„EXPERTENTIPP – Polizei“ heißt meine Kolumne auf der Ratgeberseite der Volksstimme und seit 2024 auch in der Mitteldeutschen Zeitung, in der ich alle 14 Tage über aktuelle Fälle aus Sachsen-Anhalt informiere und Tipps zur Kriminalitätsvorbeugung gebe.

Cartoons von Sven Kirchner – Fotos mit KI generiert

 

181. Die Trödel-Trickbetrüger

Es gibt sie, die seriösen Antiquitätenhändler, die Leute aufsuchen, nach antiken Möbeln oder Besonderheiten fragen und dafür auch einen fairen Preis zahlen. Unterwegs sind aber auch zwielichtige Gestalten, die neben einem Schnäppchen mit billig ergaunerten Möbeln oder Gemälden, Bargeld und andere Dinge einfach so mitgehen lassen. So geschehen in einer Kleinstadt. Ein Mann klingelte an der Wohnungstür eines älteren Ehepaars und gab an, Antiquitäten und Schmuck kaufen zu wollen. Das Paar sah das als eine Chance an, etwas Geld zu bekommen. Man vereinbarte einen Termin am Nachmittag des gleichen Tages. Als der vermeintliche Antiquitätenhändler zurückkam, hatten die Leute Schmuck und Wertgegenstände, die sie zum Kauf anbieten wollten, bereitgelegt. Der Fremde war augenscheinlich an einem Kauf interessiert und bot 7.000€ an. Er zeigte kurz einen Stapel Geldscheine, die er allerdings gleich wieder einsteckte. Dann sichtete er die Wertgegenstände, erklärte, dass er sich mit seinem Chef kurz besprechen müsse und verließ die Wohnung. Er kam allerdings nie wieder zurück und das Paar bemerkte erst später, dass Goldschmuck und Zahngold im Wert von ca. 2000€ fehlten. In einem anderen Fall gaben Männer sich als Mitarbeiter der Fernsehsendung „Bares für Rares“ aus, zeigten Interesse an Schmuck und Wertgegenständen und verschwanden letztlich damit, ohne zu bezahlen.

Um nicht auf gerissene Betrüger hereinzufallen, sollten Sie sich mit einem Antiquitätenhändler in Verbindung setzen, dessen Geschäftssitz Sie kennen oder auf Annoncen antworten und einen Termin vereinbaren. Aber bitte nicht allein zuhause sein, wenn der Händler kommt, um sich Gegenstände anzuschauen. Lassen Sie sich seinen Personalausweis zeigen und notieren Sie die Personalien. Und Vorsicht: nicht auf Verwirrspiele einlassen und nie zulassen, dass sich mehrere Personen unkontrolliert im Haus oder auf dem Grundstück bewegen.

Wenn Sie wertintensive Antiquitäten verkaufen wollen, holen Sie sich immer eine 2. Meinung ein. In Unkenntnis eine Kostbarkeit für einen Spottpreis abzugeben, kann echt weh tun.

Wie weit die eigenen Wertvorstellungen von der Expertise der Gutachter abweichen könne, haben Sie alle bestimmt schon bei den einschlägigen Fernsehsendungen gesehen.

180. Geld für gute Christen

„Guten Morgen, Geliebte in Christus“, beginnt eine Mail, die offensichtlich vorwiegend an Menschen geschickt wurde, von denen das Internet über Suchmaschinen oder soziale Netzwerke preisgibt, dass Sie kirchlich engagiert sind. Eine Cecilia Rose, angeblich Christin deutscher Herkunft, teilt mit, dass sie aufgrund einer schweren Krankheit bald sterben werde. Sie möchte einen Teil ihres Geldes an zehn zufällig ausgewählte Personen weitergeben. „Ich bestätige, dass Sie die achte Person sind, die ich ausgewählt habe und dass ich Ihnen 550.000€ spenden möchte“, heißt es in dem Schreiben. Nun ja, ich will es mal so formulieren: Echte Freude darüber wird sich wohl nur bei sehr gutgläubigen Menschen einstellen.

Die Geschichte ist ein dreister Betrugsversuch. Das Prinzip ist bekannt. Mit unterschiedlichen Legenden werden Personen angeschrieben, die aus Verbundenheit zu Deutschland (Hilfe für KZ-Häftlinge, Aufnahme von Flüchtlingen nach dem zweiten Krieg) oder wegen einer angeblichen Namensgleichheit und vermuteten Verwandtschaft, eine größere Geldsumme geschenkt bekommen sollen. Manchmal ist die Rede von über 30 Millionen Dollar. Wer sich darauf einlässt, wird gebeten die Kontodaten anzugeben, damit das Geld überwiesen werden kann. Dann treten angeblich Schwierigkeiten auf, die den Geldtransfer nicht möglich machen. Für eine Testüberweisung benötige man unbedingt eine TAN (Transaktionsnummer). Wird diese preisgegeben, heben die Täter umgehend Geld vom Konto ab und versuchen sofort eine zweite oder dritte TAN zu bekommen.

In anderen Fällen wird davon gesprochen, dass Kosten für einen Rechtsanwalt, Notar oder die Finanzbehörde anfallen, die vor der Geldüberweisung beglichen werden müssen. Mit „Dollarzeichen in den Augen“, bei der Aussicht bald zu den Multimillionären zu gehören, ist bei vielen das logische Denken erheblich eingeschränkt, was dann dazu führt, dass sie zigtausende Euro an Betrüger überweisen. Ich bin mir sicher, dass Sie nicht zu denen gehören.

179. Die Mail vom Auftragskiller

Die Maschen, mit denen Betrüger versuchen an das Geld anderer Leute zu kommen sind unendlich vielfältig und es gibt immer wieder neue Varianten. Was sich jetzt im Netz abgespielt hat, übertrifft an Dreistigkeit das bisher Dagewesene. „Nennen Sie mich KILL-VIC-32“, so beginnt die E-Mail, in den vergangenen Wochen zuhauf in den Posteingangsfächern verdutzter Menschen landete. Darin erklärt ein vermeintlicher „Killer“, dass er einen geheimen Auftrag habe, den Adressaten „physisch zu eliminieren“. Nicht klassisch mit Pistole und Schalldämpfer, sondern mittels Kontaktgifts, das dem Opfer ins Gesicht gespritzt werden solle.

Manche haken das mit einem „Der spinnt doch!“ ab und lassen die Mail im SPAM-Ordner verschwinden aber anderen, die etwas sensibler sind, geht die Morddrohung ziemlich an die Nieren, zumal der Absender im Text oft konkrete Informationen zur Zielperson verwendet. Das sind aber alles Angaben, die man von Firmen-Internetseiten oder aus Veröffentlichungen in den sozialen Medien erfahren kann. Pauschal teilt dieser „Auftragskiller“ in jeder Mail mit, dass er alle notwendigen Informationen über das Opfer, wie alle Reiserouten, Reisezeiten, Freizeitbereiche und andere häufig besuchte Orte hat und verkündet, dass er jetzt nur noch zur Tat schreiten müsse.

Allerdings deutet der vermeintliche Mörder an, dass er bei den Nachforschungen festgestellt hat, dass seine Zielperson „eigentlich ein guter Mensch“ ist. Deshalb zeigt sich unser Killer großzügig. Gegen Zahlung von 18.000€ ist er angeblich bereit, von seinem Auftrag abzusehen und dem Opfer sogar zu sagen, wer der Auftraggeber ist. Gleichzeitig baut er Druck auf und erklärt, dass er „leider seinen Job zu Ende bringen muss“, wenn nicht innerhalb von 48 Stunden gezahlt wird.

Sollten Sie solch eine Nachricht bekommen haben, dann bewahren Sie einen kühlen Kopf. Bisher gab es noch keinen Mord. Wie viele allerdings bezahlt haben, kann ich nicht sagen. Dazu gibt es keine Anzeigen. Was sich da abspielt ist eine Straftat.

Sie sollten sich auf keinen Fall auf eine Geldzahlung einlassen. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

178. Die Wechselfallenbetrügerin

Damit Betrüger zu ihrem zweifelhaften „Erfolg“ kommen, müssen Sie überzeugend auftreten. Dass man dafür nicht das klassische Klischee eines redegewandten Gauners bedienen muss, sondern auch als – man möge mir den Begriff verzeihen – „Hausfrauentyp“ durchkommen kann, bewies unlängst eine Frau mittleren Alters in diversen Bäckerläden. Bieder angezogen und mit der lokalen Mundart ausgestattet, suchte sie über mehrere Tage einen Bäckerladen nach dem anderen auf, ließ sich ein paar Brötchen oder Brot im Wert von 2 – 5 EURO geben und zahlte immer mit einem 50- oder 100-Euro-Schein. Diese biedere Frau behielt ihr Wechselgeld in der Hand und erkundigte sich nach einem Gebäckstück, das sich im Regal hinter der Verkäuferin befand. Diese wandte sich natürlich zum Regal, um nach dem besagten Artikel zu schauen. Das nutzte die „saubere“ Kundin aus, um einen Schein des Wechselgeldes verschwinden zu lassen oder schnell mal einen 50-Euro-Schein gegen einen Zehner auszutauschen. Dann verkündete sie erstaunt, dass ihr falsch herausgegeben wurde. Meldete die Verkäuferin Zweifel an, dann spielte die Kundin die entrüstete, machte lautstark solchen Rabatz, dass ihr in fast allen Fällen das vermeintlich fehlende Wechselgeld herausgegeben wurde.

Ich weiß, das oberstes Gebot lautet: Der Kunde ist König. Aber wenn in einer ungehörigen Art, so völlig aus dem Nichts heraus Hektik produziert und lautstark das Wechselgeld reklamiert wird dann heißt es erst einmal den Kassenschub zu schließen und einen weiteren Mitarbeiter zu rufen. Täter fühlen sich dann beobachten und aus dem Konzept gebracht. Aufmerksam sollten Sie auch sein, wenn jemand das Wechselgeld für einen größeren Schein in einer bestimmten Stückelung verlangt oder Geldscheine mit einer bestimmten Nationalitätenkennung haben möchte. Da hilft nur ein höfliches aber bestimmtes NEIN – und die Auskunft, dass solche Wünschen nicht erfüllt werden. Sie können mir glauben, dieses Verwirrspiel endet immer damit, dass Sie am Ende weniger Geld in der Kasse haben, als es sein sollte. 

177. WhatsApp Betrug – Was tun, wenn es passiert ist?

Ein 70jähriger erhielt vor kurzem eine Whatsapp, die vermeintlich von seinem Sohn stammte. Allerdings war da eine ihm unbekannte Telefonnummer im Display zu sehen. Im Text war zu lesen, dass der Sohn ein neues Handy habe, damit jedoch noch kein Onlinebanking nutzen kann. Daraufhin folgte die Bitte, für Ihn eine Überweisung von knapp 9.000 Euro zu übernehmen. Dies tat der Mann, bemerkte aber erst zu spät, dass er auf einen Betrüger hereingefallen ist. In diesem Fall ist durch eine arglistige Täuschung (so nennt das der Gesetzgeber) Geld an einen Betrüger überwiesen worden. Da ist es nur gerecht, wenn dieses Geld wieder zurückgeholt wird … So sagt es uns jedenfalls unser Bauchgefühl. Wird ein Geldbetrag per Online-Banking im Standardverfahren überwiesen, dann ist da noch ein Hoffnungsschimmer, wenn man den Betrug rechtzeitig bemerkt. Ein Bespiel: Löst man werktags um 11:00 Uhr eine Überweisung per Online-Banking aus, bemerkt aber gegen 13:00Uhr, dass da offensichtlich ein Betrug dahintersteckt, kann man sich sofort mit seiner Bank in Verbindung setzen und verlangen, dass die Überweisung gestoppt wird. Die Chancen sind recht groß, da die meisten Banken häufig alle eingehenden Überweisungsaufträge zusammen am Nachmittag erledigen. Wurde also der Buchungsvorgang von der Hausbank noch nicht ausgeführt und es ist bei der Empfängerbank noch keine Wertstellung erfolgt, dann ist das Geld nicht verloren. Aber die Betrüger haben das zwischenzeitlich schon mitbekommen, deshalb bestehen sie, auf eine zeitnahe Übersendung des Geldes per „Echtzeitüberweisung“. Das bedeutet, dass das Geld innerhalb von Sekunden auf dem Konto des Empfängers ist. Die Chance, dieses Geld wiederzubekommen, ist gleich Null. Deshalb sollten Sie Ihren Sohn oder Ihre Tochter unbedingt auf der alten, Ihnen bekannten Telefonnummer anrufen. Lassen Sie sich nie durch WhatsApp-Meldungen dazu verleiten Geld zu überweisen und schon gar nicht per Echtzeitüberweisung.

176. Diebstahl aus PKW

Es gehört zum alltäglichen Kriminalitätsgeschehen und geschieht in Großstädten genauso wie auf dem Lande: der Diebstahl aus geparkten Autos. Es sind nicht selten Gelegenheitsdiebe, die nachts aber auch am Tage aktiv sind. Sie sehen, dass da etwas im Auto liegt und schlagen dann zu. Oft haben die entwendeten Sachen nicht einmal einen großen Wert aber der Schaden, der entsteht, ist schon erheblich. Ganz abgesehen von den Rennereien, die man hat. Manchmal müssen die Diebe nicht einmal die Scheiben einschlagen. Sie schlendern die Straße entlang, fassen an jede Türklinke der dort geparkten Autos und irgendwo steht eins, das nicht verschlossen ist. Häufig finden sie leichte Beute vor Kindergärten oder Grundschulen. Diebe wissen, dass Eltern es am frühen Morgen sehr eilig haben und nicht wenige von Ihnen den Nachwuchs schnell in den Kindergarten bringen, ihre Handtasche oder den Aktenkoffer aber im Fahrzeug liegen lassen. Eine kleine Bequemlichkeit mit unbequemen Folgen. Die Täter brauchen keine 30 Sekunden, um die Scheibe einzuschlagen, das Diebesgut zu schnappen und unerkannt zu verschwinden.

Zum Standard einer PKW-Sicherung gehört häufig einer Alarmanlage. Die springt meist nur an, wenn eine Fahrzeugtür geöffnet wird. Da die Täter häufig nur durch die eingeschlagene Scheibe greifen, ist diese Alarmanlage wirkungslos. Sie sollten Ihr Fahrzeug zusätzlich mit einer Ultraschall-Innenraumüberwachung ausstatten. Die löst den Alarm bereits beim Einschlagen der Scheibe aus.

Aber der eigentliche Schutz fängt mit kleinen Dingen an, die jeder beachten kann.

Lassen Sie keine Taschen, Einkaufsbeutel, elektronische Geräte oder gar das Handy oder Portemonnaie für jedermann sichtbar im Fahrzeug liegen. Auch nicht bei kurzer Abwesenheit am Tage. Wo nichts zu sehen ist, schlagen diese Täter nicht zu. Auch ein leerer Karton hat nichts auf der Rückbank zu suchen. Das da nichts drin ist, weiß der Täter erst, wenn er nachgeschaut hat. Und dann ist für Sie der Schaden schon eingetreten.

175. Falscher Microsoft-Mitarbeiter

Von Problemen mit dem Betriebssystem unserer Computer kann jeder eine Geschichte erzählen. Mir berichtete ein Mann von einer E-Mail, in der von Microsoft darauf aufmerksam gemacht wurde, dass dringend eine Modifizierung des PC erfolgen muss, um einen Systemzusammenbruch zu vermeiden. Dazu sollte er mit dem Servicebereich über eine angegebene Nummer telefonisch Kontakt aufnehmen.

Beunruhigt über diese Information rief er an und es meldete sich vermeintlicher Microsoft Mitarbeiter der erklärte, dass man auf dem Microsoft-Konto des Anrufers über 10.000 Fehler- und Warnmeldungen festgestellt habe. Jetzt sei ein schnelles Handeln nötig, um einen Systemzusammenbruch zu vermeiden. Dazu brauche der Spezialist Zugriff auf den PC. Der „freundliche Mitarbeiter von Microsoft“ gab eine Anleitung, wie der PC für Ihn freigeschaltet werden kann. Stück für Stück erklärte er, dass unterschiedlichste Komponenten mit abenteuerlichen Bezeichnungen neu installiert werden müssen. Die erfreuliche Mitteilung: „Microsoft bezahlt das alles“.

Der Weg dahin war allerdings sehr aufwendig. Der Nutzer musste seine IBAN angeben und dem vermeintlichen „Mitarbeiter“ den Kauf der einzelnen Komponenten durch Mitteilung mehrerer TANs ermöglichen. Da wurden Stück für Stück vermeintliche Produkte für 50, 60, 101, … 104€ bezahlt. Nach jeder Transaktion konnte der PC-Nutzer auf dem Bildschirm den Produktartikel und die Höhe der Summe lesen. Darunter stand immer fett gedruckt: „Zahlt Microsoft für Sie“. Tatsächlich verschwand mit jeder durchgegebenen TAN Geld vom Konto und am Ende waren es dann gute Tausend Euro.

Sie sollten wissen, dass Microsoft, Linux oder Apple unaufgefordert keine Anrufe durchführen, um schadhafte Geräte zu reparieren.

Bekommen Sie einen solchen Anruf, beenden Sie das Gespräch sofort. Lassen Sie sich durch vermeintliche Warnhinweise nicht unter Druck setzen.

Erwerben oder installieren Sie bei einem Telefonat keine Fremdsoftware.

Haben Sie das bereits getan, dann trennen Sie den PC vom Internet und lassen Sie ihn von einem Experten überprüfen.

Geben Sie nie persönliche Daten wie Ihre IBAN, PIN oder TAN an.

Sind Sie auf diese Masche hereingefallen, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

174. Trickdiebe an Tankstellen

Sie haben es wieder getan, die Trickdiebe, die EC-Karten entwenden und dann Bargeld vom Konto abheben. Die Opfer berichteten alle davon, dass sie in einer Tankstelle mit EC-Karte bezahlten und anschließend, noch auf dem Gelände der Tankstelle von ein oder mehreren Personen und in ein Gespräch verwickelt wurden. Das hatte einen durchaus freundlichen Charakter und man kam sich dabei so nah, dass den Betroffenen schon mal der Arm um die Schulter gelegt wurde und eine überschwängliche Verabschiedung mit Umarmung stattfand. Dass dabei das Portemonnaie und manchmal sogar nur die EC-Karte gestohlen wurde, bemerkten die Personen erst später.

Die Masche begann schon im Kassenbereich der Tankstelle. Da stellten sich die Täter so hin, dass Sie sehen konnten, wie Sie die PIN eingeben. Das ist nicht sehr schwer, denn die Tastatur des EC-Kartengerätes ist oft frei zu sehen. Manchmal wird auch nur ein kleines Handgerät auf dem Ladentisch herübergeschoben, Sie legen die Karte auf und tippen dann gut sichtbar die PIN ein.

An Geldautomaten sind viele sensibilisiert und verdecken mit der Hand oder mit dem Portemonnaie die Tastatur, so dass keiner sieht, was sie eintippe aber an Ladenkassen und speziell in Tankstellen wird das oft unterlassen. Das macht es potenziellen Dieben einfach.

Solche Täter arbeiten im Team, der eine späht die PIN aus und der andere entwendet später die Karte. Also die Hand über die Tastatur, damit keiner die PIN lesen kann.

Auf dem Parkplatz sollten Sie keinen näher als eine ausgestreckte Armlänge an sich heranlassen. Wenn die Personen es trotzdem versuchen, lautstark sagen und eindeutig zeigen, dass sie Abstand halten sollen. Wenn dadurch andere auf den Vorfall aufmerksam werden, ist das gewollt und gut so. Welcher Täter lässt sich schon gern beim Stehlen beobachten.

173. Das Konto des Verstorbenen

Wenn man durch einen Todesfall seinen Ehepartner verloren hat, ist das eine tragische Sache. Wenn dann aber noch Betrüger daraus Profit schlagen und die trauernden Hinterbliebenen abzocken, tut es doppelt weh. Das musste unlängst eine 80-jährige Witwe erfahren. Sie bekam einen Anruf von einer Frau, die behauptete, Mitarbeiterin eines Geldinstitutes zu sein. Die frohe Botschaft: Ihr verstorbener Mann habe angeblich ein Konto mit einer größeren Geldsumme bei der Bank, auf das sie als Witwe jetzt einen Anspruch habe.

Nun kann man böse sein ob der heimlichen Kontoeröffnung des Ehegatten, sich aber andererseits über die reichliche finanzielle Entschädigung mit dem dort angesammelten Geld freuen. Offensichtlich war bei der Witwe die Freude größer als die Enttäuschung über den Vertrauensbruch ihres verstorbenen Mannes.

Zum „Freigeben“ des Kontos sollte die Frau 200€ auf das Konto des Verstorbenen überweisen. Die Kontodaten bekam sie per Messenger Dienst auf ihr Handy geschickt. Die Frau überwies das Geld und das war’s dann auch. Die ominöse Bankangestellte meldete sich nie wieder und das versprochene Geld vom Konto ihres Ehemannes tauchte auch nicht auf ihrem Konto auf. Erst nach Tagen sprach sie mit Angehörigen darüber und dann war schnell klar, dass sie auf einen Betrug hereingefallen ist.

Sie sollten sich vom Anrufer, auch wenn es nach einer frohen Botschaft klingt, nicht unter Druck setzen lassen. Bitten Sie um Bedenkzeit und kündigen Sie ruhig an, dass Sie darüber erst einmal mit dem Sohn, der Tochter oder Freunden sprechen möchten. Meist hat sich damit alles schon erledigt. Sollten Sie sich auf ein längeres Gespräch eingelassen haben, sprechen Sie, bevor Sie etwas überweisen, unbedingt mit einem Mitarbeiter Ihrer Bank, dann ersparen Sie sich den finanziellen Schaden. Eine Anzeige bei der Polizei sollten Sie aber trotzdem erstatten.

172. Langfinger im Winterurlaub

Wer sich für den klassischen Winterurlaub entscheidet, der steuert in Sachsen-Anhalt häufig den Harz an. Die gute Nachricht: Diebstähle von Portemonnaies, Gepäckstücken oder sogar Sachen aus den Hotelzimmern sind da eher selten. Ein viel größeres Problem sind die Wintersportgebiete in den Alpenregionen in Bayer, in Österreich, der Schweiz und Italien. Natürlich haben die Diebe zu dieser Zeit und in diesen Regionen besonders Skier, Snowboards und sogar Schlitten im Visier.

Wenn man sich entspannt in der Hütte bei einem Tee aufwärmt hat man nicht unbedingt einen Blick auf die Skier, die neben vielen anderen vor der Hütte stehen. Und genau dort aber auch vor Skiliften, schlagen Diebe zu.

Meine Empfehlung:

Wenn möglich die Ski im Auge behalten und nicht paarweise, sondern getrennt voneinander abstellen. Diebe nehmen sich nicht die Zeit, die passenden Ski Paare zu suchen. Sie nutzen das ständige Kommen und Gehen und greifen einfach zu, wie jeder andere der mit seinen Skiern den Ort verlässt.

 In den Unterkünften sollte man Ski und Snowboards im Skikeller lagern. Diese Räume sind speziell dafür gedacht und abschließbar. In den Räumen gibt es häufig verschließbare Skiständer. Viele bringen auch ihr eigenes Stahlkabel oder gutes Fahrradschloss mit, um die Sportgeräte an Wandösen oder Geländern zu befestigen.

 Sichern Sie Ski und Snowboards auch im Auto. Am besten eignet sich eine abschließbare Dachbox.

 Neben den klassischen Diebstählen kann es auch leicht zu Verwechslungen kommen und man greift versehentlich zu einem ähnlich aussehenden fremden Sportgerät. Deshalb ist es wichtig, individuelle Kennzeichen anzubringen, die ein schnelles Wiedererkennen möglich machen.

 Unbedingt eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Das gilt auch im Ausland. Von der Polizei bekommen Sie einen Nachweis über den angezeigten Sachverhalt und den benötigen Sie, wenn Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung melden wollen.

 

171. Kellereinbrüche

 

Sie sind nicht spektakulär, werden von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen finden aber das ganze Jahr über statt und sind dennoch für die Betroffenen mehr als nur ärgerlich: die Einbrüche in Keller von Mehrfamilienhäusern.

Täter suchen sich gern Objekte aus, in die sie leicht einbrechen können und die Kellerräume von Mehrfamilienhäusern stehen da ganz weit vorn. Die Qualität dieser Kellerverschläge ist unterschiedlich. Das geht von Kellerräumen, die feste Trennmauern haben und mit einer ordentlichen Tür gesichert sind, bis hin zu Lattenrostverschlägen, an deren Lattentüren nur ein kleines Vorhängeschloss angebracht ist.

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass in Ihren Keller eingebrochen wird, können Sie mit einfachen Mitteln herabsetzen.

Verhindern Sie die Sicht in den Keller. Bei Gitterrostverschlägen durch innen angebrachte Sperrholzplatten o.ä.

Bei Türen mit langen Scharnieren muss eine Sperre angebracht werden, die das Ausheben der Tür an der Scharnierseite verhindert.

Sind die Türen mit einem Vorhängeschloss gesichert, sollte an der Tür eine Panzer-Überfalle sein, die nicht abgeschraubt werden kann.

Beim Vorhängeschloss sollten Sie nicht mit dem Geld sparen. Meine Empfehlung sind Diskus- oder Blockschlösser, die man nicht mit einem Bolzenschneider abtrennen kann.

Eine Schwachstelle ist der freie Raum zwischen Lattenrost und Decke. Da sollte eine feste Blende montiert werden, damit Einbrecher nicht einfach darüber klettern können.

Bei den Kellerfenstern reicht es häufig, wenn innen zwei Metallstäbe, die rechts und links in der Mauerlaibung eingelassen sind, angebracht werden.

Wenn Sie jetzt noch die Hauseingangstür geschlossen halten, auf gute Nachbarschaft setzen, Fremde ansprechen, die sich im Haus oder sogar im Keller aufhalten, dann haben Sie schon viel dafür getan, dass Ihr Keller vor ungebetenen Gästen sicher ist.

170. Knallerei zum Jahreswechsel

Die Feuerwehr hat erhöhte Einsatzbereitschaft, Polizisten machen verstärkten Dienst, die Notaufnahmen in den Krankenhäusern haben jede Menge zu tun und das alles, weil in überschwänglicher Festtagslaune leichtsinnig mit Feuerwerkskörpern umgegangen wird.

 Was in der Silvesternacht seinen Höhepunkt findet, kündigt sich mit lautem Krachen meist schon eine Woche vorher an. Der Verkauf der Feuerwerkskörper ist klar geregelt. Es gibt sie vom 28. bis 31.12.2015. Verkauft werden sie nur in dafür zugelassenen Geschäften. Wer sich mit Feuerwerkskörpern eindecken will sollte darauf achten, dass er nur in Deutschland zugelassene Produkte erwirbt. Diese sind mit dem Aufdruck CE und „BAM-FI-…“ oder BAM-FII-…“ mit dazugehöriger vierstelliger Nummer, versehen. Bei der Klasse I handelt es sich um Feuerwerksspielwaren (z.B. Tischfeuerwerke), die ganzjährig ohne Altersbegrenzung verkauft und benutzt werden dürfen. Kleinfeuerwerke der Klasse II dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben und auch nur von ihnen benutzt werden. Werden Personen unter 18 Jahren mit Feuerwerkskörper angetroffen, können diese sichergestellt und eingezogen werden. Verwenden darf man Pyrotechnik der Klasse II nur in der Zeit vom 31.12.2023, 00.00 Uhr bis zum 01.01.2024, 24.00 Uhr. Aber selbst in dieser Zeit ist es untersagt, Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- oder Altenheimen zu entzünden. Knallt jemand vor der Zeit oder am verkehrten Ort, kann das mit einem Bußgeld, in schweren Fällen bis zu 10000 €, geahndet werden.

 Warnen möchte ich vor dem Kauf ausländischer pyrotechnischer Erzeugnisse, die nicht zugelassen sind. Ungenügende Verzögerungszeiten oder große Splitterwirkung führen leicht zu gefährlichen Verletzungen. Noch größer sind die Gefahren bei selbstgebauten Knallkörpern. Wer das tut, kommt mit dem Sprengstoffgesetz in Konflikt und kann mit empfindlichen Strafen, bis hin zur Freiheitsstrafe rechnen.

Kriminell wird es auch, wenn andere Personen durch Feuerwerkskörper verletzt werden. Das kann, je nach Begleitumständen von einer fahrlässigen bis zu einer gefährlichen, schweren Körperverletzung gehen und da warten neben der Strafe auch noch erhebliche zivilrechtliche Forderungen auf den Verursacher.

Balkone sind keine Abschussrampen für Raketen. Nutzen Sie dafür Flaschen, die einen festen Stand haben. Beachten Sie auch die Windverhältnisse. Wenn sie jetzt noch in der Silvesternacht Ihre Fenster geschlossen halten und Knallkörper nicht in der Hosentasche transportieren, dann kann eigentlich einem fröhlichen Rutsch ins neue Jahr nichts mehr im Wege stehen.

 

169. Trickdiebe auf dem Weihnachtsmarkt

 

Wussten Sie schon, dass Trickdiebe meist im Team arbeiten. Professionelle Banden sind gut aufgestellt. Sie haben einen „Blocker“, der bleibt schnell mal am Ende einer Rolltreppe stehen, so dass sein Opfer aufläuft, dann gibt es den „Zieher“, der schnell das Portemonnaie aus der Gesäßtasche oder aus der Umhängetasche zieht. Der gibt es blitzschnell weiter an den „Transporteur“, der mit dem Diebesgut verschwindet. Damit das von anderen Passanten nicht beobachtet werden kann steht häufig der sogenannter „Abdecker“ dicht beim Geschehen, so dass Unbeteiligten der Blick verstellt wird. Und manche haben noch den „Gegenobservanten“, der sich das Treiben aus einiger Entfernung anschaut und ein Warnsignal gibt, sollte die Security oder die Polizei auftauchen. Einen 100%igen Schutz erreichen Sie nie aber es gibt viele Möglichkeiten, die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Trickdiebstahls zu werden, herab zu setzen.

Bewahren Sie Geld, Kreditkarten oder Papiere möglichst in verschlossenen Innentaschen Ihrer Kleidung auf.

Bargeld und EC- oder Kreditkarten sollten getrennt aufbewahrt werden.

Brustbeutel oder Gürtel eignen sich besonders gut, weil die Taschendiebe dort keinen direkten Zugriff haben.

Achten Sie auch darauf, dass Ihre Handtasche stets geschlossen ist und klemmen Sie sie möglichst unter den Arm und bei Umhängetaschen gehört der Riemen quer über die Brust und die Tasche vor den Körper.

Sie sollten auch nie die Handtasche oder Geldbörse neben sich ablegen legen.

Ein Wort zur Schadensbegrenzung: Bitte nur so viel Bargeld mit sich führen, wie man voraussichtlich benötigt und nie die PIN auf einem Zettel notiert bei sich führen.

 

 

Im nachfolgenden Bereich finden Sie eine Auflistung der Artikel vergangener Jahre und gelangen über den darunter befindlichen Button zu den einzelnen Beiträgen.

 

Artikel 2023

 

168. Betrügerische Spendensammler

167. Falsche Gewinnversprechen

166. Panikmache durch Fake-News

165. Die Energiepreisbremse

164. Nominiert für den Wirtschaftspreis

163. Kontobetrug per Lastschrift

162. Ein iPhone von WEB.DE

161. Der Stadtplantrick

160. Leergeräumter Hoteltresor

159. Urlaubsreise mit der Bahn

158. Ticketfälscher im Internet

157. Abzocke mit CO2-Ausgleich

156. Die Millionenerbschaft

155. Phishing-Mail von WEB.DE

154. Vorsicht bei Verrechnungsschecks

153. Buch-Betrüger

152. Betrug bei eBay-Kleinanzeigen

151. Fahrraddiebstahl

150. Dreiste Erpressung

149. Die Schulden des Verstorbenen

148. Diebstahl aus PKW

147. Zu geizig für Telefonsex-Gebühren

 

Artikel 2022

 

125 Der betrügerische Untermieter

126 Vorgetäuschte Liebe

127 Einfach mal so abgeschleppt

128 Der Deponiertrick

129 Negative Einflüsse

130 Kennzeichenklau

131 Euro in Schweizer Franken

132 Die Falle auf der Autobahn

133 Urlaubsreise gewonnen

134 US-Dollar im Leinenbeutel

135 Überzeichneter Verrechnungsscheck

136 Der Schock im Schuhladen

137 Täuschung bei Onlinebanking

138 Vorsich falsche Tickets!

139 Falschgeld

140 Abzocke durch Microsoft

141 Love-Scamming

142 Love-Scamming Teil II

143 Betrug mit Brennholz und Pellets

144 Betrug mit Zollgebühren

145 Betrügerische Spendensammler

146 K.O.-Tropfen

 

Artikel 2021

 

124. Unberechtigte Zahlungsforderungen

123 Der Lottogewinn aus Spanien

122. Vorsicht beim Geldverleihen

121. Gewinnversprechen

120. Der Internet-Auktionsbetrüger

119. Per Pishing-Mail an Ihr Konto

118. Der Internet-Auktionsbetrüger

117. Adressentausch im Urlaub

116. Helfer an der Raststätte

115. Betrug mit Google Play Karten

114. Wenn Gier das Gehirn vernebelt

113. Statt Enkeltrick – Schockanruf

112. Abzocke durch „Handwerker“

111. Unreine Diamanten

110. Der Trick mit dem PKW-Schlüssel

109. Wertsachen kennzeichnen

108. Betrügerische Fahrzeuganbieter

107. Feuer im Treppenhaus

106. Der „Sozialtelefonanschluss“

105. Panikmache um präparierte Visitenkarten

 

Artikel 2020

 

104. Neue Autos gestohlen

103. Betrügerische Spendensammler

102. Betrugsversuch am Telefon

101. Die russische Brautmasche

100. Manipuliert Geldautomaten

99. Astrale Versuchungen

98. Kellereinbrüche in Mehrfamilienhäuser

97. Die Wechselgeldfalle

96. Unbestellte Weinsendung

95. Auto vor dem Hotel ausgeräumt

94. Kaution für verhafteten Sohn

93. Abzocke von Trauernden

92. Abbuchung trotz Kontosperrung

91. Der betrügerische Radwanderer

90. Falsche Warnmeldungen – CORONA

89. Nicht leichtfertig Geld verleihen

88. Falsche Mitarbeiter des DRK

86. Kredithaie auf Husbesuch

85. Millionen für den guten Zweck

 

Artikel 2019

 

84. Wanderhandwerker zocken ab

83. Das Zentrum für Scheckbuchungen

63 Trickdiebe in weißen Kitteln

82. Die Kette für die Geburtstagstorte

81. Dreiecksbetrug aud eBay

80. Betrug mit Arbeitsvermittlung

79. Falsche Bußgeldbescheide

78. Betrüger schröpfen Ärzte

77. Der Münzen-Trick

76. Gestohlenes Auto gerkauft

75. Schnäppchenfalle im Internet

74. Paket für den Nachbarn

73. Der richtige Schließzylinder

72. Sexartikel für den Verstorbenen

71. Vorsicht beim Parkscheinlösen

 

Artikel 2018

 

 

70. Kontaktbörse mit bösen Folgen

69. Trickdiebe auf Supermarktparkplätzen

68. Zur Geheimhaltung verpflichtet

67. Gefahr an der Wohnungstür

66. Betrugsmail von Online Pay

65. Mit Funk-Kreditkarte eingekauft

64. Erpressung per Mail

63 Trickdiebe in weißen Kitteln

62. Nepp mit Messern und Topfsets

61. Die Gewinnmitteilung aus Australien

60. Unverhofftes Lottoglück

59. Vorsicht Falschgeld

58. Vorsicht bei Lock- und Pinganrufen

57. Schlüsselcode gehackt

56. Falsche Spendensammler

55. Ihr Aktfoto online

54. Diebische Handwerker

53. Der richtige Fenstergriff

52. Der Feststellungs-Bescheid

51. Post von der Hellseherin

 

Artikel 2017

 

 

50. Manipulierte Geldautomaten

49. Betrugsmasche am Telefon

48. Das Konto für den Nebenjob

47. Vorsicht Handy-Nepp

46. Diebe im Fitnesstudio

45. Undercover-Agent

44. Der Anruf von der Telekom

43. Der große Lottogewinn

42. Trickdiebe auf der Autobahn

41. Betrügerische Wanderarbeiter

40. Der Staubsaugervertreter

39. Unverhofftes Lottoglück

38. Der Geldvermehrer

37 Der Geldwechseltrick

36. E-Mail über Steuerrückerstattung

35. Homejacking

34. Überzeichneter Verrechnungsscheck

33. Betrügerische Teppichhändler

32. Die Mail vom BKA

31. Die Masche mit der PIN

30. Betrug mit der Liebe im Netz

 

Artikel 2016

 

 

28. Taschendiebe in Aktion

27. Abzocke mit Behindertenware

26. Kleine Läden im Visier

25. Schlagen Sie Alarm

24. Und plötzlich war das Auto weg

23. Das Paket für den Nachbarn

22. Dachdeckerkolonnen zocken ab

21. Tatort Friedhof

20. Falschgeld im Umlauf

19. So sichern Sie Ihr Navi

18. Falsche Polizisten

17. Einschleichdiebe

16. Falscher Polizist am Telefon

15. Der Job als Verkaufsmanager

14. Der Trick mit dem Zentralen Gewerberegister

13. Betrügereien über falsche Onlineshops

12. Trickdiebe in der Wohnung

11. Kleine Spende großer Schaden

10. Diebstahl aus Einkaufswagen

9. Lautlos durch die Terrassentür

8. Abzocke über DHL-Packstationen

7. Einbrüche in Gartenlauben

6. Knallerei zum Jahreswechsel

5. Die Spendenfalle

4. Langfinger auf dem Weihnachtsmarkt

3. Kennzeichenklau

2. Verhängnisvolle Anrufe

1. Betrügerische Fahrzeuganbieter