„EXPERTENTIPP – Polizei“ heißt meine Kolumne auf der Ratgeberseite der Volksstimme und seit 2024 auch in der Mitteldeutschen Zeitung, in der ich alle 14 Tage über aktuelle Fälle aus Sachsen-Anhalt informiere und Tipps zur Kriminalitätsvorbeugung gebe.

Cartoons von Sven Kirchner – Fotos mit KI generiert

 

190. Falsche DRK-Mitarbeiterin

Wir haben uns daran gewöhnt, dass fließendes Wasser, eine funktionierende Heizung, Strom zu jeder Tageszeit und Telefonieren und Fernsehen rund um die Uhr in unserem Haus oder in unserer Wohnung eine Selbstverständlichkeit ist. Technik muss aber auch gewartet werden, deshalb wundert sich niemand, wenn Kontrollen oder Wartungsarbeiten angekündigt werden und Mitarbeiter der unterschiedlichsten Gewerke vor der Tür stehen und ihre Arbeit erledigen wollen. Einer Seniorin wurde unlängst eine eher ungewöhnliche Dienstleistung angeboten. An ihrer Tür klingelte eine Frau, die angab vom DRK zu kommen. Sie bot eine kostenlose Massage. Beeindruckt von dem großzügigen Service ließ sie die Unbekannte in die Wohnung und begab sich mit ihr zum Massieren ins Bad. Bei geschlossener Badtür wurde dort einige Minuten die Schulterpartie massiert, bis plötzlich das Telefon der Massörin klingelte, sie sich kurz entschuldigte und das Bad verließ … sie kam allerdings nicht wieder zurück. Als die Seniorin nach einigen Minuten nachschaute, war die vermeintlichen DRK-Mitarbeiterin verschwunden und mit ihr runde 2.100 EURO aus einer Geldkassette und ihrem Portemonnaie. Als die Massörin in die Wohnung gebeten wurde hat sie mit großer Wahrscheinlichkeit hinter sich die Tür zum Treppenhaus nur angelehnt. hörbar eingeklinkt, dann aber unbemerkt einen kleinen Spalt geöffnet. So konnte ihr Komplize unbemerkt in die Wohnung gelangen, sich umschauen und mit dem Geld verschwinden.

Meldet sich jemand bei Ihnen unangekündigt, lassen Sie ihn vor der verschlossenen Tür stehen, bis Sie sich telefonisch von der Richtigkeit des Besuches bei der Hausverwaltung oder dem entsprechenden Unternehmen erkundigt haben. Sie können sich auch den Betriebsausweis oder die Visitenkarte zeigen lassen und den Namen mit dem Personalausweis oder Führerschein des Besuchers abgleichen. Stimmt beides überein, dann den Namen notieren, bevor sie ihn einlassen. Verweigert er den Datenabgleich, dann stimmt dort meist etwas nicht und Sie können getrost die 110 anrufen.

    187. Erpressung mit Nacktfotos

    Es geschieht immer wieder, dass harmlos beginnende Chats in einer mittleren Katastrophe enden. Das musste unlängst ein Teenager erfahren, der in den Sozialen Medien eine Followeranfrage von einer jungen Frau bekam. Es dauerte nicht lange, bis der Chat einen sehr intimen und erotischen Charakter bekam. In dieser Situation überzeugte die Chatpartnerin den Teenager davon, Ihr intime Fotos von ihm zu schicken. Bei dem vertraulichen Hin und Her hat sich der Teenager wohl mehr als eine digitale Bekanntschaft erhofft und deshalb auch seine Telefonnummer preisgegeben. Die Stimme am Telefon, die er kurz darauf hörte, war dann aber die eines Mannes und der hatte ganz anderes im Sinn als erotische Verbindungen zu knüpfen. Er kündigte an, die Nacktfotos des Teenagers in den Sozialen Netzwerken zu verbreiten, wenn dieser nicht bereit ist, dafür zu zahlen. Mit der Situation völlig überfordert, zahlte der junge Mann einen niedrigen dreistelligen Betrag an den Erpresser.

    Die Bezahlung erfolgte mit Gutscheincodes von Paysafecards. Diese Bezahlmethode wird gern gefordert, weil Paysafecards oder Gutschein-Codes von Amazon, Apple, Google u.a. in jedem Supermarkt erhältlich sind und man nicht nachvollziehen kann, wer die Codes einlöst. Auf diese Masche sind schon Menschen aller Altersklassen hereingefallen – Männer genauso wie Frauen. Als vermeintlicher „Vertrauensbeweis“ wird oft ein Aktfoto der angeblichen Chatpartnerin geschickt. Diese Fotos sind in der Regel aus dem Internet und haben nichts mit der vermeintlichen Absenderin zu tun.

    Ich kann Ihnen nur empfehlen: lassen Sie das mit den intimen Fotos. Das Internet vergisst nichts und was erst einmal im Netz ist, kann veröffentlicht werden, ohne dass Sie es beeinflussen können. Mit einer Zahlung beenden Sie das Problem nicht. Wer Menschen erpresst, der kommt meist mit erneuten Geldforderungen. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

      188. Gewalt auf der Straße

      Stellen Sie sich vor, ausgerechnet in dem schmalen Gässchen, durch das Sie müssen steht eine Gruppe angetrunkener, laut grölender Männer, in der Straßenbahn kommt ein Mann zu ihnen, spricht Sie aggressiv an und versucht Sie unsittlich zu berühren oder Sie werden von einem fremden Mann von hinten am Arm gepackt. Wie verhalten Sie sich? Um diese Frage uzu8 beantworten, könnte man ein ganzes Buch schreiben. Was man tun sollte, ist immer situationsbeding. Ich möchte Ihnen heute ein paar Grundlegende Regeln mitteilen.

      • Nehmen Sie Ihre Umgebung aufmerksam wahr,

      Dazu gehört, dass man möglichst nur in beleuchteten, belebten Straßen gehen sollte. Bei Anwesenheit anderer Personen greifen Täter häufig nicht an. Meiden Sie ihnen bekannte Problembereiche.

      • Halten Sie Abstand und entfernen Sie sich so früh wie möglich von bedrohlichen Situationen
      • Wenn Sie unterwegs sind, gehen Sie selbstbewusst und sicher. Die Körperhaltung verrät dem Täter oft, ob Sie ein leichtes Opfer sind oder ob er mit Widerstand rechnen kann und schon allein deshalb von der Tat ablässt.
      • Wenn es zur direkten Konfrontation kommt, beginnt diese häufig mit verbalen Attacken. Siezen Sie die provozierende Person und lassen Sie sich nicht auf sein Sprachniveau fallen.
      • Ducken Sie sich nicht weg, bleiben Sie bestimmt, sachlich und ruhig. Das ist garantiert nicht einfach aber selbst wenn Sie erhebliche Angst haben, versuchen Sie durch Ihre körperliche Haltung, das dem Täter nicht zu zeigen.
      • Verlassen Sie, wenn möglich den Ort – da ist das Wegrennen nicht ein Zeichen von Feigheit, sondern einfach nur vernünftig – und lassen Sie gegebenenfalls auch dem Täter einen Weg zum Rückzug. – also nicht den Helden spielen und versuchen, den Angreifer festzuhalten
      • Verständigen Sie bei Angriffen schnellstmöglich die Polizei.

      187. Erpressung mit Nacktfotos

      Es geschieht immer wieder, dass harmlos beginnende Chats in einer mittleren Katastrophe enden. Das musste unlängst ein Teenager erfahren, der in den Sozialen Medien eine Followeranfrage von einer jungen Frau bekam. Es dauerte nicht lange, bis der Chat einen sehr intimen und erotischen Charakter bekam. In dieser Situation überzeugte die Chatpartnerin den Teenager davon, Ihr intime Fotos von ihm zu schicken. Bei dem vertraulichen Hin und Her hat sich der Teenager wohl mehr als eine digitale Bekanntschaft erhofft und deshalb auch seine Telefonnummer preisgegeben. Die Stimme am Telefon, die er kurz darauf hörte, war dann aber die eines Mannes und der hatte ganz anderes im Sinn als erotische Verbindungen zu knüpfen. Er kündigte an, die Nacktfotos des Teenagers in den Sozialen Netzwerken zu verbreiten, wenn dieser nicht bereit ist, dafür zu zahlen. Mit der Situation völlig überfordert, zahlte der junge Mann einen niedrigen dreistelligen Betrag an den Erpresser.

      Die Bezahlung erfolgte mit Gutscheincodes von Paysafecards. Diese Bezahlmethode wird gern gefordert, weil Paysafecards oder Gutschein-Codes von Amazon, Apple, Google u.a. in jedem Supermarkt erhältlich sind und man nicht nachvollziehen kann, wer die Codes einlöst. Auf diese Masche sind schon Menschen aller Altersklassen hereingefallen – Männer genauso wie Frauen. Als vermeintlicher „Vertrauensbeweis“ wird oft ein Aktfoto der angeblichen Chatpartnerin geschickt. Diese Fotos sind in der Regel aus dem Internet und haben nichts mit der vermeintlichen Absenderin zu tun.

      Ich kann Ihnen nur empfehlen: lassen Sie das mit den intimen Fotos. Das Internet vergisst nichts und was erst einmal im Netz ist, kann veröffentlicht werden, ohne dass Sie es beeinflussen können. Mit einer Zahlung beenden Sie das Problem nicht. Wer Menschen erpresst, der kommt meist mit erneuten Geldforderungen. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

        186. Betrug mit Bezahlkarten

        Meist sind es einzelne Personen, die Opfer von Bezahlkartenbetrug werden. Manchmal versuchen es Betrüger aber auch zielgerichtet bei Firmen, wie zum Beispiel den Supermärkten. So kam es, dass ein Mitarbeiter eines Geschäfts in einer Stadt bei Geschäftsschluss 1.150€ los war und eine Mitarbeiterin eines Marktes um 600€ betrogen wurde.

        Was da geschah, ist eine üble Variante des Bezahlkartenbetruges. Diese Bezahl- oder Geschenkkarten, die es von Google, Apple und anderen Anbietern gibt, sind ein „virtuelles Zahlungsmittel“ und so gesehen bares Geld wert. In Märkten hängen sie meist in der Nähe der Kasse und es gibt sie in unterschiedlichen Preislagen. Wer so eine Karte kauft, kann mit dem Code im Internet bei den entsprechenden Unternehmen für den Wert der Karte einkaufen. Die Legenden, mit denen Betrüger ihre Opfer dazu bringen Geschenkkarten zu kaufen und die Codes durchzugeben, sind ganz unterschiedlich. Meist rufen sie bei Einzelpersonen an, geben vor, dass wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat Geld in Form von Codes dieser Karten gezahlt werden oder ein vermeintlicher Internetservice mit diesen Codes honoriert werden soll. Dass Täter direkt dort anrufen, wo die Karten verkauft werden, ist eher seltener. Der Anrufer gab an, Mitarbeiter eines Unternehmens zu sein, das Wartungsarbeiten an einem Aktivportal für Bezahlkarten durchführen müsse. Zu diesem Zweck fragte er mehrere Codes dieser Karten ab, um sie angeblich mit den im System gespeicherten Daten zu vergleichen. Der Verkäufer gab Codes im Wert von 1.500€ durch. Im zweiten Geschäft waren es Codes für 600€.

        Bezahlvorgänge, bei denen die Codes von Wertkarten telefonisch abgefragt werden, sind immer mit Vorsicht zu genießen. Da gibt es eine Faustregel: Wenn jemand für irgendetwas Geschenkkarten als Bezahlung verlangt, sofort auflegen oder die Mail oder Messenger-Nachricht löschen. Sprechen Sie mit einem vertrauten Menschen darüber oder rufen Sie bei der Polizei an.

        185. Quishing – Betrug mit QR-Codes

        Und wieder gibt es ein neues Wort für eine Masche, die Betrüger seit kurzem in ganz Deutschland und eben auch in Sachsen-Anhalt anwenden. Die Polizei warnt vor dem sogenannten „Quishing“ – was sich so kompliziert – und zugegeben auch etwas konstruiert und unverständlich anhört – ist die Kombination von dem Begriff „QR-Code“ und das hinlänglich bekannte „Phishing“ also das Fischen von Daten im Internet.

        Beim Phishing, dem Datenklau über das Internet, werden potenzielle Opfer aufgefordert, Links in Mails anzuklicken, die sie dann zu Fakeseiten führen. Die können z.B. so aussehen wie die Seite Ihrer Bank oder Sparkasse. In dem Glauben auf einer seriösen Seite zu sein, wird man dann aufgefordert Kontodaten, und Transaktionsnummern also die TAN einzugeben. Mit diesen Daten können sich die Betrüger bei Ihrem Konto bedienen.

        Das „Quishing“ funktioniert über manipulierte QR-Codes, die immer häufiger in allen Branchen benutzt werden und einen einfacheren Zugang zu den gewünschten Internetseiten ermöglichen. Sie haben es sicherlich selbst schon probiert – Handy mit Fotofunktion vor den QR-Code halten und schon öffnet sich die gewünschte Seite.

        Diese QR-Codes, die Sie auf die Internetseite der Betrüger führen, können sich in Briefen von angeblichen Kreditinstituten befinden, sind aber auch schon an Ladesäulen für Elektroautos gemeldet worden. Sogar auf vermeintlichen Strafzetteln, die Verkehrssündern an die Frontscheibe ihres PKW geklemmt wurden, sind sie aufgetaucht. Aber auch im Zusammenhang mit Inseraten im Internet, auf Online-Verkaufsplattformen, kommt diese neue Art des Betruges vor.

        Sie sollten nur einen QR-Code scannen, wenn Sie sich sicher sind, dass er seriös ist. Inzwischen erkennen viele Smartphones einen QR-Code über die Kamera-App. Die sollten Sie aber nur nutzen, wenn die Infos des Codes (z.B. Internet-Adresse) zunächst angezeigt und nicht direkt geöffnet werden. Sehen Sie sich die Adresse genau an und lassen Sie die Internetseite nur dann öffnen, wenn Sie sicher sind, dass sie dem echten Anbieter gehört

          184. Falsche Kriminalbeamte

          In Halle haben falsche Kriminalbeamte einer Frau suggeriert, dass bei ihr eingebrochen wurde. Nach einer gemeinsamen Besichtigung ihrer Wohnung verschwanden die „Beamten“ und mit ihnen 10.000€. Unter ähnlicher Legende verschafften sich angebliche Kriminalisten Zutritt bei einer Rentnerin in Weißenfels. Vermeintlich um die Sicherheit der Seniorin besorgt, fragten sie nach höheren Geldbeträgen im Haus, die Anreiz für Einbrecher sind. Da die Rentnerin so etwas nicht zuhause hatte, griff einer der Täter nach der Geldbörse der Frau und beide verschwanden mit mehreren Einhundert EURO.

          Egal wer da vor der Tür steht, sie sollten sich diesen Menschen, bevor Sie öffnen, durch den Türspion, ein Fenster, über einer Kamera oder der spaltbreit geöffneten Tür bei vorgelegter Sperrkette anschauen und dann nach seinem Anliegen fragen. Polizeibeamte müssen sich mit Namen und Amtsbezeichnung vorstellen. Sind es Kriminalisten, müssen sie sich unaufgefordert ausweisen. Das muss mit dem Dienstausweis passieren. Den sollten Sie sich genau anschauen, das Foto mit dem Besucher vergleichen und den Namen merken. Wenn es mit den Augen nicht mehr so gut funktioniert, holen Sie ruhig erst einmal ihre Brille – das aber bitte bei vorgelegter Türkette, damit Ihnen ihr Besuch nicht beim Brille suchen in der Wohnung helfen kann. Fragen Sie den Beamten von welcher Dienststelle er kommt und verkünden Sie, dass sie jetzt erst einmal bei der Polizei anrufen und nachfragen, ob das hier alles rechtens ist. Dazu können Sie gern die Telefonnummer Ihres örtlichen Polizeireviers anwählen. Eine andere, recht effektive Methode ist: Bitten Sie den Besucher, dass er Ihnen seinen Personalausweis oder Führerschein zeigt. Stimmen die Namen mit dem Dienstausweis überein, wird er echt sein. Weigert er sich, dann können Sie davon ausgehen, dass ein Betrüger vor Ihnen steht und ein Anruf über die 110 schnell Hilfe bringt.

          183. Betrugsmasche bei PayPal

          Das Betrüger sich Zugang zu Paypal-Konten verschaffen und illegal Geld abheben, passiert immer wieder. Das aber plötzlich mehr Geld auf dem Konto landet als vorgesehen, erlebte eine Frau aus Dessau-Rosslau. Sie hatte auf einem Verkaufsportal im Internet ein Kleidungsstück zum Verkauf angeboten. Auf das Angebot meldete sich ein vermeintlicher Käufer, der den vereinbarten Verkaufspreis von knapp 20 Euro über den Online-Bezahldienst PayPal überweisen sollte. Kurze Zeit später stellte die Geschädigte fest, dass der Unbekannte statt der 20 EURO insgesamt 800 Euro überwiesen hatte. Bei der Kontaktaufnahme einigten sich Käufer und Verkäuferin, dass der zu viel gezahlte Betrag von mehr als 750 Euro per „Familie und Freunde“ zurücküberwiesen wird, was die Frau tat. Einige Tage später stellte sie fest, dass von Paypal die 800€ die angeblich „versehentlich“ überwiesen wurden, ebenfalls abgebucht wurden. Der Täter hatte bei Paypal den angeblichen Kauf reklamiert und über den „Käuferschutz“ seine 800€ zurückbekommen. Die Verkäuferin ist dadurch doppelt zur Kasse gebeten worden. Alle Versuche Kontakt zu dem „Käufer“ aufzunehmen, schlugen fehl.

          Wenn solch eine ungewöhnliche Situation entsteht, bitte nicht sofort reagieren. Die Rückzahlung hat gut noch einige Tag Zeit. Mit Abstand betrachtet, entdeckt man eher eine eingebaute Falle. Ein Gespräch darüber mit Außenstehende kann auch helfen. Die haben Abstand und denken oft rationeller.

          Grundsätzlich sollten Sie die Finger lassen von der Option „Geld senden an Freunde und Familie“, wenn das Geld an einen Unbekannten geht. Zum Schutz vor dieser Betrugsmasche verwenden Sie für die erhaltene Zahlung die Funktion „Rückzahlung senden“. Also immer auf „Transaktion zurückbuchen“ klicken und nie einen neuen Auftrag auslösen. So kann PayPal die Rückzahlung korrekt der ursprünglichen Aktion zuordnen und das verhindert, das Betrüger für sich zu Unrecht den „Käuferschutz“ in Anspruch nehmen.

          Ist so etwas passiert, dann erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, denn das ist ganz einfach ein Betrug.

            182. Betrug mit Kryptowährung

            Von Kryptowährung hat jeder schon gehört aber welche Gefahren lauern, wissen nur wenige. Unlängst wurde einem Mann aus Bad Dürrenberg vorgetäuscht, dass er aus einem früheren Kauf von Bitcoins noch eine größere Zahlung erhalten würde. Um diese angebliche Auszahlung zu ermöglichen, wurde er angewiesen, ein bestimmtes Programm auf seinen Computer zu installieren. Das hatte zur Folge, dass sein Bitcoin-Konto geleert wurde. Tausende EURO waren für immer verloren.

            Betrüger haben mit der Kryptowährung ein reiches Betätigungsfeld gefunden. Häufig erfolgen Kontaktaufnahmen über Partnerbörsen. Nach einem allgemeinen Geplänkel, das schon einige Tage oder Wochen dauern kann, wird dann von einer Kapitalanlage mit Kryptowährung, meist mit den bekannten Bitcoins, gesprochen. Wenn das Vertrauen erst einmal da ist, lassen sich viele darauf ein und eröffnen einen Account auf der Web-Seite der Betrüger. Dann erwerben sie über einen Zahlungsdienstleister Bitcoins, die auf diesen Account transferiert werden.

            In anderen Fällen erfolgt die Kontaktaufnahme über Spam-Mails, Anzeigen in Online-Magazinen oder über auffällige Werbebanner auf verschiedenen Internetseiten. Aber egal wie der Kontakt zustande kommt, Ziel ist es immer, dass größere Summen transferiert werden und dann der Kontakt abbricht. So ist für den Einzahler kein Zugriff mehr auf das Geld möglich.

            Seien Sie beim Umgang mit Kryprowährung vorsichtig:

            • Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass Personen, die man auf virtuellen Plattformern kennen lernt, meist nicht die sind, die sie vorgeben zu sein.
            • Eine gesunde Portion Misstrauen ist immer angebracht, wenn hohe Gewinne versprochen werden.
            • Spekulationen mit Kryptowährung unterliegen generell sehr großen Risiken, deshalb sollten Sie Investments nur bei Banken oder Sparkassen, bei denen eine europäische Einlagensicherung besteht, abschließen.
            • Achten Sie bei Internetangeboten auf ein nachvollziehbares Impressum und seien Sie generell vorsichtig bei der Herausgabe von persönlichen Daten.
            • Erstatten Sie Anzeige, wenn Sie Opfer eines Betruges geworden sind.

            181. Die Trödel-Trickbetrüger

            Es gibt sie, die seriösen Antiquitätenhändler, die Leute aufsuchen, nach antiken Möbeln oder Besonderheiten fragen und dafür auch einen fairen Preis zahlen. Unterwegs sind aber auch zwielichtige Gestalten, die neben einem Schnäppchen mit billig ergaunerten Möbeln oder Gemälden, Bargeld und andere Dinge einfach so mitgehen lassen. So geschehen in einer Kleinstadt. Ein Mann klingelte an der Wohnungstür eines älteren Ehepaars und gab an, Antiquitäten und Schmuck kaufen zu wollen. Das Paar sah das als eine Chance an, etwas Geld zu bekommen. Man vereinbarte einen Termin am Nachmittag des gleichen Tages. Als der vermeintliche Antiquitätenhändler zurückkam, hatten die Leute Schmuck und Wertgegenstände, die sie zum Kauf anbieten wollten, bereitgelegt. Der Fremde war augenscheinlich an einem Kauf interessiert und bot 7.000€ an. Er zeigte kurz einen Stapel Geldscheine, die er allerdings gleich wieder einsteckte. Dann sichtete er die Wertgegenstände, erklärte, dass er sich mit seinem Chef kurz besprechen müsse und verließ die Wohnung. Er kam allerdings nie wieder zurück und das Paar bemerkte erst später, dass Goldschmuck und Zahngold im Wert von ca. 2000€ fehlten. In einem anderen Fall gaben Männer sich als Mitarbeiter der Fernsehsendung „Bares für Rares“ aus, zeigten Interesse an Schmuck und Wertgegenständen und verschwanden letztlich damit, ohne zu bezahlen.

            Um nicht auf gerissene Betrüger hereinzufallen, sollten Sie sich mit einem Antiquitätenhändler in Verbindung setzen, dessen Geschäftssitz Sie kennen oder auf Annoncen antworten und einen Termin vereinbaren. Aber bitte nicht allein zuhause sein, wenn der Händler kommt, um sich Gegenstände anzuschauen. Lassen Sie sich seinen Personalausweis zeigen und notieren Sie die Personalien. Und Vorsicht: nicht auf Verwirrspiele einlassen und nie zulassen, dass sich mehrere Personen unkontrolliert im Haus oder auf dem Grundstück bewegen.

            Wenn Sie wertintensive Antiquitäten verkaufen wollen, holen Sie sich immer eine 2. Meinung ein. In Unkenntnis eine Kostbarkeit für einen Spottpreis abzugeben, kann echt weh tun.

            Wie weit die eigenen Wertvorstellungen von der Expertise der Gutachter abweichen könne, haben Sie alle bestimmt schon bei den einschlägigen Fernsehsendungen gesehen.

            180. Geld für gute Christen

            „Guten Morgen, Geliebte in Christus“, beginnt eine Mail, die offensichtlich vorwiegend an Menschen geschickt wurde, von denen das Internet über Suchmaschinen oder soziale Netzwerke preisgibt, dass Sie kirchlich engagiert sind. Eine Cecilia Rose, angeblich Christin deutscher Herkunft, teilt mit, dass sie aufgrund einer schweren Krankheit bald sterben werde. Sie möchte einen Teil ihres Geldes an zehn zufällig ausgewählte Personen weitergeben. „Ich bestätige, dass Sie die achte Person sind, die ich ausgewählt habe und dass ich Ihnen 550.000€ spenden möchte“, heißt es in dem Schreiben. Nun ja, ich will es mal so formulieren: Echte Freude darüber wird sich wohl nur bei sehr gutgläubigen Menschen einstellen.

            Die Geschichte ist ein dreister Betrugsversuch. Das Prinzip ist bekannt. Mit unterschiedlichen Legenden werden Personen angeschrieben, die aus Verbundenheit zu Deutschland (Hilfe für KZ-Häftlinge, Aufnahme von Flüchtlingen nach dem zweiten Krieg) oder wegen einer angeblichen Namensgleichheit und vermuteten Verwandtschaft, eine größere Geldsumme geschenkt bekommen sollen. Manchmal ist die Rede von über 30 Millionen Dollar. Wer sich darauf einlässt, wird gebeten die Kontodaten anzugeben, damit das Geld überwiesen werden kann. Dann treten angeblich Schwierigkeiten auf, die den Geldtransfer nicht möglich machen. Für eine Testüberweisung benötige man unbedingt eine TAN (Transaktionsnummer). Wird diese preisgegeben, heben die Täter umgehend Geld vom Konto ab und versuchen sofort eine zweite oder dritte TAN zu bekommen.

            In anderen Fällen wird davon gesprochen, dass Kosten für einen Rechtsanwalt, Notar oder die Finanzbehörde anfallen, die vor der Geldüberweisung beglichen werden müssen. Mit „Dollarzeichen in den Augen“, bei der Aussicht bald zu den Multimillionären zu gehören, ist bei vielen das logische Denken erheblich eingeschränkt, was dann dazu führt, dass sie zigtausende Euro an Betrüger überweisen. Ich bin mir sicher, dass Sie nicht zu denen gehören.

            179. Die Mail vom Auftragskiller

            Die Maschen, mit denen Betrüger versuchen an das Geld anderer Leute zu kommen sind unendlich vielfältig und es gibt immer wieder neue Varianten. Was sich jetzt im Netz abgespielt hat, übertrifft an Dreistigkeit das bisher Dagewesene. „Nennen Sie mich KILL-VIC-32“, so beginnt die E-Mail, in den vergangenen Wochen zuhauf in den Posteingangsfächern verdutzter Menschen landete. Darin erklärt ein vermeintlicher „Killer“, dass er einen geheimen Auftrag habe, den Adressaten „physisch zu eliminieren“. Nicht klassisch mit Pistole und Schalldämpfer, sondern mittels Kontaktgifts, das dem Opfer ins Gesicht gespritzt werden solle.

            Manche haken das mit einem „Der spinnt doch!“ ab und lassen die Mail im SPAM-Ordner verschwinden aber anderen, die etwas sensibler sind, geht die Morddrohung ziemlich an die Nieren, zumal der Absender im Text oft konkrete Informationen zur Zielperson verwendet. Das sind aber alles Angaben, die man von Firmen-Internetseiten oder aus Veröffentlichungen in den sozialen Medien erfahren kann. Pauschal teilt dieser „Auftragskiller“ in jeder Mail mit, dass er alle notwendigen Informationen über das Opfer, wie alle Reiserouten, Reisezeiten, Freizeitbereiche und andere häufig besuchte Orte hat und verkündet, dass er jetzt nur noch zur Tat schreiten müsse.

            Allerdings deutet der vermeintliche Mörder an, dass er bei den Nachforschungen festgestellt hat, dass seine Zielperson „eigentlich ein guter Mensch“ ist. Deshalb zeigt sich unser Killer großzügig. Gegen Zahlung von 18.000€ ist er angeblich bereit, von seinem Auftrag abzusehen und dem Opfer sogar zu sagen, wer der Auftraggeber ist. Gleichzeitig baut er Druck auf und erklärt, dass er „leider seinen Job zu Ende bringen muss“, wenn nicht innerhalb von 48 Stunden gezahlt wird.

            Sollten Sie solch eine Nachricht bekommen haben, dann bewahren Sie einen kühlen Kopf. Bisher gab es noch keinen Mord. Wie viele allerdings bezahlt haben, kann ich nicht sagen. Dazu gibt es keine Anzeigen. Was sich da abspielt ist eine Straftat.

            Sie sollten sich auf keinen Fall auf eine Geldzahlung einlassen. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

            178. Die Wechselfallenbetrügerin

            Damit Betrüger zu ihrem zweifelhaften „Erfolg“ kommen, müssen Sie überzeugend auftreten. Dass man dafür nicht das klassische Klischee eines redegewandten Gauners bedienen muss, sondern auch als – man möge mir den Begriff verzeihen – „Hausfrauentyp“ durchkommen kann, bewies unlängst eine Frau mittleren Alters in diversen Bäckerläden. Bieder angezogen und mit der lokalen Mundart ausgestattet, suchte sie über mehrere Tage einen Bäckerladen nach dem anderen auf, ließ sich ein paar Brötchen oder Brot im Wert von 2 – 5 EURO geben und zahlte immer mit einem 50- oder 100-Euro-Schein. Diese biedere Frau behielt ihr Wechselgeld in der Hand und erkundigte sich nach einem Gebäckstück, das sich im Regal hinter der Verkäuferin befand. Diese wandte sich natürlich zum Regal, um nach dem besagten Artikel zu schauen. Das nutzte die „saubere“ Kundin aus, um einen Schein des Wechselgeldes verschwinden zu lassen oder schnell mal einen 50-Euro-Schein gegen einen Zehner auszutauschen. Dann verkündete sie erstaunt, dass ihr falsch herausgegeben wurde. Meldete die Verkäuferin Zweifel an, dann spielte die Kundin die entrüstete, machte lautstark solchen Rabatz, dass ihr in fast allen Fällen das vermeintlich fehlende Wechselgeld herausgegeben wurde.

            Ich weiß, das oberstes Gebot lautet: Der Kunde ist König. Aber wenn in einer ungehörigen Art, so völlig aus dem Nichts heraus Hektik produziert und lautstark das Wechselgeld reklamiert wird dann heißt es erst einmal den Kassenschub zu schließen und einen weiteren Mitarbeiter zu rufen. Täter fühlen sich dann beobachten und aus dem Konzept gebracht. Aufmerksam sollten Sie auch sein, wenn jemand das Wechselgeld für einen größeren Schein in einer bestimmten Stückelung verlangt oder Geldscheine mit einer bestimmten Nationalitätenkennung haben möchte. Da hilft nur ein höfliches aber bestimmtes NEIN – und die Auskunft, dass solche Wünschen nicht erfüllt werden. Sie können mir glauben, dieses Verwirrspiel endet immer damit, dass Sie am Ende weniger Geld in der Kasse haben, als es sein sollte. 

            177. WhatsApp Betrug – Was tun, wenn es passiert ist?

            Ein 70jähriger erhielt vor kurzem eine Whatsapp, die vermeintlich von seinem Sohn stammte. Allerdings war da eine ihm unbekannte Telefonnummer im Display zu sehen. Im Text war zu lesen, dass der Sohn ein neues Handy habe, damit jedoch noch kein Onlinebanking nutzen kann. Daraufhin folgte die Bitte, für Ihn eine Überweisung von knapp 9.000 Euro zu übernehmen. Dies tat der Mann, bemerkte aber erst zu spät, dass er auf einen Betrüger hereingefallen ist. In diesem Fall ist durch eine arglistige Täuschung (so nennt das der Gesetzgeber) Geld an einen Betrüger überwiesen worden. Da ist es nur gerecht, wenn dieses Geld wieder zurückgeholt wird … So sagt es uns jedenfalls unser Bauchgefühl. Wird ein Geldbetrag per Online-Banking im Standardverfahren überwiesen, dann ist da noch ein Hoffnungsschimmer, wenn man den Betrug rechtzeitig bemerkt. Ein Bespiel: Löst man werktags um 11:00 Uhr eine Überweisung per Online-Banking aus, bemerkt aber gegen 13:00Uhr, dass da offensichtlich ein Betrug dahintersteckt, kann man sich sofort mit seiner Bank in Verbindung setzen und verlangen, dass die Überweisung gestoppt wird. Die Chancen sind recht groß, da die meisten Banken häufig alle eingehenden Überweisungsaufträge zusammen am Nachmittag erledigen. Wurde also der Buchungsvorgang von der Hausbank noch nicht ausgeführt und es ist bei der Empfängerbank noch keine Wertstellung erfolgt, dann ist das Geld nicht verloren. Aber die Betrüger haben das zwischenzeitlich schon mitbekommen, deshalb bestehen sie, auf eine zeitnahe Übersendung des Geldes per „Echtzeitüberweisung“. Das bedeutet, dass das Geld innerhalb von Sekunden auf dem Konto des Empfängers ist. Die Chance, dieses Geld wiederzubekommen, ist gleich Null. Deshalb sollten Sie Ihren Sohn oder Ihre Tochter unbedingt auf der alten, Ihnen bekannten Telefonnummer anrufen. Lassen Sie sich nie durch WhatsApp-Meldungen dazu verleiten Geld zu überweisen und schon gar nicht per Echtzeitüberweisung.

            176. Diebstahl aus PKW

            Es gehört zum alltäglichen Kriminalitätsgeschehen und geschieht in Großstädten genauso wie auf dem Lande: der Diebstahl aus geparkten Autos. Es sind nicht selten Gelegenheitsdiebe, die nachts aber auch am Tage aktiv sind. Sie sehen, dass da etwas im Auto liegt und schlagen dann zu. Oft haben die entwendeten Sachen nicht einmal einen großen Wert aber der Schaden, der entsteht, ist schon erheblich. Ganz abgesehen von den Rennereien, die man hat. Manchmal müssen die Diebe nicht einmal die Scheiben einschlagen. Sie schlendern die Straße entlang, fassen an jede Türklinke der dort geparkten Autos und irgendwo steht eins, das nicht verschlossen ist. Häufig finden sie leichte Beute vor Kindergärten oder Grundschulen. Diebe wissen, dass Eltern es am frühen Morgen sehr eilig haben und nicht wenige von Ihnen den Nachwuchs schnell in den Kindergarten bringen, ihre Handtasche oder den Aktenkoffer aber im Fahrzeug liegen lassen. Eine kleine Bequemlichkeit mit unbequemen Folgen. Die Täter brauchen keine 30 Sekunden, um die Scheibe einzuschlagen, das Diebesgut zu schnappen und unerkannt zu verschwinden.

            Zum Standard einer PKW-Sicherung gehört häufig einer Alarmanlage. Die springt meist nur an, wenn eine Fahrzeugtür geöffnet wird. Da die Täter häufig nur durch die eingeschlagene Scheibe greifen, ist diese Alarmanlage wirkungslos. Sie sollten Ihr Fahrzeug zusätzlich mit einer Ultraschall-Innenraumüberwachung ausstatten. Die löst den Alarm bereits beim Einschlagen der Scheibe aus.

            Aber der eigentliche Schutz fängt mit kleinen Dingen an, die jeder beachten kann.

            Lassen Sie keine Taschen, Einkaufsbeutel, elektronische Geräte oder gar das Handy oder Portemonnaie für jedermann sichtbar im Fahrzeug liegen. Auch nicht bei kurzer Abwesenheit am Tage. Wo nichts zu sehen ist, schlagen diese Täter nicht zu. Auch ein leerer Karton hat nichts auf der Rückbank zu suchen. Das da nichts drin ist, weiß der Täter erst, wenn er nachgeschaut hat. Und dann ist für Sie der Schaden schon eingetreten.

            175. Falscher Microsoft-Mitarbeiter

            Von Problemen mit dem Betriebssystem unserer Computer kann jeder eine Geschichte erzählen. Mir berichtete ein Mann von einer E-Mail, in der von Microsoft darauf aufmerksam gemacht wurde, dass dringend eine Modifizierung des PC erfolgen muss, um einen Systemzusammenbruch zu vermeiden. Dazu sollte er mit dem Servicebereich über eine angegebene Nummer telefonisch Kontakt aufnehmen.

            Beunruhigt über diese Information rief er an und es meldete sich vermeintlicher Microsoft Mitarbeiter der erklärte, dass man auf dem Microsoft-Konto des Anrufers über 10.000 Fehler- und Warnmeldungen festgestellt habe. Jetzt sei ein schnelles Handeln nötig, um einen Systemzusammenbruch zu vermeiden. Dazu brauche der Spezialist Zugriff auf den PC. Der „freundliche Mitarbeiter von Microsoft“ gab eine Anleitung, wie der PC für Ihn freigeschaltet werden kann. Stück für Stück erklärte er, dass unterschiedlichste Komponenten mit abenteuerlichen Bezeichnungen neu installiert werden müssen. Die erfreuliche Mitteilung: „Microsoft bezahlt das alles“.

            Der Weg dahin war allerdings sehr aufwendig. Der Nutzer musste seine IBAN angeben und dem vermeintlichen „Mitarbeiter“ den Kauf der einzelnen Komponenten durch Mitteilung mehrerer TANs ermöglichen. Da wurden Stück für Stück vermeintliche Produkte für 50, 60, 101, … 104€ bezahlt. Nach jeder Transaktion konnte der PC-Nutzer auf dem Bildschirm den Produktartikel und die Höhe der Summe lesen. Darunter stand immer fett gedruckt: „Zahlt Microsoft für Sie“. Tatsächlich verschwand mit jeder durchgegebenen TAN Geld vom Konto und am Ende waren es dann gute Tausend Euro.

            Sie sollten wissen, dass Microsoft, Linux oder Apple unaufgefordert keine Anrufe durchführen, um schadhafte Geräte zu reparieren.

            Bekommen Sie einen solchen Anruf, beenden Sie das Gespräch sofort. Lassen Sie sich durch vermeintliche Warnhinweise nicht unter Druck setzen.

            Erwerben oder installieren Sie bei einem Telefonat keine Fremdsoftware.

            Haben Sie das bereits getan, dann trennen Sie den PC vom Internet und lassen Sie ihn von einem Experten überprüfen.

            Geben Sie nie persönliche Daten wie Ihre IBAN, PIN oder TAN an.

            Sind Sie auf diese Masche hereingefallen, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

            174. Trickdiebe an Tankstellen

            Sie haben es wieder getan, die Trickdiebe, die EC-Karten entwenden und dann Bargeld vom Konto abheben. Die Opfer berichteten alle davon, dass sie in einer Tankstelle mit EC-Karte bezahlten und anschließend, noch auf dem Gelände der Tankstelle von ein oder mehreren Personen und in ein Gespräch verwickelt wurden. Das hatte einen durchaus freundlichen Charakter und man kam sich dabei so nah, dass den Betroffenen schon mal der Arm um die Schulter gelegt wurde und eine überschwängliche Verabschiedung mit Umarmung stattfand. Dass dabei das Portemonnaie und manchmal sogar nur die EC-Karte gestohlen wurde, bemerkten die Personen erst später.

            Die Masche begann schon im Kassenbereich der Tankstelle. Da stellten sich die Täter so hin, dass Sie sehen konnten, wie Sie die PIN eingeben. Das ist nicht sehr schwer, denn die Tastatur des EC-Kartengerätes ist oft frei zu sehen. Manchmal wird auch nur ein kleines Handgerät auf dem Ladentisch herübergeschoben, Sie legen die Karte auf und tippen dann gut sichtbar die PIN ein.

            An Geldautomaten sind viele sensibilisiert und verdecken mit der Hand oder mit dem Portemonnaie die Tastatur, so dass keiner sieht, was sie eintippe aber an Ladenkassen und speziell in Tankstellen wird das oft unterlassen. Das macht es potenziellen Dieben einfach.

            Solche Täter arbeiten im Team, der eine späht die PIN aus und der andere entwendet später die Karte. Also die Hand über die Tastatur, damit keiner die PIN lesen kann.

            Auf dem Parkplatz sollten Sie keinen näher als eine ausgestreckte Armlänge an sich heranlassen. Wenn die Personen es trotzdem versuchen, lautstark sagen und eindeutig zeigen, dass sie Abstand halten sollen. Wenn dadurch andere auf den Vorfall aufmerksam werden, ist das gewollt und gut so. Welcher Täter lässt sich schon gern beim Stehlen beobachten.

            173. Das Konto des Verstorbenen

            Wenn man durch einen Todesfall seinen Ehepartner verloren hat, ist das eine tragische Sache. Wenn dann aber noch Betrüger daraus Profit schlagen und die trauernden Hinterbliebenen abzocken, tut es doppelt weh. Das musste unlängst eine 80-jährige Witwe erfahren. Sie bekam einen Anruf von einer Frau, die behauptete, Mitarbeiterin eines Geldinstitutes zu sein. Die frohe Botschaft: Ihr verstorbener Mann habe angeblich ein Konto mit einer größeren Geldsumme bei der Bank, auf das sie als Witwe jetzt einen Anspruch habe.

            Nun kann man böse sein ob der heimlichen Kontoeröffnung des Ehegatten, sich aber andererseits über die reichliche finanzielle Entschädigung mit dem dort angesammelten Geld freuen. Offensichtlich war bei der Witwe die Freude größer als die Enttäuschung über den Vertrauensbruch ihres verstorbenen Mannes.

            Zum „Freigeben“ des Kontos sollte die Frau 200€ auf das Konto des Verstorbenen überweisen. Die Kontodaten bekam sie per Messenger Dienst auf ihr Handy geschickt. Die Frau überwies das Geld und das war’s dann auch. Die ominöse Bankangestellte meldete sich nie wieder und das versprochene Geld vom Konto ihres Ehemannes tauchte auch nicht auf ihrem Konto auf. Erst nach Tagen sprach sie mit Angehörigen darüber und dann war schnell klar, dass sie auf einen Betrug hereingefallen ist.

            Sie sollten sich vom Anrufer, auch wenn es nach einer frohen Botschaft klingt, nicht unter Druck setzen lassen. Bitten Sie um Bedenkzeit und kündigen Sie ruhig an, dass Sie darüber erst einmal mit dem Sohn, der Tochter oder Freunden sprechen möchten. Meist hat sich damit alles schon erledigt. Sollten Sie sich auf ein längeres Gespräch eingelassen haben, sprechen Sie, bevor Sie etwas überweisen, unbedingt mit einem Mitarbeiter Ihrer Bank, dann ersparen Sie sich den finanziellen Schaden. Eine Anzeige bei der Polizei sollten Sie aber trotzdem erstatten.

            172. Langfinger im Winterurlaub

            Wer sich für den klassischen Winterurlaub entscheidet, der steuert in Sachsen-Anhalt häufig den Harz an. Die gute Nachricht: Diebstähle von Portemonnaies, Gepäckstücken oder sogar Sachen aus den Hotelzimmern sind da eher selten. Ein viel größeres Problem sind die Wintersportgebiete in den Alpenregionen in Bayer, in Österreich, der Schweiz und Italien. Natürlich haben die Diebe zu dieser Zeit und in diesen Regionen besonders Skier, Snowboards und sogar Schlitten im Visier.

            Wenn man sich entspannt in der Hütte bei einem Tee aufwärmt hat man nicht unbedingt einen Blick auf die Skier, die neben vielen anderen vor der Hütte stehen. Und genau dort aber auch vor Skiliften, schlagen Diebe zu.

            Meine Empfehlung:

            Wenn möglich die Ski im Auge behalten und nicht paarweise, sondern getrennt voneinander abstellen. Diebe nehmen sich nicht die Zeit, die passenden Ski Paare zu suchen. Sie nutzen das ständige Kommen und Gehen und greifen einfach zu, wie jeder andere der mit seinen Skiern den Ort verlässt.

             In den Unterkünften sollte man Ski und Snowboards im Skikeller lagern. Diese Räume sind speziell dafür gedacht und abschließbar. In den Räumen gibt es häufig verschließbare Skiständer. Viele bringen auch ihr eigenes Stahlkabel oder gutes Fahrradschloss mit, um die Sportgeräte an Wandösen oder Geländern zu befestigen.

             Sichern Sie Ski und Snowboards auch im Auto. Am besten eignet sich eine abschließbare Dachbox.

             Neben den klassischen Diebstählen kann es auch leicht zu Verwechslungen kommen und man greift versehentlich zu einem ähnlich aussehenden fremden Sportgerät. Deshalb ist es wichtig, individuelle Kennzeichen anzubringen, die ein schnelles Wiedererkennen möglich machen.

             Unbedingt eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Das gilt auch im Ausland. Von der Polizei bekommen Sie einen Nachweis über den angezeigten Sachverhalt und den benötigen Sie, wenn Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung melden wollen.

             

            171. Kellereinbrüche

             

            Sie sind nicht spektakulär, werden von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen finden aber das ganze Jahr über statt und sind dennoch für die Betroffenen mehr als nur ärgerlich: die Einbrüche in Keller von Mehrfamilienhäusern.

            Täter suchen sich gern Objekte aus, in die sie leicht einbrechen können und die Kellerräume von Mehrfamilienhäusern stehen da ganz weit vorn. Die Qualität dieser Kellerverschläge ist unterschiedlich. Das geht von Kellerräumen, die feste Trennmauern haben und mit einer ordentlichen Tür gesichert sind, bis hin zu Lattenrostverschlägen, an deren Lattentüren nur ein kleines Vorhängeschloss angebracht ist.

             

            Die Wahrscheinlichkeit, dass in Ihren Keller eingebrochen wird, können Sie mit einfachen Mitteln herabsetzen.

            Verhindern Sie die Sicht in den Keller. Bei Gitterrostverschlägen durch innen angebrachte Sperrholzplatten o.ä.

            Bei Türen mit langen Scharnieren muss eine Sperre angebracht werden, die das Ausheben der Tür an der Scharnierseite verhindert.

            Sind die Türen mit einem Vorhängeschloss gesichert, sollte an der Tür eine Panzer-Überfalle sein, die nicht abgeschraubt werden kann.

            Beim Vorhängeschloss sollten Sie nicht mit dem Geld sparen. Meine Empfehlung sind Diskus- oder Blockschlösser, die man nicht mit einem Bolzenschneider abtrennen kann.

            Eine Schwachstelle ist der freie Raum zwischen Lattenrost und Decke. Da sollte eine feste Blende montiert werden, damit Einbrecher nicht einfach darüber klettern können.

            Bei den Kellerfenstern reicht es häufig, wenn innen zwei Metallstäbe, die rechts und links in der Mauerlaibung eingelassen sind, angebracht werden.

            Wenn Sie jetzt noch die Hauseingangstür geschlossen halten, auf gute Nachbarschaft setzen, Fremde ansprechen, die sich im Haus oder sogar im Keller aufhalten, dann haben Sie schon viel dafür getan, dass Ihr Keller vor ungebetenen Gästen sicher ist.

            170. Knallerei zum Jahreswechsel

            Die Feuerwehr hat erhöhte Einsatzbereitschaft, Polizisten machen verstärkten Dienst, die Notaufnahmen in den Krankenhäusern haben jede Menge zu tun und das alles, weil in überschwänglicher Festtagslaune leichtsinnig mit Feuerwerkskörpern umgegangen wird.

             Was in der Silvesternacht seinen Höhepunkt findet, kündigt sich mit lautem Krachen meist schon eine Woche vorher an. Der Verkauf der Feuerwerkskörper ist klar geregelt. Es gibt sie vom 28. bis 31.12.2015. Verkauft werden sie nur in dafür zugelassenen Geschäften. Wer sich mit Feuerwerkskörpern eindecken will sollte darauf achten, dass er nur in Deutschland zugelassene Produkte erwirbt. Diese sind mit dem Aufdruck CE und „BAM-FI-…“ oder BAM-FII-…“ mit dazugehöriger vierstelliger Nummer, versehen. Bei der Klasse I handelt es sich um Feuerwerksspielwaren (z.B. Tischfeuerwerke), die ganzjährig ohne Altersbegrenzung verkauft und benutzt werden dürfen. Kleinfeuerwerke der Klasse II dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben und auch nur von ihnen benutzt werden. Werden Personen unter 18 Jahren mit Feuerwerkskörper angetroffen, können diese sichergestellt und eingezogen werden. Verwenden darf man Pyrotechnik der Klasse II nur in der Zeit vom 31.12.2023, 00.00 Uhr bis zum 01.01.2024, 24.00 Uhr. Aber selbst in dieser Zeit ist es untersagt, Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- oder Altenheimen zu entzünden. Knallt jemand vor der Zeit oder am verkehrten Ort, kann das mit einem Bußgeld, in schweren Fällen bis zu 10000 €, geahndet werden.

             Warnen möchte ich vor dem Kauf ausländischer pyrotechnischer Erzeugnisse, die nicht zugelassen sind. Ungenügende Verzögerungszeiten oder große Splitterwirkung führen leicht zu gefährlichen Verletzungen. Noch größer sind die Gefahren bei selbstgebauten Knallkörpern. Wer das tut, kommt mit dem Sprengstoffgesetz in Konflikt und kann mit empfindlichen Strafen, bis hin zur Freiheitsstrafe rechnen.

            Kriminell wird es auch, wenn andere Personen durch Feuerwerkskörper verletzt werden. Das kann, je nach Begleitumständen von einer fahrlässigen bis zu einer gefährlichen, schweren Körperverletzung gehen und da warten neben der Strafe auch noch erhebliche zivilrechtliche Forderungen auf den Verursacher.

            Balkone sind keine Abschussrampen für Raketen. Nutzen Sie dafür Flaschen, die einen festen Stand haben. Beachten Sie auch die Windverhältnisse. Wenn sie jetzt noch in der Silvesternacht Ihre Fenster geschlossen halten und Knallkörper nicht in der Hosentasche transportieren, dann kann eigentlich einem fröhlichen Rutsch ins neue Jahr nichts mehr im Wege stehen.

             

            169. Trickdiebe auf dem Weihnachtsmarkt

             

            Wussten Sie schon, dass Trickdiebe meist im Team arbeiten. Professionelle Banden sind gut aufgestellt. Sie haben einen „Blocker“, der bleibt schnell mal am Ende einer Rolltreppe stehen, so dass sein Opfer aufläuft, dann gibt es den „Zieher“, der schnell das Portemonnaie aus der Gesäßtasche oder aus der Umhängetasche zieht. Der gibt es blitzschnell weiter an den „Transporteur“, der mit dem Diebesgut verschwindet. Damit das von anderen Passanten nicht beobachtet werden kann steht häufig der sogenannter „Abdecker“ dicht beim Geschehen, so dass Unbeteiligten der Blick verstellt wird. Und manche haben noch den „Gegenobservanten“, der sich das Treiben aus einiger Entfernung anschaut und ein Warnsignal gibt, sollte die Security oder die Polizei auftauchen. Einen 100%igen Schutz erreichen Sie nie aber es gibt viele Möglichkeiten, die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Trickdiebstahls zu werden, herab zu setzen.

            Bewahren Sie Geld, Kreditkarten oder Papiere möglichst in verschlossenen Innentaschen Ihrer Kleidung auf.

            Bargeld und EC- oder Kreditkarten sollten getrennt aufbewahrt werden.

            Brustbeutel oder Gürtel eignen sich besonders gut, weil die Taschendiebe dort keinen direkten Zugriff haben.

            Achten Sie auch darauf, dass Ihre Handtasche stets geschlossen ist und klemmen Sie sie möglichst unter den Arm und bei Umhängetaschen gehört der Riemen quer über die Brust und die Tasche vor den Körper.

            Sie sollten auch nie die Handtasche oder Geldbörse neben sich ablegen legen.

            Ein Wort zur Schadensbegrenzung: Bitte nur so viel Bargeld mit sich führen, wie man voraussichtlich benötigt und nie die PIN auf einem Zettel notiert bei sich führen.

             

             

            Im nachfolgenden Bereich finden Sie eine Auflistung der Artikel vergangener Jahre und gelangen über den darunter befindlichen Button zu den einzelnen Beiträgen.

             

            Artikel 2023

             

            168. Betrügerische Spendensammler

            167. Falsche Gewinnversprechen

            166. Panikmache durch Fake-News

            165. Die Energiepreisbremse

            164. Nominiert für den Wirtschaftspreis

            163. Kontobetrug per Lastschrift

            162. Ein iPhone von WEB.DE

            161. Der Stadtplantrick

            160. Leergeräumter Hoteltresor

            159. Urlaubsreise mit der Bahn

            158. Ticketfälscher im Internet

            157. Abzocke mit CO2-Ausgleich

            156. Die Millionenerbschaft

            155. Phishing-Mail von WEB.DE

            154. Vorsicht bei Verrechnungsschecks

            153. Buch-Betrüger

            152. Betrug bei eBay-Kleinanzeigen

            151. Fahrraddiebstahl

            150. Dreiste Erpressung

            149. Die Schulden des Verstorbenen

            148. Diebstahl aus PKW

            147. Zu geizig für Telefonsex-Gebühren

             

            Artikel 2022

             

            125 Der betrügerische Untermieter

            126 Vorgetäuschte Liebe

            127 Einfach mal so abgeschleppt

            128 Der Deponiertrick

            129 Negative Einflüsse

            130 Kennzeichenklau

            131 Euro in Schweizer Franken

            132 Die Falle auf der Autobahn

            133 Urlaubsreise gewonnen

            134 US-Dollar im Leinenbeutel

            135 Überzeichneter Verrechnungsscheck

            136 Der Schock im Schuhladen

            137 Täuschung bei Onlinebanking

            138 Vorsich falsche Tickets!

            139 Falschgeld

            140 Abzocke durch Microsoft

            141 Love-Scamming

            142 Love-Scamming Teil II

            143 Betrug mit Brennholz und Pellets

            144 Betrug mit Zollgebühren

            145 Betrügerische Spendensammler

            146 K.O.-Tropfen

             

            Artikel 2021

             

            124. Unberechtigte Zahlungsforderungen

            123 Der Lottogewinn aus Spanien

            122. Vorsicht beim Geldverleihen

            121. Gewinnversprechen

            120. Der Internet-Auktionsbetrüger

            119. Per Pishing-Mail an Ihr Konto

            118. Der Internet-Auktionsbetrüger

            117. Adressentausch im Urlaub

            116. Helfer an der Raststätte

            115. Betrug mit Google Play Karten

            114. Wenn Gier das Gehirn vernebelt

            113. Statt Enkeltrick – Schockanruf

            112. Abzocke durch „Handwerker“

            111. Unreine Diamanten

            110. Der Trick mit dem PKW-Schlüssel

            109. Wertsachen kennzeichnen

            108. Betrügerische Fahrzeuganbieter

            107. Feuer im Treppenhaus

            106. Der „Sozialtelefonanschluss“

            105. Panikmache um präparierte Visitenkarten

             

            Artikel 2020

             

            104. Neue Autos gestohlen

            103. Betrügerische Spendensammler

            102. Betrugsversuch am Telefon

            101. Die russische Brautmasche

            100. Manipuliert Geldautomaten

            99. Astrale Versuchungen

            98. Kellereinbrüche in Mehrfamilienhäuser

            97. Die Wechselgeldfalle

            96. Unbestellte Weinsendung

            95. Auto vor dem Hotel ausgeräumt

            94. Kaution für verhafteten Sohn

            93. Abzocke von Trauernden

            92. Abbuchung trotz Kontosperrung

            91. Der betrügerische Radwanderer

            90. Falsche Warnmeldungen – CORONA

            89. Nicht leichtfertig Geld verleihen

            88. Falsche Mitarbeiter des DRK

            86. Kredithaie auf Husbesuch

            85. Millionen für den guten Zweck

             

            Artikel 2019

             

            84. Wanderhandwerker zocken ab

            83. Das Zentrum für Scheckbuchungen

            63 Trickdiebe in weißen Kitteln

            82. Die Kette für die Geburtstagstorte

            81. Dreiecksbetrug aud eBay

            80. Betrug mit Arbeitsvermittlung

            79. Falsche Bußgeldbescheide

            78. Betrüger schröpfen Ärzte

            77. Der Münzen-Trick

            76. Gestohlenes Auto gerkauft

            75. Schnäppchenfalle im Internet

            74. Paket für den Nachbarn

            73. Der richtige Schließzylinder

            72. Sexartikel für den Verstorbenen

            71. Vorsicht beim Parkscheinlösen

             

            Artikel 2018

             

             

            70. Kontaktbörse mit bösen Folgen

            69. Trickdiebe auf Supermarktparkplätzen

            68. Zur Geheimhaltung verpflichtet

            67. Gefahr an der Wohnungstür

            66. Betrugsmail von Online Pay

            65. Mit Funk-Kreditkarte eingekauft

            64. Erpressung per Mail

            63 Trickdiebe in weißen Kitteln

            62. Nepp mit Messern und Topfsets

            61. Die Gewinnmitteilung aus Australien

            60. Unverhofftes Lottoglück

            59. Vorsicht Falschgeld

            58. Vorsicht bei Lock- und Pinganrufen

            57. Schlüsselcode gehackt

            56. Falsche Spendensammler

            55. Ihr Aktfoto online

            54. Diebische Handwerker

            53. Der richtige Fenstergriff

            52. Der Feststellungs-Bescheid

            51. Post von der Hellseherin

             

            Artikel 2017

             

             

            50. Manipulierte Geldautomaten

            49. Betrugsmasche am Telefon

            48. Das Konto für den Nebenjob

            47. Vorsicht Handy-Nepp

            46. Diebe im Fitnesstudio

            45. Undercover-Agent

            44. Der Anruf von der Telekom

            43. Der große Lottogewinn

            42. Trickdiebe auf der Autobahn

            41. Betrügerische Wanderarbeiter

            40. Der Staubsaugervertreter

            39. Unverhofftes Lottoglück

            38. Der Geldvermehrer

            37 Der Geldwechseltrick

            36. E-Mail über Steuerrückerstattung

            35. Homejacking

            34. Überzeichneter Verrechnungsscheck

            33. Betrügerische Teppichhändler

            32. Die Mail vom BKA

            31. Die Masche mit der PIN

            30. Betrug mit der Liebe im Netz

             

            Artikel 2016

             

             

            28. Taschendiebe in Aktion

            27. Abzocke mit Behindertenware

            26. Kleine Läden im Visier

            25. Schlagen Sie Alarm

            24. Und plötzlich war das Auto weg

            23. Das Paket für den Nachbarn

            22. Dachdeckerkolonnen zocken ab

            21. Tatort Friedhof

            20. Falschgeld im Umlauf

            19. So sichern Sie Ihr Navi

            18. Falsche Polizisten

            17. Einschleichdiebe

            16. Falscher Polizist am Telefon

            15. Der Job als Verkaufsmanager

            14. Der Trick mit dem Zentralen Gewerberegister

            13. Betrügereien über falsche Onlineshops

            12. Trickdiebe in der Wohnung

            11. Kleine Spende großer Schaden

            10. Diebstahl aus Einkaufswagen

            9. Lautlos durch die Terrassentür

            8. Abzocke über DHL-Packstationen

            7. Einbrüche in Gartenlauben

            6. Knallerei zum Jahreswechsel

            5. Die Spendenfalle

            4. Langfinger auf dem Weihnachtsmarkt

            3. Kennzeichenklau

            2. Verhängnisvolle Anrufe

            1. Betrügerische Fahrzeuganbieter