“ seine 800€ zurückbekommen. Die Verkäuferin ist dadurch doppelt zur Kasse gebeten worden. Alle Versuche Kontakt zu dem „Käufer“ aufzunehmen, schlugen fehl.
Wenn solch eine ungewöhnliche Situation entsteht, bitte nicht sofort reagieren. Die Rückzahlung hat gut noch einige Tag Zeit. Mit Abstand betrachtet, entdeckt man eher eine eingebaute Falle. Ein Gespräch darüber mit Außenstehende kann auch helfen. Die haben Abstand und denken oft rationeller.
Grundsätzlich sollten Sie die Finger lassen von der Option „Geld senden an Freunde und Familie“, wenn das Geld an einen Unbekannten geht. Zum Schutz vor dieser Betrugsmasche verwenden Sie für die erhaltene Zahlung die Funktion „Rückzahlung senden“. Also immer auf „Transaktion zurückbuchen“ klicken und nie einen neuen Auftrag auslösen. So kann PayPal die Rückzahlung korrekt der ursprünglichen Aktion zuordnen und das verhindert, das Betrüger für sich zu Unrecht den „Käuferschutz“ in Anspruch nehmen.
Ist so etwas passiert, dann erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, denn das ist ganz einfach ein Betrug.
182. Betrug mit Kryptowährung
Von Kryptowährung hat jeder schon gehört aber welche Gefahren lauern, wissen nur wenige. Unlängst wurde einem Mann aus Bad Dürrenberg vorgetäuscht, dass er aus einem früheren Kauf von Bitcoins noch eine größere Zahlung erhalten würde. Um diese angebliche Auszahlung zu ermöglichen, wurde er angewiesen, ein bestimmtes Programm auf seinen Computer zu installieren. Das hatte zur Folge, dass sein Bitcoin-Konto geleert wurde. Tausende EURO waren für immer verloren.
Betrüger haben mit der Kryptowährung ein reiches Betätigungsfeld gefunden. Häufig erfolgen Kontaktaufnahmen über Partnerbörsen. Nach einem allgemeinen Geplänkel, das schon einige Tage oder Wochen dauern kann, wird dann von einer Kapitalanlage mit Kryptowährung, meist mit den bekannten Bitcoins, gesprochen. Wenn das Vertrauen erst einmal da ist, lassen sich viele darauf ein und eröffnen einen Account auf der Web-Seite der Betrüger. Dann erwerben sie über einen Zahlungsdienstleister Bitcoins, die auf diesen Account transferiert werden.
In anderen Fällen erfolgt die Kontaktaufnahme über Spam-Mails, Anzeigen in Online-Magazinen oder über auffällige Werbebanner auf verschiedenen Internetseiten. Aber egal wie der Kontakt zustande kommt, Ziel ist es immer, dass größere Summen transferiert werden und dann der Kontakt abbricht. So ist für den Einzahler kein Zugriff mehr auf das Geld möglich.
Seien Sie beim Umgang mit Kryprowährung vorsichtig:
- Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass Personen, die man auf virtuellen Plattformern kennen lernt, meist nicht die sind, die sie vorgeben zu sein.
- Eine gesunde Portion Misstrauen ist immer angebracht, wenn hohe Gewinne versprochen werden.
- Spekulationen mit Kryptowährung unterliegen generell sehr großen Risiken, deshalb sollten Sie Investments nur bei Banken oder Sparkassen, bei denen eine europäische Einlagensicherung besteht, abschließen.
- Achten Sie bei Internetangeboten auf ein nachvollziehbares Impressum und seien Sie generell vorsichtig bei der Herausgabe von persönlichen Daten.
- Erstatten Sie Anzeige, wenn Sie Opfer eines Betruges geworden sind.


181. Die Trödel-Trickbetrüger
Es gibt sie, die seriösen Antiquitätenhändler, die Leute aufsuchen, nach antiken Möbeln oder Besonderheiten fragen und dafür auch einen fairen Preis zahlen. Unterwegs sind aber auch zwielichtige Gestalten, die neben einem Schnäppchen mit billig ergaunerten Möbeln oder Gemälden, Bargeld und andere Dinge einfach so mitgehen lassen. So geschehen in einer Kleinstadt. Ein Mann klingelte an der Wohnungstür eines älteren Ehepaars und gab an, Antiquitäten und Schmuck kaufen zu wollen. Das Paar sah das als eine Chance an, etwas Geld zu bekommen. Man vereinbarte einen Termin am Nachmittag des gleichen Tages. Als der vermeintliche Antiquitätenhändler zurückkam, hatten die Leute Schmuck und Wertgegenstände, die sie zum Kauf anbieten wollten, bereitgelegt. Der Fremde war augenscheinlich an einem Kauf interessiert und bot 7.000€ an. Er zeigte kurz einen Stapel Geldscheine, die er allerdings gleich wieder einsteckte. Dann sichtete er die Wertgegenstände, erklärte, dass er sich mit seinem Chef kurz besprechen müsse und verließ die Wohnung. Er kam allerdings nie wieder zurück und das Paar bemerkte erst später, dass Goldschmuck und Zahngold im Wert von ca. 2000€ fehlten. In einem anderen Fall gaben Männer sich als Mitarbeiter der Fernsehsendung „Bares für Rares“ aus, zeigten Interesse an Schmuck und Wertgegenständen und verschwanden letztlich damit, ohne zu bezahlen.
Um nicht auf gerissene Betrüger hereinzufallen, sollten Sie sich mit einem Antiquitätenhändler in Verbindung setzen, dessen Geschäftssitz Sie kennen oder auf Annoncen antworten und einen Termin vereinbaren. Aber bitte nicht allein zuhause sein, wenn der Händler kommt, um sich Gegenstände anzuschauen. Lassen Sie sich seinen Personalausweis zeigen und notieren Sie die Personalien. Und Vorsicht: nicht auf Verwirrspiele einlassen und nie zulassen, dass sich mehrere Personen unkontrolliert im Haus oder auf dem Grundstück bewegen.
Wenn Sie wertintensive Antiquitäten verkaufen wollen, holen Sie sich immer eine 2. Meinung ein. In Unkenntnis eine Kostbarkeit für einen Spottpreis abzugeben, kann echt weh tun.
Wie weit die eigenen Wertvorstellungen von der Expertise der Gutachter abweichen könne, haben Sie alle bestimmt schon bei den einschlägigen Fernsehsendungen gesehen.
Im nachfolgenden Bereich finden Sie eine Auflistung der Artikel vergangener Jahre und gelangen über den darunter befindlichen Button zu den einzelnen Beiträgen.
Artikel 2024
192. Silvesterknaller
187. Erpressung mit Nacktfotos
186. Betrug mit Bezahlbaren-Codes im Supermarkt
185. Quishing – QR-Code-Betrug
184. Falsche Kriminalbeamte
183. Betrug mit PayPal
182. Betrug mit Kryptowährung
181. Trödel-Trickbetrüger
180. Geld für gläubige Menschen
179. Die Mail vom Auftragskiller
178. Wechselfallenbetrug
177. WhatsApp-Betrug
176. Diebstahl aus PKW
175. Falsche Microsoft-Mitarbeiter
174. Trickdiebe an Tankstellen
173. Witwe abgezockt
172. Langfinger im Winterurlaub
171. Kellereinbrüche
Artikel 2023
170. Silvesterfeuerwerk
169. Trickdiebe auf dem Weihnachtsmarkt
168. Betrügerische Spendensammler
167. Falsche Gewinnversprechen
166. Panikmache durch Fake-News
165. Die Energiepreisbremse
164. Nominiert für den Wirtschaftspreis
163. Kontobetrug per Lastschrift
162. Ein iPhone von WEB.DE
161. Der Stadtplantrick
160. Leergeräumter Hoteltresor
159. Urlaubsreise mit der Bahn
158. Ticketfälscher im Internet
157. Abzocke mit CO2-Ausgleich
156. Die Millionenerbschaft
155. Phishing-Mail von WEB.DE
154. Vorsicht bei Verrechnungsschecks
153. Buch-Betrüger
152. Betrug bei eBay-Kleinanzeigen
151. Fahrraddiebstahl
150. Dreiste Erpressung
149. Die Schulden des Verstorbenen
148. Diebstahl aus PKW
147. Zu geizig für Telefonsex-Gebühren
Artikel 2022
126 Vorgetäuschte Liebe
127 Einfach mal so abgeschleppt
128 Der Deponiertrick
129 Negative Einflüsse
130 Kennzeichenklau
131 Euro in Schweizer Franken
132 Die Falle auf der Autobahn
133 Urlaubsreise gewonnen
134 US-Dollar im Leinenbeutel
135 Überzeichneter Verrechnungsscheck
136 Der Schock im Schuhladen
137 Täuschung bei Onlinebanking
138 Vorsich falsche Tickets!
139 Falschgeld
140 Abzocke durch Microsoft
141 Love-Scamming
142 Love-Scamming Teil II
143 Betrug mit Brennholz und Pellets
144 Betrug mit Zollgebühren
145 Betrügerische Spendensammler
146 K.O.-Tropfen
Artikel 2021
123 Der Lottogewinn aus Spanien
122. Vorsicht beim Geldverleihen
121. Gewinnversprechen
120. Der Internet-Auktionsbetrüger
119. Per Pishing-Mail an Ihr Konto
118. Der Internet-Auktionsbetrüger
117. Adressentausch im Urlaub
116. Helfer an der Raststätte
115. Betrug mit Google Play Karten
114. Wenn Gier das Gehirn vernebelt
113. Statt Enkeltrick – Schockanruf
112. Abzocke durch „Handwerker“
111. Unreine Diamanten
110. Der Trick mit dem PKW-Schlüssel
109. Wertsachen kennzeichnen
108. Betrügerische Fahrzeuganbieter
107. Feuer im Treppenhaus
106. Der „Sozialtelefonanschluss“
105. Panikmache um präparierte Visitenkarten
Artikel 2020
103. Betrügerische Spendensammler
102. Betrugsversuch am Telefon
101. Die russische Brautmasche
100. Manipuliert Geldautomaten
99. Astrale Versuchungen
98. Kellereinbrüche in Mehrfamilienhäuser
97. Die Wechselgeldfalle
96. Unbestellte Weinsendung
95. Auto vor dem Hotel ausgeräumt
94. Kaution für verhafteten Sohn
93. Abzocke von Trauernden
92. Abbuchung trotz Kontosperrung
91. Der betrügerische Radwanderer
90. Falsche Warnmeldungen – CORONA
89. Nicht leichtfertig Geld verleihen
88. Falsche Mitarbeiter des DRK
86. Kredithaie auf Husbesuch
85. Millionen für den guten Zweck
Artikel 2019
83. Das Zentrum für Scheckbuchungen
63 Trickdiebe in weißen Kitteln
82. Die Kette für die Geburtstagstorte
81. Dreiecksbetrug aud eBay
80. Betrug mit Arbeitsvermittlung
79. Falsche Bußgeldbescheide
78. Betrüger schröpfen Ärzte
77. Der Münzen-Trick
76. Gestohlenes Auto gerkauft
75. Schnäppchenfalle im Internet
74. Paket für den Nachbarn
73. Der richtige Schließzylinder
72. Sexartikel für den Verstorbenen
71. Vorsicht beim Parkscheinlösen
Artikel 2018
70. Kontaktbörse mit bösen Folgen
69. Trickdiebe auf Supermarktparkplätzen
68. Zur Geheimhaltung verpflichtet
67. Gefahr an der Wohnungstür
66. Betrugsmail von Online Pay
65. Mit Funk-Kreditkarte eingekauft
64. Erpressung per Mail
63 Trickdiebe in weißen Kitteln
62. Nepp mit Messern und Topfsets
61. Die Gewinnmitteilung aus Australien
60. Unverhofftes Lottoglück
59. Vorsicht Falschgeld
58. Vorsicht bei Lock- und Pinganrufen
57. Schlüsselcode gehackt
56. Falsche Spendensammler
55. Ihr Aktfoto online
54. Diebische Handwerker
53. Der richtige Fenstergriff
52. Der Feststellungs-Bescheid
51. Post von der Hellseherin
Artikel 2017
50. Manipulierte Geldautomaten
49. Betrugsmasche am Telefon
48. Das Konto für den Nebenjob
47. Vorsicht Handy-Nepp
46. Diebe im Fitnesstudio
45. Undercover-Agent
44. Der Anruf von der Telekom
43. Der große Lottogewinn
42. Trickdiebe auf der Autobahn
41. Betrügerische Wanderarbeiter
40. Der Staubsaugervertreter
39. Unverhofftes Lottoglück
38. Der Geldvermehrer
37 Der Geldwechseltrick
36. E-Mail über Steuerrückerstattung
35. Homejacking
34. Überzeichneter Verrechnungsscheck
33. Betrügerische Teppichhändler
32. Die Mail vom BKA
31. Die Masche mit der PIN
30. Betrug mit der Liebe im Netz
Artikel 2016
28. Taschendiebe in Aktion
27. Abzocke mit Behindertenware
26. Kleine Läden im Visier
25. Schlagen Sie Alarm
24. Und plötzlich war das Auto weg
23. Das Paket für den Nachbarn
22. Dachdeckerkolonnen zocken ab
21. Tatort Friedhof
20. Falschgeld im Umlauf
19. So sichern Sie Ihr Navi
18. Falsche Polizisten
17. Einschleichdiebe
16. Falscher Polizist am Telefon
15. Der Job als Verkaufsmanager
14. Der Trick mit dem Zentralen Gewerberegister
13. Betrügereien über falsche Onlineshops
12. Trickdiebe in der Wohnung
11. Kleine Spende großer Schaden
10. Diebstahl aus Einkaufswagen
9. Lautlos durch die Terrassentür
8. Abzocke über DHL-Packstationen
7. Einbrüche in Gartenlauben
6. Knallerei zum Jahreswechsel
5. Die Spendenfalle
4. Langfinger auf dem Weihnachtsmarkt
3. Kennzeichenklau
2. Verhängnisvolle Anrufe
1. Betrügerische Fahrzeuganbieter